760 LZerielile »84v. «les ^antltrrsss. IXr. 725, 726. 725. ^Antrag zum mündlichen Berichte des Haushaltausschuffes über Kap. 62 — Staatsleistungen für die evangelisch-lutherische Landeskirche — des ordentlichen Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1928. Eingegangen am 14. März 1928. (Vorlage Nr. 42, Landtags-Akten, Vorlagen. Verhandlungen des Landtags Nr. 70, 71 u. 72 vom 6., 8. u. 9. Mä-z 1928.) (Vorbemerkung: Die Minderheitsanträge sind durch s besonders bezeichnet.) Der Landtag wolle beschlichen: l. W bei Kap.62 des ordentlichen Staatshaushaltsplans für 1928: os Tit. 1 zu streiche«: bs Tit. 2 zu streiche«: es Tit. 3 zu streiche«: <N bei Tit. 4: 1. das Gesetz, die Entschädignug für de« Wegfall von Gebühre« (Stol- gebührens der Geistliche« und Kirchendiener betreffend, aus den: Jahre 1876 aufzuheben; 2. die auf Gruud dieses Gesetzes bei Kap. 62 Tit. 5 eingesetzten Mittel zu streichen; es Tit. 6 zu streichen; ls Tit. 7 zu streichen: 2s Tit. 8 zu streichen; Rötzscher. Scheffler. Flammiger.; Il. die Einstellungen bei Kap. 62 des ordentlichen Staatshaushaltsplans für 1928 nach der Vorlage zu geuehmigen; III. die Regierung zu ersuchen, die Ablösungsverhandlungen mit der Landes kirche möglichst zu beschleunige« und zum Abschlus; zu führen. Dresden, den 13. März 1928. Der Haushaltausschuß Weckel, Vorsitzender. Siegert, Berichterstatter. 726. Antrag zum mündlichen Berichte des Haushaltausschuffes über Kap. 63 — Katholisch-geistliche Behörden und sonstige katholische Kultuszwecke — des ordentlichen Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1928. Eingegangen am 14. März 1928. (Vorlage Nr. 42 Landtags-Akten, Vorlagen. Verhandlungen des Landtags Nr. 70, 71 u. 72 vom 6., 8. u. 9. März 1928.) Der Landtag wolle beschlichen: die Einstellungen bei Kap. 63 des ordentlichen Staatshaushaltsplans für 1928 nach der Vorlage zu genehmige«. Dresden, den 13. März 1928. Der Haushaltausschuß Weckel, Vorsitzender. Siegert, Berichterstatter.