Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (11. Dezember 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Humor um die Uhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- Artikel"Ein Bauer wagt sich an die Sternenwelt" 255
- ArtikelDer Reichsinnungsmeister und das Innungsmitglied 257
- ArtikelTrigonometrie in der Berechnung der Uhr (Fortsetzung von Seite ... 258
- ArtikelPlakat SP 84 259
- ArtikelZwei Industrieführer treten in den Ruhestand 260
- ArtikelSind Ideen Mangelware? 262
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 264
- ArtikelHumor um die Uhr 264
- ArtikelLicht sparen! 265
- ArtikelFür die Werkstatt 265
- ArtikelHumor um die Uhr 265
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 266
- ArtikelPersönliches 267
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 267
- ArtikelAnzeigen 267
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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71 (J H RM ACH tRKUNi Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren Von unserem Sonderberichterstatter aus Prag Eine neue Metallbewirtschaftung. Der Minister fur Wirtschaft und Arbeit in Prag hat im „Amtsblatt“ voni 5. August 1942 eine Kund machung über die Neuordnung der Metallbewirtschaftung verlautbart die am 1. Oktober 1942 in Kraft trat. Diese bezweckt Vereml^ithchung und Vereinfachung des Bewirtschaftungsverfahrens und des Schriftverkehrs. Durch dieses neue Verfahren erwachst der Wirt schaft und insbesondere den Betriebsführern ein erhöhtes Maß von Selbstverantwortung. Wir entnehmen der oben erwähnten Kundmachung im wesentlichsten folgendeSiie ^ Metallerzeugnisse dürfen ab 1. Oktober 1942 nur gegen Bezugsrecht geliefert werden, deren Übertragung ohne Aut- ?rag verboten 8 ist. Beistellung von Roh- und Abfallmaterial befreit nicht von der Pflicht zur Übertragung von Bezugsrechten für Metall erzeugnisse. Es gibt zweierlei Bezugsrechte: für Metallerze^msse (vom Kontingentträger bis zur ersten Verarbeitungsstufe) und Bezugsrechte für Metalle — Roh- und Abfallmaterial - (für die erste Verarbeitungs-. stufe); beide berechtigen zum Bezug und Verbrauch. Die Bezugsrechte für Metallerzeugnisse werden Kontingentträgern zugeteilt und durcn Metallschein und M e t a 11 ü b e r t r a g un.g s sc h e l n über tragen. Kontingentträger und deren Kontingentstellen sind verpflichtet, Metallkonten bei der „Metallverrechnungsstelle“ der Uberwachungs- stelle zu unterhalten. Die Kontingentträger erha ten die Bezugsrechte für Metallerzeugnisse (Kontingente) vierteljährlich durch Uber- Weisung auf ihre Metallkonten. Die Kontingentträger verfugen über das Guthaben auf ihrem Metallkonto durch Metallschein. Metallscheine werden erst gültig, wenn die Metallverrechnungsstelle die Deckung be stätigt. Empfänger von Metallscheinen verfügen über die ihnen erteilten Bezugsrechte für Metallerzeugnisse durch Metallübertragungsscheine. Die Empfänger verfahren in gleicher Weise im Verkehr mit ihren Auf- tragnehmern; ausgenommen sind die Betriebe der ersten Verarbeitungs- stufe beim Bezug von Roh- und Altmaterial. Metallscheine und Metal - übertragungsscheine sind über das Ablieferungsgewicht (den Metall inhalt) der Erzeugnisse erster Verarbeitungsstufe zu erteilen. Die Gültigkeit der durch Metallscheine oder Metallübertragungsscheine er worbenen Bezugsrechte für Metallerzeugnisse ist zeitlich nicht- begrenzt. Wer Bezugsrechte für Metallerzeugnisse erhält, ist ver pflichtet, über Ein- und Ausgänge an Metall- und Metallübertragungs scheinen Buch zu führen. Alle nach dem bisherigen Verfahren für Halbmaterialbezug ausgestellten Scheine, die auf Bedarfsabschnitte nach dem 30. September 1942 lauten, sind ungültig und so- ’fort zurückzugeljen. Zur Durchführung der neuen Metallbewirtschaftung hat der Minister für Wirtschaft und Arbeit in Prag am 10. August 1942 die Erste Durch führungsverordnung mit vier Anlagen verlautbart. Anlage 1 enthält das Verzeichnis der Kontingentträger, Anlage 2 ein Muster der Metall anforderung bzw. des Metallscheines, Anlage 3 ein Must6r des Metall übertragungsscheines, und Anlage 4 setzt die Kleinverbrauchsmengen und Freigrenzen nach Metallklassen, geordnet für ein Vierteljahr, fest. Preise von Rohstoffen und Halbfabrikaten. Die Oberste Preis behörde in Prag hat mit Erlaß 3578 Präs. II1/3, 1942, die Preisbildung bei Rohstoffen und Halbfabrikaten, Hilfsstoffen, Betriebsstoffen usw., die über behördliche Verfügung von Betrieb zu Betrieb übergeben wer den, geregelt. Danach kann der übergebende Betrieb für die abberufenen Rohstoffe, Halbfabrikate und andere unbenutzte Ver packungen und andere zur Ausstattung der Fertigwaren dienende Waren ab Betriebsstätte höchstens ihren Einstandspreis, die Umsatzsteuer für diese Übergabe und einen Zuschlag von 4% des Einstandspreises be rechnen. Durch den Zuschlag, der in der Rechnung gesondert aus zuweisen ist, sind alle Kosten des abgebenden Betriebes abgegolte Der erwerbende Betrieb darf bei der Preisbildung den l schlag von 4% nicht berücksichtigen, sondern hat so vorzugehen, al,, er ihn nicht bezahlt hätte. Auf diese Pflicht hat der abgebende 8 trieb ausdrücklich hinzuweisen. Sind für einige Erzeugnisse die P* unmittelbar festgesetzt, so .darf der erwerbende Betrieb für die aus d ^ben zugewiesenen Rohstoffen, Halbfabrikaten usw. hergestellten Waren n cendig die festgesetzten Preise verlangen. Geschieht die Überleitung m i tte u * Zei durch den Handel, darf dieser für die zügewiesene Ware nur den P„ • 1 _ _ 11 i Rntriors manliAM . n . & verlangen, den er selbst dem abgebenden Betrieb machen muß, d ur .. « • . 1 • '/..nnLl /I r< Im na i n An Pt*OI e n i nU i _: _ ■ DO™ derselbe den vierprozentigen Zuschlag in seinen Preis nicht einrecfo S. ke darf. Überleitungen von Betriebseinrichtungen, wie Maschinen, J ^| gn förderungsmittel, Kanzleieinrichtungen usw., richten sich nach d L k geltenden Preisvorschriften, d. h. sie werden als normale Überleitung j pfl angesehen. Alle bisherigen Einzelregelungen in dieser Sache werd ^mei gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Vj Eine 374 Jahre alte, noch richtig gehende Holzuhr besitzt < ' i.~- nAraUÄ^cmann \7 Tif*V»V Rft ist diftR ftitlP knl,*. SOtWCi Hohenmauter Geschäftsmann V. Tichy. Es ist dies eine hölzei: ( Pendeluhr, auf deren großem Pendel die Jahreszahl 1568 — X — VId geschnitzt ist. Das alte hölzerne Uhrwerk ist ein Beweis der ö Jr macherkunst jener Zeit. Ein an einer Schnur befestigtes Steinge^ f n h 'J treibt das Werk, das trotz seines hohen Alters noch immer richtig ge ftum Die Uhr stammt aus der Burg Brandis a. d. Adler und hängt im Li des erwähnten Geschäftsmannes in Hohenmaut, wo sie von allen Kund bewundert wird. c Die Meisterprüfungen für das Uhrmacherhandwerk wurden q mehr auch im Protektorat nach dem Erlaß des Reichsministers für Wi schaft vom 25. Februar 1936 geregelt. ^ ejch Die neuen Lehrlingsverträge sind jetzt vierfach über die ü ^ y, machergenossenschaft an die Handelskammer zu leiten, welche d ykan Lehrherrn und dem Vertreter des Lehrlings je ein Stück bestätigt f rückstellt, ein Lehrvertrag verbleibt im Register der Handelskama einer bei der Genossenschaft. Die Lehrlingsprüfungen finden alljährlich im Frühjahr und Hd statt und zwar vor einer Prüfungskommission von Fachleuten, web (T' P durch die Uhrmachergenossenschaft bestimmt werden. Die Priifi zerfällt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. DieGüdl briefe werden dann durch die Handelskammer in Prag bzw. Briinm gestellt. Die Uhrmacher der Bezirke Pibrans und Neuenburg wurden li Auftrag des Landesamtes in Prag (Z 4116/1 - 42 - VI/1) aus rtuurug UCS Dauucaatmta 111 *. v * n nossenschaften der genannten Bezirke ausgeschaltet und der Uhrmad genossenschaft in Prag zugewiesen. Die Errichtung einer Fachgenossenschaft der Gold- und Sill ^ schmiede sowie der Juweliere Böhmens mit dem Sitz in Prag hati ^ Landesamt für Böhmen laut Erlaß Z 4834 L — 1942 — VI/1 veranä Der Gewerbeschule in Prag spendete die Uhrmachergenossensck von Prag den Betrag von 200 Kr. für das Schulambulatorium. ^ Die Verlustquote bei der Erzeugung von Silberwaren wurde auf j tg bezüglichen Beratung der Groß- und Kleinhändler mit 10 °/o festgese ^ t und zwar bei Anlieferung von Feinsilber; wird Altsilber angelid kann die Verlustquote bis zu 20% angerechnet' werden. ^ Der Gewerberundfunk sendet täglich von 13.45 bis 13.59 Uhr 1 Es sonntags Aufklärungen über wichtige soziale und wirtschaftliche Fq aus, über die jeder Gewerbetreibende und Industrielle unterrichtet! ^ n soll. Die Interessenten werden ersucht, dem Wirtschaftsrundfunk gebenenfalls Wünsche bzw r . geeignete Vorschläge für diese Sendua c jJ| ( bekanntzugeben. . fcnifs Aufträge für Fertigerzeugnisse aus dem Altreich. Beim Zeui , 0 £s verband des Handwerks für Böhmen und Mähren laufen trotz des i ^ m - drücklichen Verbots von Gesuchsbestätigungen durch die Genos nan ^ schäften noch immer Gesuche ein um Zuteilung von Kontrollscho zum Einkauf von Fertigerzeugnisse^ aus Eisen und Stahl. Diesen 1 te |j en % & I * suchen aus dem Altreich kann der Zentralverband des Handwerb i/iüMflT, Ufw dif (41a f* Kontingentgründen nicht entsprechen. Sollte die Behebung des I stätigungsverbotes eintreten, werden die Genossenschaften hiefl \V rechtzeitig verständigt werden. p™ Die Preise synthetischer Edelsteine wurden laut Kundmachung 11 s uie rreise synineiisener uucisieine wurucu iuui i\uuuumv.*«-, , Obersten Preisamtes in Prag vom 1. September 1942 neu geregelt i J 1 den Preisen im Altreich gleichgestellt. Die Kundmachung enthaft ^ , ausführliches Verzeichnis der Preise für synthetische Aquamarine. bine, Saphire und sonstiger farbiger Korunde, geordnet nach und Schliff der Steine. Mit dieser Kundmachung wurden die “ L! 12. Januar 1942 vom O. P. A. festgesetzten Preise synthetischer l ( D; steine außer Kraft gesetzt. **?*£ Das Uhrmachergewerbe hat neu angemeldet: Leopold Fuhnni* wicl Prag, XI. Bezirk, Zizkaplatz 6. — Das Uhrmachergewerbe hat 1 B tere gegeben: Karl Novsak, Prag XII., Boleslawgasse 6. eic “ Eine Landesausstellung von Lehrlings - Werkstättenarbeiten !^ e IC A 1 AJ'l - D ^ 1 J aaim aK An/llllllfln itl ^ am 15. August 1942 in Prag in den Prager Gewerbeschulen ja Wesenheit von Vertretern der Reichs- und Protektoratsbehördta „ öffnet. Vizepräsident des Zentralverbandes des Handwerks J . Klein würdigte die hohe Bedeutung des böhmisch-mährischen h 1 werks im Wirtschaftsleben des Großdeutschen Reiches und * .Ihre Leber arbeitet nicht richtig, Ihr Magen hat zu viel Säure, und ihre Uhr geht zehn Minuten nachl* (Deik* M) auf die Möglichkeiten des weiteren Aufschwungs der handwerkl^ ^Anr Anita 1" 11 a na A • ■ nr. 4/\11 , ■ m W d * a UaLa« Cian /J /1a« A iieKlI rlllllS ^ ^ Gewerbe. Diese Ausstellung, die den hohen Stand der Ausbildung regen Interesses, daß deren Schluß vom 23. August auf den 31. ^ gewerblichen Nachwuchs aufzeigte, erfreute sich eines so unei^ verlegt werden mußte. JAl datritt. Stich Da ; sen itein tU,
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