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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (6. Februar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Uhrmacherhandwerk leistet mehr!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stammkunde - Laufkunde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk leistet mehr! 25
- ArtikelStammkunde - Laufkunde 26
- Artikel2 Pfennig werden ½ Million Reichsmark! 27
- ArtikelDas Lehrlingswohnheim 28
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 28
- ArtikelDas Geschäft wurde modern umgebaut 30
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 31
- ArtikelFür die Werkstatt 32
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 32
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 33
- ArtikelPersönliches 33
- ArtikelInnungsnachrichten 34
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 34
- ArtikelAnzeigen 34
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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26 UHRMACHERKUNj ? Berufskameraden, der damit rechnen kann, daß auch er eines Tages zu höherer Pflichterfüllung aus seinem Betrieb gezogen wird, dessen Lei tung so einfach und übersichtlich wie nur möglich zu gestalten, daß auch ohne seine Mitarbeit die Ordnung seines bisherigen Wirkungs kreises — wenn auch nur behelfsmäßig — gewährleistet ist. Hierfür gibt es natürlich keine allgemein verwendbaren Richtlinien, da jeder die Ver einfachung der Eigenheit seines Geschäfts anpassen muß; doch wird eine Beratung mit einem Buchsachverständigen und mit Berufskameraden, die denselben vorbeugenden Wunsch haben, sehr zu empfehlen sein. A A uhr Ich glaube, mit meiner Annahme nicht fehl zu gehen, daß viele der durch Einberufung geschlossenen Betriebe noch heute zum Wohle der zu versorgenden Bevölkerung geöffnet wären und für den Staat keine finanzielle Belastung sein würden, wenn überall den vorstehenden Ausführungen entsprechend gehandelt worden wäre. Doch für die Zu kunft müssen wir hier vorbeugend wirken. Deshalb hoffe ich, daß jeder Berufskamerad, welcher noch einer Einreihung in den Kreis seiner Kameraden im Ehrenrock des deutschen Soldaten entgegensehen kann, diesem Gedanken sofort die Tat folgen läßt, zur Erleichterung i künftigen Arbeit seiner Lebensgefährtin und zur Entlastung seiftes V ( antwortungsbewußtseins. Die Berufskameraden aber, welche ihre Arbeitsplätze nicht ^ [ C h<n lassen müssen, werden es sich gern zur Ehrenpflicht machen, den Fram na| P* welche die Betriebe ihrer Männer weiterführen, stets mit Rat und zur Seite zu stehen, um durch diese Erweiterung ihres Arbeitsgebiet— dem Dank der Heimat gegenüber der Front in schöner Weise Ausdn* ;n üi fi zu geben. ■’ So kann auch dieser Gemeinschaftssinn die ganze Berufskame,™. schaft umfassen, wenn jeder, der über die Geschäftsführung im Kritj nuß besondere Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, diese vermittels M Fachzeitungen Allgemeingut aller Uhrmacher werden läßt. Sollte meine heutige Anregung zur Folge haben, daß nun an di« in 8 Stelle Erfahrungsberichte und Vorschläge für zeitsparende Geschält lU führung erscheinen, wäre der gedachte Zweck meiner Zeilen v^" r erreicht.“ d eha t< au m nn lien ich( n liestn m iest veri ei iien al Stammkunde — Laufkunde lafit icfiiidi asttn: Zu einem Thema, das auch für uns Uhrmacher wichtig ist, nimmt Dr. jur. E. H e i n i g , Berlin, stellvertr. Hauptgeschäft führer einer Fachgruppe in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Stellung; der Verfasser hat in seiner Eigenschaft als Leiti der Rechtsabteilung dieser Fachgruppe einen besonders klaren Überblick geben können. Ul Sj-'II inkjiu anpe Das oberste Gesetz für jeden Kaufmann und Handwerker, der Waren an den letzten Verbraucher verkauft, ist, gerade während des Krieges, das Gebot der gerechten Verteilung. Erst recht dann, wenn Warenverknappungen eintreten, muß die Verbraucherschaft in gerechter Weise mit Waren versorgt werden. Aus naheliegenden Gründen lassen sich dabei auf die gegenwärtigen Kriegsverhältnisse auch keineswegs schematisch die normalen Friedensverhältnisse über tragen. Infolgedessen kann heute auch nicht allein darauf abgestellt werden, daß der Einzelhandel und das Handwerk in der Friedenszeit wenig oder gar nicht zwischen sogenannten Stammkunden einerseits und sogenannten Laufkunden andererseits unterschieden hat. Da mit der Länge des Krieges aus natürlichen Gründen auch neue Waren gruppen eine Mangellage ausw r eisen, kann umgekehrt auch nicht an erkannt w r erden, daß wohl in der ersten Kriegszeit, nicht aber mehr im dritten Kriegsjahr der Unterschied zwischen Stammkunde und Lauf kunde gerechtfertigt ist. Hinzu kommt schließlich, daß im Bereich der noch sehr zahlreichen sogenannten „freien“ Waren und Leistungen das Problem Stammkunde — Laufkunde keineswegs nur von Bedeutung ist für den unmittelbaren Verkehr zwischen Einzelhandel bzw f . Handwerk einerseits und Verbraucherschaft andererseits, sondern daß das gleiche Problem wesentlich auch mitspricht im Verhältnis des Einzelhandels und des Handwerks zu seinen wirtschaftlichen Vorstufen, also ins besondere zu den Herstellerfirmen und zu den Großhandlungen. Selbstverständlich können auf der anderen Seite auch die vielfachen branchenmäßigen Unterschiede nicht übersehen werden. Wer nur bewirtschaftete kartenpflichtige Waren abgibt und wer infolge dessen nur Lebensmittelkarten abzuschneiden und daraufhin Ware ab zugeben braucht (sogenannte Kontingentierung von unten), ist aller dings von dem Problem Stammkunde — Laufkunde wenig betroffen. In der Praxis gibt es aber kein Geschäft, das einzig und allein nur karten pflichtige Waren abgibt. Es handelt sich also schon hier für die Praxis um einen höchst theoretischen Fall. Jedes Geschäft verfügt auch noch heute über freie, wenngleich auch verknappte Waren, und infolgedessen ist jeder Betrieb — im Einzelhandel, im Handwerk, im Großhandel und in der Fabrikation — wesentlich interessiert an der eindeutigen Klärung der gerechten Warenverteilung an Stammkunden einerseits und an Gelegenheitskunden bzw. Laufkunden andererseits. Im übrigen ist das Problem selbstverständlich von ganz anderer Bedeutung einmal für den Einzelhandel, sodann für das Handw r erk, und schließlich auch für den Großhandel und für die Herstellerfirmen. Auch das Hotelgewerbe kennt einen anderen Begriff des Stammkunden als der Lebensmittel- Einzelhandelskaufmann oder der Trinkbranntwcinhersteller oder der Bäckermeister, der Schuhmacher, der Uhrmacher usw. sichtigt, deswegen allein niemals wegen unzulässiger Koppelung odt wegen Verstoßes gegen § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung in Straf genommen werden kann. L V< Di e c(h war« Die Rechtsstellung des Stammkunden ist seit Krieg )ie jeh n ine v beginn schon wiederholt Gegenstand von amtlichen Verlautbarung« und ebenso auch Gegenstand von Gerichtsurteilen gewesen. Alle dia Entscheidungen stimmen darin überein, daß der Stammkunde vo üeil t. seinem Kaufmann und Handwerker mit Recht in angemessenem l’a Marge fange bevorzugt bedient werden darf. Zu nennen sind vor allem di reicl ei Runderlasse des Reichspreiskommissariats vom 7. März 1940 (RfPi Di H- 10-283), vom 3. April 1940 (A - 301 - 756), vom 16. August 1!» Gruid (11 -20-32 439), ebenso die Runderlasse des RWM. vom 25. Mai 191 ibei c und 13. Juli 1940 und endlich die Urteile des Landgerichts Liegnitz voi hin je 14. Juni 1940 (2 KLs. 23/40) und des Reichsgerichts vom 6. Januar 191 (2 D 515/40) und vom 14. Februar 1941 (C 217/40). Allerdings ist trol dieser Erlasse und Entscheidungen nach wie vor noch nicht aller Strei »irc um das Problem Stammkunde — Laufkunde abgeebbt. Trotzdem sin refe rt daraus eine Reihe von wichtigen Grundsätzen abzuleitti daß d an die sich die Praxis zu halten vermag. Aus neuerer Zeit, allerding ftreih nur für den Ernährungssektor, ist schließlich auch eine Verlautbarunj " des Haupternährungsamtes Berlin von besonderem Interesse. Auf Grund dieses Material ergeben sich die folgenden Einzel grundsätze: ncjh urikl Meqgt 3. Wi betref T Eine klare Abgrenzung zwischen Stammkunde einerseits und Gelegenheitskunde bzw. Laufkunde andererseits ist für die Praxis vor allem deswegen außerordentlich schwierig, weil in sehr vielen Fällen die Gefahr besteht, gegen eine Reihe anderer Vorschriften zu verstoßen. Die besondere Berücksichtigung des Stammkunden darf selbstverständ lich nicht dazu führen, in unzulässiger Weise mehrere Waren oder Leistungen miteinander zu koppeln (Verordnung zur Verbilligung des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937). Erst recht darf die besondere Berücksichtigung des Stammkunden nicht zu einem unzulässigen, bös willigen und strafbaren „Zurückhalten von lebenswichtigen Waren und Rohstoffen“ führen (§ 1 der Kriegswirtschaftsverordnung). Auf der anderen Seite muß aber gegenüber vielfach ungerechtfertigten Vor würfen und Anschuldigungen immer wieder betont werden, daß der jenige, der in zulässiger Weise und im Interesse einer gerechten Waren verteilung und schließlich im Interesse der Bekämpfung einer un gesunden Warenhamsterei in erster Linie seine Stammkunden berück- 1. Wer ist Stammkunde? Für den beteiligten Kaufmann und Handwerker ist natürlich vi seinem betrieblichen Standpunkt aus derjenige, der besonders viel kauf oder hohe Preise anlegt, ein sogenannter guter Kunde. Der gut Kunde ist deswegen allein aber noch lange nicht Stammkunde um darf infolgedessen auch keineswegs irgendwie bevorzugt werden. Wer schon vor dem Kriege und auch seither immer in dem treffenden Geschäft gekauft hat, ist zweifellos als Stammkunde Zusehen, vorausgesetzt, daß er nach wie vor im gleichen Geschäft rf. mäßig seine Einkäufe tätigt. Stammkunden sind aber keineswegs na diese sogenannten alten Kunden. Der Kreis der Stammkunden vielmehr ein viel größerer. Aus den verschiedensten berechtigte Gründen vollzieht sich immer und überall ein vielfacher Wandel in di Kundschaft und so auch in der Stammkundschaft. Durch Wegzug höi mancher Verbraucher auf, in seinem angestammten Geschäft Stamm künde zu sein. Umgekehrt hat durch Zuzug ein großer Teil von Vef g W)e brauchern das Interesse, wieder in einem bestimmten Geschäft Stamn künde zu werden. Die Beschränkung der Stammkundeneigenschaft die sogenannten alten Kunden würde also nur bedeuten, daß de Neuzugezogenen überhaupt jegliche Möglichkeit genommen w’ird, einem Kaufmann wieder Stammkunde zu werden. Als Stammkunde muß hiernach jeder anerkannt w’erden, regelmäßig in einem bestimmten Geschäft, ganz gleich, wie' 1 ’ imd zu welchen Preisen, kauft. Die Hauptfrage ist hiernach zwang* läufig die, wann ein so regelmäßiger Einkauf vorliegt und nach weicht 1 Gesichtspunkten dieser regelmäßige Einkauf beurteilt wird, um dr betreffenden Verbraucher als Stammkunden anzuerkennen. Bei k a r t e n bewirtschafteten Waren, vor allem also Lebensmitteln, ist es verhältnismäßig leicht, die Eigenschaft als Stai künde festzustcllen. Das Haupternährungsamt Berlin hat in Übereil Stimmung mit der Praxis festgestellt, daß ein Anhaltspunkt vor allcP darin zu sehen ist, ob der betreffende Kunde seine Lebensmittelkarte in dem betreffenden Geschäft abgegeben hat. Allerdings handelt sich insoweit immer nur um ein äußeres Anzeichen bzw. «»2 Im *- 4/
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