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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928,2
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 59-66, 197, 198, 212, 263-266,471-476, 797-800, 1023-1026. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (7. September 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kundendienst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1928) 95
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1928) 135
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (13. April 1928) 279
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 354
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 407
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- ArtikelKundendienst 713
- ArtikelGleichrichter (3. Fortsetzung) 717
- ArtikelLeopold Hoys 719
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im Juli 1928 720
- ArtikelMitgliederversammlung des Schutzverbandes der "Präzision" am ... 721
- ArtikelWiens Schätze in Kunst und Landschaft 723
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 724
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 724
- ArtikelSprechsaal 726
- ArtikelVerschiedenes 728
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 730
- ArtikelGeschäftsnachrichten 730
- ArtikelPatentschau 731
- ArtikelEdelmetallmarkt 731
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 732
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1928) 1027
- BandBand 53.1928,2 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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716 OIE UHRMACHERKUNST Nr. 37 daß es oft fachfremde oder städtische Außenuhren sind, über die besonders geklagt wird. Da aber das Publikum oft zu bequem ist, um sich nach der eigenen Uhr zu richten, und deshalb mit Vorliebe die Zeitangabe der Außenuhren benutzt, so müssen wir stets und ständig darauf achten, daß bei uns als Fachleuten immer die genaue Zeit angezeigt wird. Das Publikum darf nie berechtigte Vorwürfe laut werden lassen, daß es eventuell wegen einer falschen Zeitangabe den Zug oder etwas Ähnliches verpaßt hat. Nur Qualitätsarbeit abliefern! Jede Arbeit, die unsere Werkstatt verläßt, muß voll kommen einwandfrei sein. Der Kunde verlangt mit Recht für sein gutes Geld eine ordentliche Reparatur. Ich stimme vollkommen mit dem Kollegen M. A. C. überein, der auf dem Standpunkt steht: Für eine gute Reparatur kann man auch Geld verlangen. Lieber wird der Kunde ein paar Mark mehr anlegen, wenn er die Gewißheit hat, daß dann seine Uhr auch vollkommen in Ordnung ist. In Kleinigkeiten großzügig sein Es kommt manchmal vor, daß ein Kunde das Unglück hat, schon kurz nach dem Kauf, wenn er sich noch im Laden befindet, irgendeine Kleinigkeit an der Uhr entzwei zu machen. Sei es nun, daß der Bügel einer Stiluhr abgeht oder sonstwie eine Kleinigkeit kaputt geht. In diesem Falle ist es natürlich immer zu empfehlen, diesen kleinen Schaden sofort kostenfrei zu reparieren, da es sich ja vielfach um einen Fabrikationsfehler handeln kann. Wenn wir auch nichts zu verschenken haben, so ist dies doch ein Kundendienst, der sicherlich dem Kunden an genehm auffallen wird. Kundendienst darf auch Geld kosten Gerade vor Weihnachten oder Ostern kommen wir häufig in die Lage, daß unsere Kundschaft an uns heran tritt, den Postversand von Uhren oder Schmuckstücken zu übernehmen, da sie nicht genau damit Bescheid weiß Meistens wird es sich ja um Kleinigkeiten handeln, die als Einschreibe- oder Wertbrief versandt werden können. Mit dieser Bitte kommt der Kunde meistens erst, wenn er die Ware bezahlt hat, und an uns tritt die Frage heran, ob wir uns unsere Portoauslagen ersehen lassen sollen. Wenn es wirklich ein Geschäft für uns war, so können wir ruhig einmal großzügig sein und die Versandspesen aus unserer Tasche bezahlen. Oft wird es aber dem Kunden un angenehm sein, sich etwas schenken zu lassen, und in diesem Falle haben wir ja keinerlei Veranlassung, nun das Geld unbedingt zurückzuweisen. Nach dem Geschäftsabschluß Sehr leicht merkt der Kunde, daß wir zunächst nach dem Verkauf das Interesse an ihm verloren haben, da wir ja nun nichts mehr von ihm zu erwarten haben. Dies merken zu lassen, ist vollkommen falsch. Bis der Kunde aus dem Laden heraus ist, muß er immer mit der gleichen Freundlichkeit behandelt werden, denn es kann ja immer noch möglich sein, daß er sich noch zum Ankauf irgend einer Kleinigkeit entschließt. Gerade jeßt ist für uns die Möglichkeit gegeben, ihn auf die netten, kleinen Sachen, die wir ja auch noch führen, aufmerksam zu machen. Damen wird man für den Mann Bleistifte oder die modernen Doppelmanschettenknöpfe empfehlen. Haben Sie übrigens schon einmal überlegt, lieber Kollege, daß wir gerade diese mehr forcieren sollten, besonders, da es immer mehr Mode wird, daß auch der Herr es sich im Sommer be quemer macht und das Jackett fortläßt und daß er dann unbedingt für sein Sporthemd auch die dazu passenden Manschettenknöpfe braucht? Den Herren bieten wir alle die kleinen Modeartikel, wie Spiegel, Puderdose, Lippen stift usw., an. Oft wird man von unserem Angebot Ge brauch machen, da dann der Kundschaft unwillkürlich noch irgend etwas einfällt, und sei es nur, daß Tante Minna oder sonst wer Geburtstag hat. Der Kunde hat die Verantwortung Nach dem Verkauf einer Uhr kommt es oft vor, daß wir sie schon nach kurzer Zeit von dem Kunden mit dem Bemerken zurückerhalten, daß sie entzwei wäre. Durch unsere Fachkenntnis sind wir ja nun jederzeit in der Lage, festzustellen, warum die Uhr nicht mehr geht und woran der Fehler liegt. Auch hier will ich zwei Beispiele aus der Praxis kurz erwähnen, die zeigen sollen, daß wir in vielen Fällen das nötige Rückgrat haben müssen, um zu weitgehende „Wünsche“ der Kundschaft zurückzuweisen. Kurz vor Weihnachten kaufte ein Kunde eine Uhr, die einer gerade angekommenen Sendung entnommen war, so daß keine Zeit mehr war, sie erst gründlich nachzusehen und zu repassieren. Schon nach den Feier tagen kommt der Kunde ganz empört in den Laden zurück und verlangt, daß ihm das Geld herausgezahlt wird, da ihm eine vollkommen unbrauchbare Uhr verkauft sei. Beim Nachsehen der Uhr stellte sich heraus, daß ein kleiner Fabrikationsfehler vorhanden war, der im Handumdrehen beseitigt werden konnte. Troßdem der Kunde nunmehr eine unter Garantie gutgehende Uhr mitnehmen konnte, weigerte er sich doch zunächst, sie anzunehmen, und bestand auch weiterhin darauf, unbedingt sein Geld wieder zu erhalten. Dieses Ansinnen mußte natürlich zurückgewiesen werden, denn was einmal gekauft ist, ist gekauft, und eine Rückzahlung von Geld sollen wir überhaupt nicht vornehmen. Wir dürfen es dem Kunden höchstens freistellen, sich eine andere Uhr auszusuchen. Dadurch, daß dem Kunden nunmehr der kleine Fabrikations fehler gezeigt wurde und er auch in höflicher Form die sonstige notwendige Aufklärung erhielt, war er zum Schluß damit einverstanden, nunmehr die in Ordnung gebrachte Uhr zu behalten. Gerade dieser Fall wird auch öfter bei anderen Kollegen Vorkommen, und ich kann ihnen ohne weiteres den Rat geben, in gleichen oder ähnlichen Fällen genau so zu verfahren, da man hierdurch wohl kaum einen Kunden verärgert. Gerade vor den Feiertagen, wo bei uns im Laden sehr viel zu tun ist, kann so etwas immer einmal passieren. Eine andere Kundin brachte einen Wedcer noch am gleichen Nachmittage zurüdc und behauptete auch hier, daß der Wecker nicht ginge. Beim Nachsehen konnte man feststellen, daß durch einen Fall die Unruh aus der Körnerlagerung herausgefallen war. Wie so üblich, konnte sich natürlich die Kundin absolut nicht darauf besinnen, daß ihr der Wecker hingefallen war. Nach kurzer Zeit mußte sie dann allerdings zugeben, daß sie kurz nach dem Einkauf mit der Markttasche gegen einen harten Gegenstand gestoßen war, durch den der Gang der Uhr gestört war. In diesem Falle kann man nun keine Norm aufstellen, ob man die Reparatur kostenfrei ausführen soll oder ob man sie dem Kunden in Rechnung stellen soll. Auf jeden Fall empfiehlt es sich auch hier, dem Kunden offen und ehrlich zu sagen, daß er die Schuld hat. In diesem Falle kommt es natürlich in erster Linie darauf an, ob man es mit einem guten Dauer kunden oder mit einem Laufkunden zu tun hat. Auf ersteren werden wir natürlich bedeutend mehr Rüdesicht nehmen und ihm die Uhr kostenfrei reparieren, falls es ohne großen Zeitverlust für uns möglich ist. Bei einem Laufkunden, von dem ich aber bestimmt weiß, daß er mein Geschäft wohl kaum wieder betritt, habe ich aller dings keine Veranlassung, die Reparatur kostenfrei aus zuführen. Wir müssen uns allerdings auch bei dem
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