Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-188501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18850100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18850100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1885)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Petition in Sachen der Zollerhöhung auf Taschenuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- H. Battkes patentirter Weckapparat
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1885 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1885) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1885) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1885) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1885) 21
- ArtikelBekanntmachung 21
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 21
- ArtikelPetition in Sachen der Zollerhöhung auf Taschenuhren 21
- ArtikelH. Battkes patentirter Weckapparat 22
- ArtikelUeber einen neuen Elektrizitätszähler (Fortsetzung von No. 3 und ... 23
- ArtikelWinke aus der Praxis über die Beurtheilung der Kraftunterschiede ... 25
- ArtikelUeber das Stimmen und Repariren der Musikuhren und mechanischen ... 25
- ArtikelAus der Werkstatt 26
- ArtikelVereinsnachrichten 26
- ArtikelVermischtes 26
- ArtikelBriefkasten 26
- ArtikelInserate 27
- AusgabeNr. 5 (1. März 1885) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1885) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1885) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1885) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1885) 61
- AusgabeNr. 10 (16. Mai 1885) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1885) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1885) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1885) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1885) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1885) 109
- AusgabeNr. 16 (17. August 1885) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1885) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1885) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1885) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1885) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1885) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1885) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1885) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1885) 181
- ArtikelInserate -
- BandBand 9.1885 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
22 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 4 Zolles von «500 Mark pro 100 Kilo folgender Stück-Zoll für Taschen uhren uud Uhrgehäuse vorgeschlagen: 1. Taschenuhren mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen 3,00 Mk. 2. Taschenuhren mit anderen Gehäuseu . ... 1,50 „ "Werke ohne Gehäuse . . 1,50 „ 3. Goldene oder vergoldete Gehäuse 1,50 „ 4. Andere Gehäuse ohne Werk 0,50 „ Hiernach würde die Zollerhebung eine gradezu enorme sein, uud der bisherige Satz sich (je nach dem Gehäuse) auf etwa das Vier- bis Acht fache, ja in vielen Fällen um noch beträchtlich mehr, steigern. Die ergebenst Unterzeichneten erklären sich zunächst entschieden gegen eineu Stück-Zoll, welcher im deutschen Zolltarif überhaupt etwas ungewöhnliches ist und jedenfalls für unseren Artik 1, der durchaus nicht aus unwägbaren Pretiosen besteht, nicht im Mindesten mehr Berechtigung hätte, als für die meisten anderen Waareu. Die Uhr ist heut zu Tage dringender Bedarf für Jedermann: die äusserst. wenigen Luxusstücke. welche gekauft werden, treteu dagegen völlig in den Hintergrund. Die Erfahrungen anderer Länder haben bewieseu. dass der Stück-Zoll sich nicht bewährt hat. Die Unterzeichneten treten deshalb unbedingt für Beibehaltung des Gewichts-Zolles eiu, da die Voraussetzungen des Stück-Zolles für uusereu Artikel nicht zutreffen und solcher sich als belästigend uud in dieser Hi3he schwer durchführbar erweisen dürfte. Dagegen ist die Abstufung des Zolles nach dem höheren oder geringeren Werth e der Taschenuhren berechtigt, doch dürfte es sich em pfehlen, nicht nur zwischen goldeneu uud „anderen“ Uhren zu unter scheiden, sondern vielmehr noch eine dritte Categcrie, nämlich „Metall- Uhren“, hinzuzufügen uud für Letztere, als die Uhr des Unbemittelten, einen geringereu Zollsatz festzuset/.en. ln Frankreich, dem Lande der hohen Zölle, sind Taschenuhren mit Gehäusen aus unedlen Metallen zollfrei, and auch in Deutschland dürfte es sich empfehlen, Metall-Uhren niedriger zu besteuern, da Letztere bei uns fast ausschliesslich von dem Arbeiter gekauft werden, uud diesem also der geriugere Zollsatz zu gute kommen würde: zudem würde der da durch entstehende Ausfall au Zoll nur ein geringfügiger sein, denn nach unserer Schätzung vertheilt sich der Gesammtcoisnm (der Stückzahl mich) prozentualiter, wie folgt: Neusilberne und sonstige Metall-Taschenuhren o N silberne Taschenuhren öl) :, Goldene .. .... .... 35 f :, Die Mindereinnahme im Fall einer Zollermässignng für Metall-Taschen uhren würde also nicht erheblich ins Gewicht fallen Abgesehen von dieser vorstehend motivirten Herabsetzung des Zolles auf „Metall-Uhren“ glauben die Unterzeichneten, dass Taschenuhren etc. keiue höheren als die folgenden Zollsätze veitragen: a) Uhren in goldeuen oder vergoldeten Gehäusen . 900 M. pro 100 Kilo. b) „ in silbernen Gehäuseu tioo M. do. c) .. in Gehäusen uns unedleu Metallen . . -500 M. do. d) Werke zu Taschenuhren WO M. do. e) Gehäuse zum gleichen Satz wie die entsprechenden Arten Uhren. Ferner bitten wir ergebenst um Aufnahme folgenden Zusatzes: Die silbernen Uhren mit vergoldeten oder plattirten Rändern. Bügeln uud Knöpfen sind dem gleichen Zoll satz wie die einfach silbernen Uhren (000 Mark) unter worfen. E> köunte nämlich der Wortlaut des Rcgieruugs-Eutwurfes leicht Missdeutungen veranlassen, da in Deutschland sehr viele der silbernen Uhren mit vergoldeten oder plattirten Glasräudern (sogenannten Gold rändern) gekauft werden. Diese Goldranduhren sind nur ganz unwesentlich ( 3 A Dis l‘A Mark pro Stück) tbeurer und ist der Unterschied lediglich ein äusserlieher, decorativer und durch den heutigen Geschmack des Publicums bedingter; ein gleicher Zollsatz wie für goldene Uhren wäre für dieselben also völlig unberechtigt. Höhere Zölle als vorstehend angegeben halten die Unterzeichneten nicht für durchführbar, deuu hei einer so leicht zu transportiren- den und zu verbergenden Waare wie Taschenuhren ist ein grossartiger Schmuggel die Folge allzuholier Zollsätze und dürften in dieser Hinsieat die oben von uns angegebenen Zölle, ins besondere derjenige von 900 Mark, die Maximalgreuze darstellen. Die Erfahrungen, welche andere Länder vielfach mit hohen Zöllen auf Taschenuhren gemacht haben, sind eiu Beweis für diese, unsere Be hauptung. So hat Belgien die hohen Stück-Zolle, welche einen collossaleu Schmuggel veranlassten und damit dem unredlichen Geschäfts mann vor dem redlichen einen grossen Vorsprung gewährten, nach kurzem Bestehen wieder abgeschaft't und lässt jetzt Taschenuhren zoll frei. So hat ferner Italien, trotzdem notorisch sein Consum an Taschen uhren (die es im Lande garnicht producirt) zugeuommeu hat. seit Ein führung der Zollerhohung auf 4 Francs pro Uhr seine Zolleiiinahiuen für diesen Artikel auf weit unter die Hälfte ihres früheren Ertrages zurikkgehen sehen. Ergiebt sich einerseits aus Vorstehendem die Undurchführbarkeit eines zu hoben Taschenuhr-Zolles, weil bei unseren langgestreckten Grenzen dadurch nur der Schmuggel und die Demoralisation gefördert würde, so muss andererseits hervorgehoben werden, dass unsere vater ländische Industrie nur eiue ganz verschwindend geringe Stückzahl, und auch diese meist in den hier nicht gebräuchlichen Qualitäten, prodnzirt. Auch für die Zukunft würde durch hohe Zölle ein volkswirtschaftlicher Nutzen nicht zu erwarten sein, da die Uhren-kdustrie, welche viele special gebildete Arbeiter erfordert, sich nur äussetst langsam zu einer grossen Leistungsfähigkeit entwickeln kann. Die Unterzeichneten resümiren dahin, dass ihrer Ansicht nach die von der Regierung beantragten Zollerhöhungen a.if Taschenuhren etc. unbedingt jedem reellen deutschen Uhrengeschäfte Schaden zufügen, ohne den Zollertrag zu erhöhen und ohne die deutsche Uhreu-lndustrie zu heben, und bitten daher um Ablehnung der betreffenden Positionen des Regierungs-Entwurfes eventuell um Annahme der oben von ihnen proponirten Zollsätze. (Folgen die Unterschriften.) H. Battke’s patentirter Weckapparat. Auf mehrseitigen Wunsch geben wir in Folgendem eine Beschrei bung uDd Abbildung des von Herrn Battke in Wittenberg a. d. Elbe erfundenen uud demselben patentirten Weckapparats, der seiner leichten Anwendbarkeit halber bereits grössere Verbreitung gefunden hat. Die Nützlichkeit der vorliegenden Erfindung für das Publikum be steht hauptsächlich darin, dass der Apparat sehr leicht mit jeder Schwarz- wälder Gewichtsuhr in Verbindung gebracht werden kann und dann ent weder als einfacher Wecker oder, falls die betreffende Uhr bereits mit einem solchen versehen ist. als Repetitiouswecker dieot. Der Apparat besteht in einem selbständigen Weckerwerk, das mittelst eines Bandes, auf welchem die Stundeneintheiluog durch Löcher markirt ist. derart mit dem Gehgewicht einer Wanduhr in Ver bindung gebracht werden kann, dass das Gewicht, wenn die bestimmte Zeit abgelaufen ist, das Band straff zieht, und hierdurch den Wecker auslöst. Der Vorgaug ist aus der Zeichnung ersichtlich, die eine Vorder ansicht des Weckapparats iu Verbindung mit der Uhr und die Ober- ansicht des Bandes mit der Stundeneinlheilung zeigt. W- Q° r ®1 f T Auf der Platte a, die aus hartem Holz hergestellt ist, sind die beiden Führnngsstiite bb für den Auslösungsstift c senkrecht zur^Platte fest angebracht. An dem oberen Ende des Auslösungsstiftes c ist der Kopf f mit dem Einschnitt e augeordnet, während da< untere Ende des Auslü.sungsstiftes c den Haken d, in welchen das Band r eingehakt wird, bildet. Damit der Auslösungsstift c sich nicht drehen, sondern nur in einer bestimmten ItichtuDg nach oben oder unten geführt werden kauu, sind au demselben der Stift v und an den Kiihrungsstiften bb die Führungs schiene i, in welcher der Stift y den Auslösungsslift c führt, fest an gebracht. Unterhalb der Führungsschiene i ist der Hebel k mit der Klemme 1 augeordnet, um den Führungsstift c feststellen zu können. Am unteren Ende d--r Platte a und senkrecht zu derselben ist ein Stift mit der Oese g so angebracht, dass, wenu das Gewicht der Uhr | den Auslösuugsstift c behufs Auslösung des Hammers n mittels des | Bandes r nach unten zieht, der Haken d durch die Oese g geführt uud 1 hierdurch das iu d eingehakte Band r vor der Oese g vom Haken d abgestreift und so die Verbindung des Weckers mit der Uhr gelöst wird. Rechts und links von dem mit der Oese g verseheneu »Stift sind die beiden Oesen h iu die Platte a eingeschraubt und dienen zur Führung der Weckerscbour t, welche mit dem unter i befindlichen Weckerrade in bekannter Weise in Verbindung steht und den ausgelösteu Hämmern . so lange iu Bewegung hält, bis das Gewicht an der Weckerschnur ah- | gelaufen ist. | Die an der Platte a oben und uuteu ungeordneten üeseu x dteuen i zur Befestigung der Wecker-Vorrichtung an der Wand oder an einer sonstigen »Stelle in der Nähe der Uhr. Das darunter dargestellte Band r hat an seinem untersten Ende die Oese (p von welcher aus das Band in einer LäDge von ca. 30—40 cm ohne Theilung ist: von da ab sind, mit Null beginnend, Löcher ange bracht, deren Entfernung von einauder genau der Länge entsprechen muss, welche das Gehgewicht der Uhr iu einer viertel-, halben-, bezw. ganzen Stunde abläuft, ln der Zeicbuuug sind ganze (I, 2, 3 etc.) und halbe Stumleu (zwischeuliegende Löcher) markirt. ; Soll der Wecker iu Anwendung kommen, so wird derselbe au der jenigen Seite der Uhr, an welcher das Gehgewicht, s sich befindet, j
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview