Delete Search...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 67.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-194201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19420100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19420100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 15 und 17 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (20. Februar 1942)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (Folge 1 und 2)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Steuererklärungen für 1941
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 67.1942 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nummer 1 -
- AusgabeNr. 1 (9. Januar 1942) 1
- BeilageAnzeigen Nummer 2 -
- AusgabeNr. 2 (23. Januar 1942) 11
- BeilageAnzeigen Nummer 3 -
- AusgabeNr. 3 (6. Februar 1942) 25
- BeilageAnzeigen Nummer 4 -
- AusgabeNr. 4 (20. Februar 1942) 35
- ArtikelReichminister Dr. Todt † 35
- ArtikelDie Moderichtung bei Edelmetallwaren, Schmuckwaren und Uhren 35
- ArtikelDie Pforzheimer Schmuck- und Uhrenindustrie 36
- ArtikelDer Uhrmacher baut 37
- BeilageSteuer und Recht (Folge 1 und 2) 1
- ArtikelAls Uhrmacher in Ostasien 39
- ArtikelVerkleinerungen von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen 40
- ArtikelWochenschau der "U"-Kunst 41
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 43
- ArtikelPersönliches 43
- ArtikelAnzeigen 44
- BeilageAnzeigen Nummer 5 -
- AusgabeNr. 5 (6. März 1942) 45
- BeilageAnzeigen Nummer 6 -
- AusgabeNr. 6 (20. März 1942) 55
- BeilageAnzeigen Nummer 7 -
- AusgabeNr. 7 (3. April 1942) 67
- BeilageAnzeigen Nummer 8 -
- AusgabeNr. 8 (17. April 1942) 77
- BeilageAnzeigen Nummer 9 -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1942) 91
- BeilageAnzeigen Nummer 10 -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1942) 101
- BeilageAnzeigen Nummer 11 -
- AusgabeNr. 11 (29. Mai 1942) 115
- BeilageAnzeigen Nummer 12 -
- AusgabeNr. 12 (12. Juni 1942) 121
- BeilageAnzeigen Nummer 13 -
- AusgabeNr. 13 (26. Juni 1942) 135
- BeilageAnzeigen Nummer 14 -
- AusgabeNr. 14 (10. Juli 1942) 145
- BeilageAnzeigen Nummer 16 -
- AusgabeNr. 16 (7. August 1942) 163
- BeilageAnzeigen Nummer 18 -
- AusgabeNr. 18 (4. September 1942) 185
- BeilageAnzeigen Nummer 19 -
- AusgabeNr. 19 (18. September 1942) 195
- BeilageAnzeigen Nummer 20 -
- AusgabeNr. 20 (2. Oktober 1942) 203
- BeilageAnzeigen Nummer 21 -
- AusgabeNr. 21 (16. Oktober 1942) 217
- BeilageAnzeigen Nummer 22 -
- AusgabeNr. 22 (30. Oktober 1942) 227
- BeilageAnzeigen Nummer 23 -
- AusgabeNr. 23 (13. November 1942) 237
- BeilageAnzeigen Nummer 24 -
- AusgabeNr. 24 (27. November 1942) 245
- BeilageAnzeigen Nummer 25 -
- AusgabeNr. 25 (11. Dezember 1942) 255
- BeilageAnzeigen Nummer 26 -
- AusgabeNr. 26 (25. Dezember 1942) 269
- BandBand 67.1942 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
20. Febr. 1942 Folge 1 und 2 5. Jahrgang Skuet und ßeckt Beilage der .Uhrmacherkunsf' Halle (Saale) Bearbeitet von Rudolf Apelt, Steuerberater, Leitet der Betriebswirtseha ff »stelle des RIV des ükrtnatherhmndwerkt Die Steuererklärungen für 1941 Einreichungsfrist für die Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen bis zum 31. März 1942 verlängert In den nächsten Wochen sind die Steuererklärungen für das ver gangene Kalenderjahr zur Einreichung zu bringen. Kann der Ab gabetermin aus wichtigen Gründen (z. B. wegen Einberufung zur Wehrmacht, Dienstverpflichtung, besonderer Arbeitsüberlastung, Mangel an Arbeitskräften, erheblichem Umfang der Buchführung usw.) nicht innegehalten werden, so ist es notwendig, recht zeitig einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, denn bei verspäteter Einsendung der Steuererklärungen sind die Finanz ämter berechtigt, einen Zuschlag bis zu 10 °/o der veranlagten Steuer zu erheben. Die selbständigen Uhrmacher haben drei Steuererklärungen abzugeben, und zwar: 1. die Jahresumsatzsteuererklärung, 2. die Einkommensteuererklärung, 3. die Gewerbesteuererklärung. Jahresumsatzsteuererklärung Umsatz In der Jahresumsatzsteuererklärung ist der im Jahre 1941 er zielte Umsatz anzugeben. Hierbei muß in jedem Falle das Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Das gilt auch für handelsgerichtlich eingetragene Firmen, die ein vom Kalender jahr abweichendes Geschäftsjahr haben. Da über die im Laufe des Jahres erzielten Umsätze bereits Voranmeldungen abgegeben worden sind, stellt die Jahresumsatz steuererklärung im Grunde genommen nur eine Zusammenfassung der vorangemeldeten Zahlen dar. Trotzdem empfiehlt es sich nicht, zur Ermittlung des Jahresumsatzes lediglich die Vor anmeldungen zusammenzuziehen, sondern es ist angebracht, den Jahresumsatz aus den Büchern zu ermitteln und die sich er gebende Summe dann mit den vorangemeldeten Beträgen zu ver gleichen. Durch diese Kontrolle lassen sich unterlaufene Fehler (z. B. Rechenfehler) feststellen und berichtigen, ohne daß Nach teile entstehen. Die Jahresumsatzsteuererklärung wird nur des halb gefordert, um den Steuerpflichtigen noch einmal Gelegen heit zu geben, ihre Jahresumsätze zu überprüfen. Bei der Errechnung des Jahresumsatzes muß der Uhrmacher besonders darauf achten, daß er alle steuerpflichtigen Umsätze erfaßt. Dazu gehören nicht nur die Einnahmen aus Verkauf und aus handwerklichen Leistungen (Reparaturen, Neuanfertigungen usw.), sondern auch die Erlöse und Gutschriften aus der Weiter gabe des Altgoldes und Altsilbers an die Hersteller und Grossisten und die Einnahmen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, die zum Betriebe gehörten (alte Maschinen, gebrauchte Ladeneinrich tungen, Abfallmaterial usw.). Auch die Erlöse aus der Abgabe von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen an die Wehrmacht sind umsatzsteuerpflichtig, sobald der Wagen zum Betriebsver mögen gehört hat (Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 22. Dezember 1939 — S2151 — 175 III). Eigenentnommene Waren Dem steuerpflichtigen Umsatz ist der Wert der aus dem Ge schäft zu außerbetrieblichen Zwecken entnommenen Gegenstände (Wareneigenentnahmen) hinzuzurechnen. Als anzusetzender Wert betrag gilt im allgemeinen der Einkaufspreis. Steuerfreie Umsätze Von dem sich durch Zusammenrechnen der eigentlichen Um sätze und der Wareneigenentnahmen ergebenden Gesamtumsatz sind die steuerfreien Umsatzbeträge abzuziehen. Eine Einzelauf stellung über ihre Zusammensetzung ist auf der Rückseite des Umsatzsteuererklärungsformulars zu machen. Für den Uhrmacher kommen steuerfreie Umsätze nur ver einzelt in Betracht. Insbesondere handelt es sich um die Heim uhrmacher, die als Hausgewerbetreibende auf Grund des § 4 Ziff. 14 UmsStG. für die Umsätze Steuerfreiheit beantragen können, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für andere Berufskameraden zugeflossen sind. Ferner können die Uhrmacher-Optiker die Ein nahmen aus dem Verkauf von Hilfs- und Heilmitteln (z. B. Brillen) für die gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversiche rungen als umsatzsteuerfrei abziehen. Steuersatz Unter B Ziff. 6 des Umsatzsteuererklärungsformulars ist eine Berechnung der Umsatzsteuer vorzunehmen. Hierbei muß in erster Linie der ermittelte Jahresumsatz auf die verschiedenen Steuersätze verteilt werden. Für den Uhrmacher erübrigt sich im allgemeinen eine der artige Aufteilung, weil seine Umsätze fast immer dem Satz von 2 “/« unterliegen. Selbst wenn er hin und wieder Lieferungen an gewerbliche Abnehmer getätigt hat, so wird er nur selten von dem ermäßigten Steuersatz für Großhandelslieferungen in Höhe von V* # /o Gebrauch machen können, weil nach den gesetzlichen Vorschriften dieser Satz nur angewendet werden darf, wenn — ab gesehen von den sonst geforderten Voraussetzungen — mindestens 25 °/o des Gesamtumsatzes des Vorjahres (also des Kalender jahres 1940) auf Großhandel entfallen. In der zweiten Spalte zu B Ziff. 6 des Umsatzsteuererklärungs formulars sind die sich aus den aufgegliederten Umsätzen er gebenden Umsatzsteuerbeträge auszuwerfen und zusammen zuzählen. Die Endsumme stellt dann den Umsatzsteuerbetrag dar, der für das Kalenderjahr 1941 zu zahlen ist und der durch die bereits geleisteten Vorauszahlungen gedeckt sein soll. Es empfiehlt sich, auch hier eine Prüfung vorzunehmen, ob der Steuerbetrag mit den abgeführten Vorauszahlungen übereinstimmt bzw. worauf eventuelle Unterschiede zurückzuführen sind. Wer den Differenzen festgestellt, so ist es angebracht, auf der Rück seite des Formulars unter E dem Finanzamt kurz die Gründe hierfür mitzuteilen. Dadurch erübrigen sich Rückfragen. Wareneingang Im Teil A des Formulars ist unter Ziff. 10 der im Kalender jahr 1941 gehabte Wareneingang laut dem Wareneingangsbuch anzugeben. Auf Grund dieser Zahl prüfen die Finanzämter, ob der gemeldete Jahresumsatz unter Berücksichtigung der üblichen Verdienstspanne als zutreffend anzusehen ist. Seit Einführung des erweiterten Wareneingangsbuches sind die Uhrmacher verpflichtet, neben dem eigentlichen Waran eingang auch die Entschädigungen an Heimuhrmacher, Gold arbeiter usw. (sogenannte Fremdarbeit) einzutragen. Weiter müssen auch die Altgold- und Altsilberankäufe eingesetzt werden. Ebenso gehören die Ersatzteile in das Wareneingangsbuch. Da es sich bei den vorstehenden Posten um keinen Waren eingang bzw. bei den Altgold- und Altsilberankäufen um Bezüge handelt, die fast ohne Gewinn weitergegeben werden, und da endlich aus den Ersatzteilen keine Rückschlüsse auf den Umsatz gezogen werden können, hat die Mehrzahl der Oberfinanzpräsi denten auf eine Eingabe des Reichsinnungsverbandes des Uhr macherhandwerks hin die Finanzämter angewiesen, bei der Nach prüfung der Umsätze an Hand des Wareneinganges die vor stehenden Posten entsprechend zu berücksichtigen. Um nun den Finanzämtern von vornherein das diesbezügliche Unterlagen material zu verschaffen, wird dringend empfohlen, bei Be antwortung der Frage A10 — eventuell unter Ankleben eines Zettels —■ folgende Aufstellung zu machen: Endsumme des erweiterten Wareneingangsbuches Davon entfallen auf: Ankäufe von Altgold und Altsilber JM Ersatzteile Fremdarbeit ^ Mithin tatsächlicher Wareneingang ÄW Einkommensteuererklärung Personalien und Familienstand Die erste Seite des Formulars enthält die Fragen nach den persönlichen Verhältnissen des Pflichtigen und seinem Familien stand. Die Angaben sind genau zu machen, denn hiervon hängen die Steuergruppe und die zu gewährenden Kinderermäßigungen ab. Inwieweit Kinderermäßigung beansprucht werden kann, er gibt sich aus dem dem Einkommensteuerformular beigefügten Merkblatt. 1
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview