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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (6. Februar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichsinnungsverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der "U"-Kunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Persönliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- ArtikelDas Uhrmacherhandwerk leistet mehr! 25
- ArtikelStammkunde - Laufkunde 26
- Artikel2 Pfennig werden ½ Million Reichsmark! 27
- ArtikelDas Lehrlingswohnheim 28
- ArtikelTechnische Neuerungen an Uhren 28
- ArtikelDas Geschäft wurde modern umgebaut 30
- ArtikelAus dem Protektorat Böhmen und Mähren 31
- ArtikelFür die Werkstatt 32
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 32
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 33
- ArtikelPersönliches 33
- ArtikelInnungsnachrichten 34
- ArtikelSie fragen / Wir antworten 34
- ArtikelAnzeigen 34
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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KU 7. JAHRGANG / 1942 / N R. 3 33 -H a ndv i •ufm itten i; tzufii ragei Aufi ?sten erufserziehung beträgt daher 0,90 Ml statt wie bisher 1 Ml. Soweit ei den Verlagen noch Bestände von Werkstatt-Wochenbüchern mit dem rsprünglichen Umfange vorrätig sind, kommen diese zum Versand. Die intragungen in diesen Werkstatt-Wochenbüchern mit 104 Seiten Urn ing haben wie bisher zu erfolgen, d. h. es sind 2 Seiten wöchentlich u beschriften. Das gleiche gilt für den Fall, daß bei einigen Innungen och Werkstatt-Wochenbücher alten Umfangs lagern. Die alten Werk- att-Wochenbücher sind unter allen Umständen zuerst aufzubrauchen, hne Rücksicht, ob die Aufschrift noch „Werkstatt - Wochenbuch“ lutet. Reichsstand des deutschen Handwerks. Schramm, Dr. Schüler, Reichshandwerksmeister. Generalsekretär. meis der i e gli fe Auf] iffeni c p r an. eitenf»« ä rz sons ndigi •heiti d da feitei schul He Uhrmacherinnung Berlin gibt bekannt: ietrifft: Gehilfenprüfung. Die Lehrlinge, die mit dem 31. März 1942 ihre Lehrzeit beenden, aben ihren Antrag bis zum 10. Februar 1942 bei der Uhrmacherinnung ierlin, Berlin C 2, Wallstraße 68, I., einzureichen. Dem Antrag auf Zulassung zur Gehilfenprüfung sind beizufügen: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf mit einer Erklärung über die arische Abstammung; 2. der Lehrvertrag oder die Lehranzeige; 3. das vorläufige, vom Lehrherrn auszustellende Lehrzeugnis; 4. die vorhandenen Zwischenprüfungszeugnisse; 5. Berufsschulzeugnis, Zeugnisse von Lehrgängen usw.; 6. die Prüfungsgebühren von 8 Ml; 7. die Werkgebühren von 14 Ml. Heil Hitler! Uhrmacherinnung Berlin. ■üfun G JO&e/tPfiJe/iaiL der ,fll”-DCutui iierut sichei dnun d Ma iuswäf| ,ckc ibahn ptbah >stpn i gebf imbef t sä serz Tauschgeschäfte werden bestraft Zu der neuen Ergänzung und Änderung von Vorschriften auf dem iebiete der Verbrauchsregelung hat der Reichsjustizminister An eisungen an die Strafverfolgungsbehörden erlassen. Danach ist jetzt tach die Überlassung einer Bezugsberechtigung, die dem Überlassenden cht zusteht — etwa einer gestohlenen, unterschlagenen oder er blichenen Bezugskarte —, unter strenge Strafe gestellt. Bereicherungs- Dsicht ist dabei nicht mehr Voraussetzung für die Bestrafung. Als ein eziehen oder Abgeben ohne Bescheinigung über die Bezugsberechti- ung wird infolgedessen auch das Vertauschen und Eintauschen bezugs- eschränkter Erzeugnisse durch Gewerbebetriebe für persönliche Be- iirfnisse unter Einsatz der ihnen anvertrauten Ware nunmehr zu be- cnbefl rafen sein. Derartige Tauschgeschäfte sind, so sagt die Verfügung ]es Ministers, „ein Mißbrauch der Treuhänderstelle, die der Gewerbe- eibende im Verkehr mit bezugsbeschränkten Erzeugnissen einnimmt, id erregen in der Bevölkerung berechtigten Unmut“. Der Minister ttet die Strafverfolgungsbehörden deshalb, in derartigen Fällen npfindliche Strafen zu beantragen. Nach der Neufassung der Bestimmungen zur Regelung des Ver- auchs ist nunmehr auch derjenige mit Strafe bedroht, der sich die erfügung über eine Bezugsberechtigung unbefugt verschafft. Die ichste Vergehensstrafe ist in solchen Fällen nicht nur für „besonders bwere“, sondern überhaupt in „schweren“ Fällen angedroht. Dazu stellt Er Minister fest, daß die Benutzung gefälschter Bezugskarten stets, :r Handel mit Bezugskarten regelmäßig als schwerer Fall zu würdigen in werden. Auch die Erschleichung der Genehmigung einer Haus- hlachtung wird im allgemeinen einen schweren Fall darstellen. Auf rund der kriegswirtschaftlichen Bestimmungen sind auf dem Gebiet Er Verbrauchsregelung verschiedene Verwaltungen und Dienststellen, >e Wirtschafts- und Ernährungsämter, Preisüberwachungsstellen und blizei, zur Verhängung von kriminellen Ordnungsstrafen befugt. Um u verhüten, daß sich aus dieser Aufspaltung der Zuständigkeiten auf- llende Unterschiede in der Strafbemessung bei gleichartigen Zuwider- indlungen gegen die Verbrauchsregelung ergeben, empfiehlt der linister, daß die Leiter oder Sachbearbeiter der beteiligten Dienst- tellen miteinander Fühlung halten. Auch können Vertreter der Ämter iformatorisch oder als Sachverständige gehört werden. dal A'er nie gebildet, unter anderem die Gruppe „Handwerk“. Die Gruppen können noch in Wirtschaftsgruppen eingeteilt werden. Für die einzelnen Distrikte ist die gleiche bezirkliche Gliede rung vorgesehen worden. Die gewerblichen Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der Hauptgruppe „Gewerbliche Wirtschaft“. Insofern besteht ein wesent licher Unterschied zur Regelung im Reich, denn im Reich sind bei spielsweise die selbständigen Handwerker kraft Gesetzes mit ihrer Eintragung in die Handwerksrolle Mitglied der jeweils zuständigen Handwerkerinnung. Für die gewerblichen Unternehmen ist eine An meldepflicht zur Hauptgruppe vorgeschrieben worden. Kälte verändert die Festigkeit von Eisen und Stahl In der Praxis ist zwar allgemein bekannt, daß Teile aus Stahl und Eisen, insbesondere also auch die Ketten, bei Kälte brechen; weniger bekannt ist jedoch die Ursache hierfür. Erst durch Versuche mit einem Pendelschlagwerk konnte festgestellt werden, daß Kälte auf das elastische Arbeitsvermögen dieser Werkstoffe erheblich einwirkt. Bei ruhender und stoßfreier Belastung macht sich dies nicht bemerkbar, um so mehr jedoch bei jedem Schlag und Stoß. Das Arbeitsvermögen wird ausgedrückt als Kerbschlagzähigkeit in kgm/cm 2 . Sie beträgt z. B. bei einem Flußeisen und normaler Raumtemperatur 32,4 kgm/cm 2 und verringert sich mit sinkender Temperatur fast sprunghaft. Bei 0° be trägt sie nur noch 3,3 kgm/cm 2 und geht bei —20° auf 1,9 kgm/cm 2 herunter. Ein Schweißeisen zeigte folgende Kerbschlagzähigkeiten: bei üb licher Raumtemperatur 16,2 kgm/cm 2 , bei —20° 9,3 kgm/cm 2 , das sind 7 kgm/cm 2 oder rund 42 0 o weniger. Die ursprünglich gut sehnige Bruch struktur war bei —20° mehr feinkörnig. Setzt man der Anschauung halber die ursprüngliche Kerbschlag zähigkeit gleich 100, so beträgt sie bei 20° Kälte bei Flußeisen nur noch 14,5 und bei Schweißeisen 57,7. Diese Tatsachen sind auch für unsere Uhrfedern von Bedeutung, obwohl die Uhren durch ihre Tragweise der Körperwärme teilhaftig werden und so nicht anormal tiefen Temperaturen ausgesetzt sind. Arbeitszeitordnung im Elsaß Die Arbeitszeitordnung des Reichsgebietes vom 30. April 1938 wurde im November 1941 auch im Elsaß eingeführt. Die abweichenden Vorschriften der Anordnung des Chefs der Zivilverwaltung haben für das Uhrmacherhandwerk im allgemeinen keine Bedeutung. Eine originelle Neuheit für Uhren Dem „Journal Suisse d’Horlogerie“ entnehmen wir die Nachricht von einer Neuheit, die in origineller Weise den Aufzug und das Be richtigen etwaiger Abweichungen einer Armbanduhr auf elektro magnetische Weise vornehmen will. Die Uhr ist hierzu neben der Vor richtung zum Zeigerstellen — das alle 10 Minuten erfolgen soll — nur mit einem Magnetanker versehen. Für seine Betätigung muß der Be sitzer der Uhr eine Synchronuhr erwerben, die über einen Quecksilber schalter einen Elektromagneten betätigt, der den in der Uhr ein gesetzten Anker anzieht. Bei diesem Hub wird gleichzeitig das Zeiger werk richtig gestellt. Die Vorteile dieser Einrichtung sollen dem Besitzer der Durch schnittsuhr die Leistungen einer Präzisionsuhr vermitteln, sofern das Kraftnetz natürlich genau frequenzkontrolliert ist. Wenn die Uhr nur eine einzige Nacht mit der Synchronuhr in Verbindung gebracht wurde, ist sie für die ganze Woche aufgezogen. Differenzen bis zu 5 Minuten werden ausgeglichen. f)ei r s tieh e.t ' Aufbau der gewerblichen Wirtschaft im Generalgouvernement Vor kurzem regelte der Generalgouverneur den Aufbau der ge erblichen Wirtschaft im Generalgouvernement. In Anlehnung an die liederung der gewerblichen Wirtschaft im Reich werden bei der luptgruppe „Gewerbliche W irtschaft und Verkehr“ mehrere Gruppen Aussig. Uhrmaeliermeister Wilhelm Mauder sen. beging am 2. Februar 1942 sein 50 jähriges Gesehäi'tsjubiläum. Berufskamerad Mauder war 40 Jahre Mit glied der ehemaligen Uhrmachergenossenschaft und gehört jetzt der Innung Aussig an. Amorbach (Bayern). Uhrmachermeister Eugen Schäfer feierte seinen 76. Ge burtstag. Arnstadt. Berufskamerad Voigtmann feiert am 13. Februar 1942 seinen 85. Geburtstag. Braunschweig. Uhrmachermeister Hermann Glee und Frau feierten das Fest der goldenen Hochzeit. Furtwangen (Schwarzwald). Uhrmacher Adolf Faller konnte seinen 75. Ge burtstag feiern. Günzburg. Uhrmachermeister Franz Keller vollendete sein 81. Lebensjahr. Hamburg. Das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse wurde dem technischen Leiter der Firma G. D. Wempe, Herrn J. Schwarzer, verliehen. Kehl (Rhein). Berufskamerad Max Martens konnte seinen 75. Geburtstag feiern.
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