Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 9.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-188501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18850100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18850100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1885)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das neue Innungsgesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 9.1885 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1885) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1885) 9
- ArtikelBekanntmachung 9
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte 9
- ArtikelDas neue Innungsgesetz 9
- ArtikelGreenwicher mittlere Zeit 10
- ArtikelEine merkwürdige alte Uhr 11
- ArtikelUeber das Stimmen und Repariren der Musikuhren und mechanischen ... 11
- ArtikelDie Schmieröle organischen Ursprungs (Fortsetzung von No. 1) 12
- ArtikelAus der Werkstatt 12
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1885) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1885) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1885) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1885) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1885) 45
- AusgabeNr. 8 (15. April 1885) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1885) 61
- AusgabeNr. 10 (16. Mai 1885) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1885) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1885) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1885) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1885) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1885) 109
- AusgabeNr. 16 (17. August 1885) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1885) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1885) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1885) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1885) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1885) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1885) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1885) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1885) 181
- ArtikelInserate -
- BandBand 9.1885 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
<©> iOx laserMoni-Priis: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 85 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile SO Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., flarkgrafenstr. 48 zu richten. Juer$ense/> Äessets urnshaw: fe$uet erthoud pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Rm. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 T irännmerando. ungcn Dehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsenduugen sind bei der Expedition zu bestellen. T Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafeii-Strme 48. IX. Jahrgang. * Berlin, den 15. Januar 1885. No. 2. Das neue Innungsgesetz. — Greenwicher mittlere Zeit. — Eine merkwürdige alte Uhr —Ueber das Stimmen und Repariren der Musikuhren und mechan. Musikwerke YT. — Die Schmieröle organischen Ursprungs, II, — Aus Werkstatt (Neues Steinfass-Maschinchen. Vereinfachte Handschwnngrads-Einrichtung). — Yeroinsnaclirichten (Dresden). — Briefkasten. — Anzeigen. Inhalt: Bekanntmachung des Central-Vorstandes. — Deutsche Uhrmacherschüle.^ lige alte der Werkstatt (N< Die lieutiire Nummer enthält das Titelblatt zum Jnlirgniiir 1884 der Zeitung. Das luhalts-Verzeicliniss wird iu der nächsten Nummer folgen. Bekanntmachung. In Anbetracht des guten Zwecks erlauben wir uns, die Herren Collegen auf die am Sonntag den 25. Januar in den Festriiuraen der „Berliner Ressource“ zum Besteu unserer Fachschule stattfiudende Abend- nnterhaltung hiermit besonders aufmerksam zu machen und zu recht zahlreicher Betheiligung freundlichst einzuladen. Unter Hinweis auf das im Inseratenteil der heutigen Nummer befindliche Festprogramm ersuchen wir die Herren Collegen noch ins besondere, uns zum Verkauf von Einlasskarten a 1 Mark behilflich zu sein indem wir bemerken, dass für circa 600 Personen bequem Platz vorhanden ist. Auswärtige Collegen, sowie alle Freunde unserer Schule sind herz lich willkommen. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäekel. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte. Der Schule ist ein besonders schönes Weinachtsgeschenk zu Theil geworden. Bei Gelegenheit des hundertjährigen Bestehens ihres Hauses iu Locle haben die Herren Ph. Du Bois & fils, Locle und Fraukfurt a. M., der Schule 400 Mk. zum Stipendienfouds geschenkt. Ferner erhielt die Bibliothek von einem nicht genannt sein wollen den Gönner: Geissler, Lehrbegriffe der Uhrmachers':, 10 Tbeile 3 Bände. U. Jürgensen. die höhere Uhrmacherkunst. 1 Band mit Atlas in Folio. Kopenhagen 1842. P. Alexander, Abhandlung von den Uhren. Aus dem Französischen übersetzt. 1 Band. 1733. Von Herrn Collegen Zimraermanu in Giessen: 1 Taschenuhrwerk mit Vertikalgaug. Allen diesen Freunden der Schule sei hiermit herzlich gedankt. Glashütte, 31. Deeember 1884. Der Direktor G. II. Lindcinauii. Das neue Innungsgesetz. ÜDter dem 8. Deeember 1884 ist im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ folgende Verordnuug wegen Ergänzung des § lOOe des Gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 18. Juli 1831 veröffentlicht worden: „Wir W ilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu stimmung des Bundesraths und des Reichstages was folgt: Der §. lOOe des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Ge werbeordnung vom 18. Juli 1881, wird dahin ergänzt, dass nach dem zweiten Absätze von Nr. 2 eingeschaltet wird: 3) das* Arbeitgeber der unter Nr. 1 bezeichneten Art von einem bestimmten Zeitpunkte an Lehrlinge nicht mehr an nehmen dürfen.“ Selbstverständlich tritt mit diesem wichtigen Gesetzesakt auch an unsern Verband und die denselben bildenden Vereine die Frage heran, welche Stellung wir der neuen Gestaltung der gewerblichen Verhältnisse gegenüber einnehmen sollen, und lassen wir zum besseren Verständniss des Ganzen zuvörderst den § lOOe der Gewerbeordnung in seinem nun mehrigen Wortlaut folgen: „Für den Bezirk einer Innung, deren Thätigkeit auf dem Ge biete des Lehrlingswesens sich bewährt hat, kann durch die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Aufsichtsbehörde bestimmt werden: 1. dass Streitigkeiten aus den Lehrverhältnissen der im § 120a bezeichneten Art auf Anrufen eines der streitenden Theile von der zuständigen lunungsbehörde auch dann zu entscheiden sind, wenn der Arbeitgeber, obwohl er ein in der Innuug vertretenes Gewerbe betreibt uud selbst zur Aufnahme in die Innung fähig sein würde, gleichwohl der lnnuog nicht angehört; 2. dass und inwieweit die von der Innung erlassenen Vorschriften über die Regelung des Lehrlingsverhältnisses, sowie über die Aus bildung und, Prüfung der Lehrlinge auch dann bindend sind, wenn deren Lehrherr zu den unter Nr. 1 bezeichneten Arbeitgebern gehört. Haben sich hiernach Lehrlinge solcher Gewerbetreibenden, welche der Innung nicht augehüren, einer Prüfung zu miterziehen, so ist dieselbe von einer Commission vorzunehmen, deren Mitglieder zur
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview