Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- German
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmachergehilfen-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- ArtikelDie Tagesordnung des XII. Verbandstages 227
- ArtikelTotenliste 1903-1906 228
- ArtikelVerzeichnis der Landesverbände, Unterverbände, Innungen und ... 228
- ArtikelMagdeburger Uhrmacher 229
- ArtikelEine Jubelfirma 232
- ArtikelZwei Hemmungen mit konstanter Kraft, ausgeführt von F. Thiede in ... 233
- ArtikelAnker mit beweglichen Klauen für Uhren mit geräuschlosem Gang 235
- ArtikelStromschlussvorrichtung für elektrische Uhren zur Hervorbringung ... 235
- ArtikelZusicherungen über den Jahresumsatz bei Geschäftsverkäufen 236
- ArtikelJahresbericht der Deutschen Uhrmacher-Genossenschaft für Einkauf ... 237
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 238
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 240
- ArtikelVerschiedenes 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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240 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 15. Uhrmachergehilfen - Vereine. Kölner Uhrmacher-Gehilfenverein, gegr. 1890. Der Verein hält sein Sommerfest dieses Jahr wie folgt ab: Sonntag, den 5. August, 2 Uhr 35 Min. Abfahrt vom Hauptbahnhof nach Bonn. Von da über „Casselsruh“ nach Godesberg, dort bei der „Lindenwirtin“ Einkehr und gemütliches Beisammensein bei einer Vereinsbowle. Alle Freunde des Vereins sind herzlichst eingeladen. Verschiedenes. Aus Aachen. Das goldene Doktorjubiläum feierte am 23. Juli der o. Professor für Physik an der Technischen Hochschule zu Aachen Geh. Reg.-Rat Dr. phil. Adolf Wüllner, Der Gelehrte, der kürzlich das 71. Lebens jahr vollendete, wurde 1905 von der Danziger Technischen Hochschule zum Dr.-Ing. ehrenhalber ernannt. Ernennung zum Preisrichter. Der Vorsitzende des Central -Verbandes, Koll. Rob. Freygang, ist von der Leitung der Gewerbe- und Industrie- Ausstellung zu Zwickau für die Gruppe Uhren und wissenschaftliche Instrumente als Preisrichter berufen worden. Die diesjährige Michaelismesse zu Leipzig beginnt für den Gross und Kleinhandel am 26. August und endet am 16. September. Die Sommerferien an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glas hütte (Sachsen) dauern vom 23. Juli bis 12. August. Während dieser Zeit eingehende Uhrenreparaturen können deshalb nicht erledigt werden Aus Dresden. Herr Obermeister Ernst Schmidt hat sein Geschäft mit Werkstatt von Wallstrasse 1 nach Grosse Brüdergssse 21 verlegt. Unlauterer Wettbewerb. Ein Dresdner Uhrmacher, der seit ungefähr zwei Jahren unter Nachschub von Waren Ausverkauf abhielt, wurde auf Veranlassung des „Vereins gegen Unwesen im Haudel und Gewerbe“ mit 300 Mk. Geldstrafe belegt. Aus Rosswein, Deutsche Schlosserschule. Soeben traf eine Ver ordnung des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern ein, laut welcher von Michaelis d. J. ab alle diejenigen Schüler, welche die Abgangsprüfung mit „genügend“ bestehen, von der Ablegung des theoretischen Teiles der Meisterprüfung für Schlosser befreit sind. Die Abgangsprüfuug findet unter Aufsicht eines Königl. Prüfungskommissares statt, und es wird den Schülern, welche die Prüfung mit dem genannten Grade bestehen, ein Diplom ausgehändigt, in dem der obigen Anerkennung ausdrücklich Erwähnung getan ist. Todesfall. In grosse Betrübnis ist der II. Vorsitzende des Ceutral- Verbandes, Koll Herrn. Horrmann-Leipzig, mit seiner Familie durch den plötzlichen Verlust der einzigen Tochter "ersetzt worden. Das junge, blühende Mädchen verschied nach nur dreitägiger Krankheit im noch nicht vollendeten 16. Lebensjahr, tief betrauert von den Eltern und Brüdern und allen, die Gelegenheit hatten, sie kennen zu lernen. Die Uhren-Engrosflrma und Fourniturcnhandluug F. F. Hering in Leipzig hat vor wenigen Tagen einen Teilhaber, Herrn Franz Julius Neimaun, durch den Tod verloren. Der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher besteht zur Zeit aus 3 grossen Landesverbänden, 7 Unterverbänden, 66 Vereinen, 18 freien Innungen und 13 Zwaugsinnungen, mit über 2800 Mitgliedern. Ein Ver zeichnis befindet sieh auf den Seiten 228 und 229 d'eser Nummer, die Liste der Namen der Verbandsmitglieder wird gegenwärtig gedruckt. Die Einwohnerzahl der Stadt Glashütte betrug um 30. Juni dieses Jahres 2578. Der diesjährige Deutsche Mechauikertag, die 17. Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik, findet am 17. und 18. August in Nürnberg statt. Für die Wahl des Ortes war erstens der Wunsch mass gebend, die JüDger und die Freunde der Präzisionsmechanik wieder einmal im Süden des Reiches zu versammeln, zweitens der Umstand, dass in diesem Jahre Nürnberg in der Bayerischen Jubiläums-Landesausstellung eine sehr lehrreiche Schau der technischen Leistungen Bayerns bietet Darum ist auch für die eigentlichen Beratungen des Mechanikertages nur der Vormittag des 17. August bestimmt und die ganze übrige Zeit für den Besuch der Ausstellung, bedeutender Fabriken, technischer Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten der Stadt unter sachkundiger Führung freigelassen. Genauere Auskunft er teilen die Herren Kommerzienrat Gg Schoenner (Nürnberg, Garteustrasse 7) uud A. Blaschke (Berlin W. 30, Apostelkirche 5). Der kleine Befähigungsnachweis. Verschiedene grosse deutsche Handwerker-Verbände haben sich schon mit dem sogen, kleinen Befähigungs nachweis beschäftigt und die Ueberzeuguug gehegt, dass das deutsche Hand werk nur durch Einführung des „kleinen Befähigungsnachweises“ gesunden könne, indem erstens jeder Ausgelernte verpflichtet sein soll, eine Prüfung abzulegen, und zweitens nur der ein Handwerk lehren darf, der es selbst ordnungsgemäss gelernt hat. BUndheim b. Harzburg. Ein Einbruch wurde in der Nacht vom 25. zum 26. Juli beim Kollegen Rieh. Brumme hierselbst verübt; es wurde mittels eines Steines die Spiegelscheibe eiugeschlagen, und sind für etwa 1500 Mk. Uhren (14 silberne Herrenuhren und 18 goldene Damenuhren) u. s. w. gestohlen worden. Zur Vorsicht am Telephon mahnt ein Urteil des Schöffengerichts in Düsseldorf. Dort wurde der Prokurist einer Firma wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 20 Mk. Geldstrafe verurteilt. Der Genannte hatte durch vorschriftswidrig schnelles und häufiges Umdrehen der Indukturkurbel des Fernsprechers beim Anrufen des Amtes die Verletzung einer Telegraphen gehilfin verschuldet. Die junge Dame ist längere Zeit dienstunfähig geworden. Der betreffenden Firma wurde seiuer Zeit der Fernsprechansehluss sofort ent zogen, auch hat gegen sie als Inhaberin des Anschlusses die verletzte Beamtin Klage auf Schadenersatz anhängig gemacht. Der Zusatz „junior“ bei der Firmierung. Die Handelskammer zu Leipzig war kürzlich zu einer gutachtlichen Aeusseruug darüber aufgefordert worden, ob ein fester kaufmännischer Sprachgebrauch bestehe, nach welchem der Zusatz „junior“ ausschliesslich zur Unterscheidung von einem eingetragenen älteren Träger des gleichen Namens oder der gleichen Firma diene. Die Handelskammer verneinte diese Frage. Sie führte aus, dass der Zusatz „junior“ allenhalben als ein genügendes Unterscheidungsmerkmal bei Firmen angesehen werde. Ein Handelsgebrauch, wonach dieser Zusatz nur gebraucht werden dürfe, um damit ein verwandtschaftliches Verhältnis zu einem Vorgänger oder Firmeniuhaber des gleichen Namens auszudrücken, könnte nicht anerkannt werden, vielmehr bestünden auch viele Fälle, wo ein solches verwandtschaftliches Verhältnis nicht vorliege, sondern der Zusatz „junior“ nur als Ausweg benutzt werde, um bei dem Vorhandensein einer Firma, die gleichen Vornamen und Familiennamen enthalte, wie ein neuer Anmelder, den daraus häufig er wachsenden Schwierigkeiten zu begegnen und dem späteren Anmelder die Führung seiues Namens zu ermöglichen. Es sei allerdings nicht zu verkennen, dass von einzelnen Personen der Zusatz „junior“ so gedeutet werde, dass hierin ein Hinweis auf das Vorliegen verwandtschaftlicher Beziehungen zu dem derzeitigen oder früheren Firmeniuhaber gleichen Namens enthalten sei und dass infolgedessen eine Irreführung über die Verhältnisse des neuen Firmen- aumelders Vorkommen könne; indessen dürften solche Fälle nicht häufig sein. Anderseits könne man gerade im Interesse der Firmenwahrheit doch in der Regel von jemand, der ein Geschäft unter seinem Namen eröffne, nicht ver langen, dass er einen anderen als seinen Rufnamen in die Firma aufnehme. Dies könne aber bei dem Vorhandensein einer Firma gleichen Namens nur ermöglicht werden durch Beifügung eines Zusatzes, wie etwa „junior“. Welche Folgen hat der Tod des Mieters auf das Mietsverhältnis \ Vielfach ist mau der Meinung, dass das Mietsverhältnis durch den Tod des Mieters in der Weise gelöst würde, dass die Erben die Wohnung am nächsten Umzugstermin verlassen könnten. Diese Ansicht ist irrig. Nach § 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann, wenn der Mieter stirbt, der Erbe das Miets verhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist. Sch werkraftbestinnnnugen. Ueber die Ergebnisse einer zur Bestimmung der Schwerkraft auf dem Meere unternommenen Reise berichtet Herr Dr. 0. Hecker vom Geodätischen Institute in Potsdam in der „Dtsch. Rundschau für Geographie und Statistik“ u. a. folgendes: Die für die Bestimmung der Gestalt der Erde und für die Erkenntnis des Aufbaues der Erdkruste besonders wichtigen Messungen der Schwerkraft werden jetzt in fast allen Kulturstaaten, die der internationalen Erdmessung augehören, ausgeführt, so dass gegenwärtig von etwa 1800 Landstationen die Grösse der Schwerkraft bekannt ist. Da auf dem Meere die üblichen Instrumente zur Messung der Schwerkraft versagten, war unsere Kenntnis von der Verteilung der Schwerkraft bisher fast gleich Null. Erst seitdem der Berichterstatter selbst im Jahre 1901 einen Apparat für solche Messungen ersonnen hatte, war mau auch auf dem Meere Messungen vorzunehmen im Stande. Das wichtige Ergebnis dieser Reise war, dass die äusseren Kontinentalmassen durch Massendefekte unter den Kontinenten an nähernd kompensiert sind, während auf der Tiefsee eine Kompensation durch die grössere Dichtigkeit des Meeresbodens eintritt. Die Kontinente sind somit wahrscheinlich keine wirklichen Massenanhäufungen, sondern nur Auflockerungen der Erdkruste. Um zu untersuchen, ob dies eine allgemeine Regel sei, beschloss Professor Hecker, seine Untersuchungen auch über die grossen Flächen des Indischen und Grossen Ozeans auszudehneu. Seine über ein Jahr dauernde Reiso führte ihn zunächst nach Australien, dann kreuzte er zweimal den Grossen Ozean auf der Fahrt von Sydney nach San Francisco und von da nach Japan. Auf der Rückreise von Japan nach Europa wurden an verschiedenen Haupt- statiouen in China, Siam, Birma uud Indien Schweremessuugen ausgeführt und dadurch ermöglicht, weitere Messungen in diesen Ländern auf die Centralstation Potsdam zu übertragen. Zugleich wurden au diesem Orte auch erdmagnetische Forschungen ausgeführt. Platinnot. Das Platin, das ein schlechthin unentbehrliches Metall für die Herstellung gewisser Geräte, namentlich für chemische Untersuchungen ist und während der letzten Jahre eine immer steigende Verwendung gefunden hat, beginnt in bedenklichem Grade knapp zu werden. Es ist ein besonders ungünstiger Umstand, dass eigentlich nur ein einziges Lager von Platin bekannt ist, nämlich im Ural, so dass die ganze Welt in ihrem Platin bedarf auf die russische Ausfuhr angewiesen ist. Nun kommt aber aus Russ land die bedenkliche Nachricht, dass der dortige Handelsminister sich mit der Absicht trägt, die Ausfuhr von rohem Platin ganz zu verbieten. Er will dem nächst eine besondere Kommission eiuberufen, die über drei Fragen entscheiden soll: 1. über das etwaige gänzliche Verbot der Ausfuhr, 2. über die Einführung einer Ausfuhrsteuer und 3. über die Schaffung einer Staatsanstalt für die Ver arbeitung von rohem Platin. Die jährliche Produktion von Platin in Russland beläuft sich durchschnittlich auf 360 Pud (gegen 6000 kg). Der Preis hat sich wegen der ständig gestiegenen Nachfrage in den letzten sechs oder sieben Jahren von 8000 auf 17000 Rubel für das Pud gehoben. Die Versuche, einen befriedigenden Ersatz für Platin zu finden, die dadurch ein gesteigertes Interesse gewonnen haben, scheinen bisher sämtlich nicht erfolgreich gewesen zu sein, obgleich sie unablässig fortgesetzt werden. Uebrigens besteht rohes Platin nur zu etwa 84 Prozent aus reinem Platin. Der Rest aber wird aus anderen seltenen und kostbaren Metallen, wie Iridium, Palladium, Osmium und anderen, gebildet, nach denen ebenfalls eine erhebliche Nachfrage herrscht. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz in Leipzig.
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