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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 2.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-187801003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-18780100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-18780100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1878)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 2.1878 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1878) 1
- AusgabeNr. 2 (17. Januar 1878) 7
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1878) 15
- AusgabeNr. 4 (16. Februar 1878) 23
- AusgabeNr. 5 (2. März 1878) 31
- AusgabeNr. 6 (16. März 1878) 39
- AusgabeNr. 7 (1. April 1878) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1878) 59
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1878) 69
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1878) 79
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1878) 87
- AusgabeNr. 12 (17. Juni 1878) 95
- AusgabeNr. 13 (2. Juli 1878) 103
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1878) 113
- AusgabeNr. 15 (1. August 1878) 121
- AusgabeNr. 16 (16. August 1878) 131
- AusgabeNr. 17 (1. September 1878) 141
- AusgabeNr. 18 (15. September 1878) 151
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1878) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1878) 171
- AusgabeNr. 21 (1. November 1878) 181
- AusgabeNr. 22 (15. November 1878) 191
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1878) 201
- ArtikelBekanntmachung 201
- ArtikelDer Schwindel im Uhrengeschäft 201
- ArtikelEine polytopische Uhr mit Tagesnamenwende 202
- ArtikelBetrachtungen über das allgemeine Lehrbuch der Uhrmacherkunst ... 203
- ArtikelAus der Werkstatt 204
- ArtikelSprechsaal 205
- ArtikelVereinsnachrichten 206
- ArtikelVermischtes 207
- ArtikelBriefkasten 207
- ArtikelInserate -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1878) 209
- BandBand 2.1878 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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207 Thätigkeit und das freundschaftliche collegialische Verhältniss der Darm städter, Mainzer und Wiesbadener Vereine aussprach, er knüpfte daran den Wunsch, dass die Mitglieder unseres Vereins dieses schöne Verhält- niss als Vorbild nehmen möchten, indem nur durch solches inniges Zu sammenwirken die vorgesteckten Ziele zu erreichen seien. Für die Frühjahrs-Versammlung wurde Giessen wiederum als Ver sammlungsort gewählt. Unter den „sonstigen VereinsangelegeDheiten“ wurde die Erklärung des Uhren- und Fournitouren-Händlcrs, Herrn Albert Berger, Schäfers Nachfolger, mit Freuden begrüsst, da derselbe sich den Bestrebungen des Vereins anschliesst und künftighin nicht mehr detailürt. Nachdem die Tagesorduung erschöpft, pflegten die Anwesenden noch einige Stunden des gemüthlichen Zusammenseins, mit dem Wunsche, dass die nächste Frübjahrsversammlung recht viel Erfreuliches bringen möge. Der Vorstand des Uhrmacher-Vereins von Giessen und Umgegend. Stade. Gegenüber den überhandnehmenden schwindelhaften Anprei sungen von billigen Uhren, hielt es unser Verein für geboten, in die Öffent lichkeit zu treten und dem Publicum die geschäftlichen Grundsätze der Vereinsmitglieder durch folgende Bekanntmachung im „Stader Tageblatt“ darzulegen. ln Anlass der sich jetzt in den Tagesblättern wieder breit machenden marktschreierischen Annoncen über Uhren, welche durch Reclamen, die auf Täuschung des Publicums berechnet sind, unterstützt werden, sehen sich die Unterzeichneten Mitglieder des „Stader Uhrmacher-Vereins“ ge- nöthigt, nachstehende Erklärung abzugeben: Um dem in den letzteren Jahren hervortretenden Schwindel mit billigen Schunduhren, welche von gewissenlosen Fabrikanten gefertigt und von gewissenlosen Händlern in den Handel gebracht werden — Uhren, welche durch den niedrigen Preis das Publicum zum Kauf veranlassen sollen, ohne dass dieselben den Anforde rungen, welche man an eine Uhr stellt, entsprechen oder ent sprechen können —, entgegenzutreten, haben sich in ganz Deutsch land Uhrmachervereine gebildet, welche ihre Mitglieder verpflichten, unter Beobachtuug einer anständigen und coulanten Coucurrenz, nur solide gangbare Uhren zu reellen Preisen zu führen und dem Schwiudel durch gewissenhafte und streng solide Ge schäftsführung entgegen zu wirken. Die Unterzeichneten befassen sich demnach mit dem Verkauf der oben gekenntzeichneteu, unbrauchbaren Uhren nicht, erlauben sich jedoch auch gleichzeitig bekannt zn geben, um den Unannehm lichkeiten und der Verantwortlichkeit bei Reparatur solcher Uhren aus dem Wege zu geben, dass sie aie Repassage oder Reparatur derselben nicht übernehmen. Sie glauben dadurch die Interessen des Publicums am Besten zu wahren und sich der Zustimmung des einsichtsvolleren und gröbsten Theils des Pnblicums versichert halten zu können. H. G. Müller in Stade. A. Noe in Drochtersen. Fr. Schröder do. E. Enderstein do. C. Torborg do. L. A. Beckmann in Otterndorf. C. F. Kaus do. W. Lohmeyer in Buxtehude. K. Thölecke do. G. Pape do. H. Oelrick in Steinkirehcn. Unsere Bekanntmachung hatte deu besten Erfolg, denn nicht nur viele der angesehendsten hiesigen Persönlichkeiten sprachen sich znstimmend darüber aus, sondern auch der hiesige Handelsverein gab seinen Beifall zu erkennen. — Viele unserer collegialiscben Vereine werden ebenso wie wir durch die Annoncen der Marktschreier geschädigt, und möchten wir denselben daher ein gleiches Vorgehen angelegentlichst empfehlen. Der Vorstand des Stader Uhrmacher-Vereins. Parchim (Mecklenburg). Am 11. November a. c. fand zwecks Be sprechung über Gründung eines Vereins eine Zusammenkunft der Collegen der Städte Plau, Goldberg, Lübz und Parchim statt. Die meisten der Collegen genannter Städte waren zu der Versammlung erschienen, nur einige verhielten sich leider ablehnend; dessen ungeachtet kam aber doch die Constituirung des Vereins zu Stande mit der Benennung: „Ubrraachervein des Bezirks Parchim.“ Zum Vorstande wurden gewählt die Herren: W. Jantzen — Goldberg, Vorsitzender, Planeth — Parchim, als Stellvertreter, und Frick — Parchim, als Schriftführer und Kassirer. Der Verein hat zur Förderung der geschäftlichen Interessen folgende Grundsätze anfgestellt: 1. Persönlicher, traulicher Verkehr unter den Collegen der ein zelnen Städte, 2. schriftlicher Verkehr unter den Collegen des Bezirks, 3. Besprechungen und Beratbungen geschäftlicher Angelegen heiten in den jährlich zweimal stattfindenden Bezirsvereins- Versammlungen. Der Verein einigte sich ferner darüber, dass alle Mitglieder gegen seitig verpflichtet sind, Alle für Einen zu stehen, wenn erweisliche Fälle bekannt werden, dass Fabrikanten und Uhrenhandluugen an Private und Nichtuhrmacher Waare verkauft haben. Es ist dann jedes Mitglied ver pflichtet, mit dem betreffenden Hause allen weiteren Geschäftsverkehr ab zubrechen. Als Nichtohrmacher werden vom Verein selbstverständlich auch solche Personen angesehen, welche sich öffentlich zwar als Uhr macher giriren aber in Wirklichkeit keine Uhrmacher sind, da sie nirgends gelernt haben. In den gedachten Fällen soll aber das betreffende Handlungshaus vom Vorstande des Vereins zuvor zur Erklärung aufgefordert werden. Hoffentlich werden sich auch die jetzt noch zurückgebliebenen Collegen unseres Bezirks dem Verein bald anschliessen und dessen Nützlickeit anerkennen. I. A.: H. Scheller. Vermischtes. Patentertheilung. Herr Fr. Gräber, Uhrmacher, in Hanau hat das Patent des deutschen Reiches auf einen Decimal-Mikrometer erhalten. Kaiser-Uhr. Wir wollen nicht verfehlen unsere Leser auf die von Herrn H. Ropohl in Cöln fabricirte „Kaiseruhr“ aufmerksam zu machen, welche wir Gelegenheit batten in Augenschein zu nehmen. Die Rückseite der Gehäuse dieser soliden Uhren ist mit dem wohlgetroffenen Brustbild Sr. Majestät des Kaisers, umkränzt von einer geschmackvollen Umrahmung in Medaillonform, geschmückt, welche unten die .Inschrift trägt „Trea dem Kaiser“. Die Gravirung des Ganzen ist meisterhaft ausgeführt. Waarenanctiouen. Das scheinbare Mitbieteu von Personen bei Waa- renauctionen, um unbetheiligte Dritte in den irrigen Glauben zu versetzen, dass der ausgebotene Gegenstand mehr werth sei, als er wirklich werth ist, und sie zu höherem Gebot zu veranlassen, ist nach einem Erkennt- niss des Ober-Tribunals vom 2 >. September 1878 als Betrug zu bestrafen. Haben dabei die Scheinbieter im Einverständniss mit dem Auctionator gehandelt, so sind sowohl jener als auch dieser wegen Betrugs resp. wegen Theiluahine am Betrüge zu bestrafen. In einem berliner Geschäfts local eröffnete der Auctionator L. eine Auction von verschiedenen Gegen ständen und engagirte sich als Scheinbieter (sogenannte IndiehÖhetreiber) den Kaufmann D. und den Maurer F. Eines Tages trat ein Provinziale Namens K. in das Auctionslocal und bot bei einer ausgebotenen goldenen Remontoir-Uhr mit, D und F. trieben den Preis immer höher und K., dadurch in den Glauben versetzt, dass die Uhr sehr .werthvoll sei, über bot die beiden Scheinbieter und erstand endlich die Uhr für 266 M., trotz dem sie einen reellen Werth von nur 150—160 M. hatte. K. erfuhr bald darauf seinen Schaden und denuncirte die drei Burschen wegen Betruges. Dieselben wurden vom Kammergericht wegen dieser Vergehen resp. Theil- nahme an dem Vergehen zu einer Gefängnissstrafe verurtheilt, und die von ihnen eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Ober-Tribunal zurüekgewiesen, indem es motivirend ausführte: „Es kann der Nichtig keitsbeschwerde nicht zugegeben werden, dass ein solcher ursächlicher Zu sammenhang nur alsdann als vorliegend angenommen werden könnte, wenn K. Grund hatte, an die sachverständige Befähigung der mit- bietenden Personen zur Abschätzung der Uhr zu glauben, seine Schluss folgerung demnach eine sachlich berechtigte war; denn nicht davon, ob der Irrthum auch bei richtiger Schlussfolgerung entstehen oder ob er ver mieden werden konnte und von Anderen vermieden worden wäre, son dern allein davon, dass der Irrthum vorhanden war und die Vermögens beschädigung hervorrief, hängt die Causalität zwischen dem Irrthume und der Vermögensbeschädigung ab. Wenn der Apellationsrichter endlich in dem Mitbieten zum Scheine ein Vorspiegeln uad Unterdrücken einer Thatsache gefunden hat, so ist dies für rechtsirrthümlich nicht zu er achten, da es sich dabei keineswegs, wie die Nichtigkeitsbeschwerde meint, um eine Absicht, küuftig etwas zu thun, sondern um die zum Scheine abgegebene Erklärung der Uebernahme einer Verpflichtung handelte.“ Wir empfehlen diese wichtige Entscheidung der Aufmerksamkeit aller unserer Collegen, denn es ist uns damit ein wirksames Mittel an die Hand gegeben, um dem immer weiter und immer frecher um sich greifenden Schwindeltreiben ein Ziel zu setzen. Es wird sich bei jeder derartigen Auction nachweisen lassen, das solche gedungene „IndiehÖhetreiber“ anwesend sind, um die meist werth losen Gegenstände durch ihr Mitgebot auf einen viel zu hohen Preis hin auf zu treiben und dann einem Unvorsichtigen anzuhängen. Briefkasten. Antworten. Zu Fräse 194. Oel zum Schleifen? (Nachträglich eingegangen.) Zum Schleifen auf dem Oelstein bediene ich mich seit Jahren eines ganz vorzüglichen Oels, was sich jeder der Herren Kollegen ohne grosse Mühe selbst bereiten kann. Man nehme 3 Theile Olivenöl and 1 Theil Petroleum, schüttele beide Theile zusammen uud h-rnge sie in die Sonne oder in die Nähe eines Ofens, bis das Oel klar geworden ist, was einige Tage dauert. Mm kann auch ganz gewöhnliches Salatöl nebmeD, in diesem Falle setzt man ein wenig mehr Pe troleum zu. Der Oelschmutz ist ein vorzügliches Schleifmittel für Stahltheile, Triebe etc. und ist sehr leicht von dem Oeiatein abzuputzen, indem durch das hiDZUgesetztc Petroleum derselbe nicht verdickt. Auch ist dieses Oel zum Bohren und für Reibahle sehr geeignet. Jean Jobst in Hanau. Zu Krage I9d. Hoteltelegraphen? (Nachträglich eingegaogen.) Der Herr Fragesteller wurde sich nach einer blossen Beschreibung und Zeichnung kaum einen solchen Telegrapheu anfertigen können und würde es jedenfalls am Besten sein, sich nach einem Original za richten. — Ein kleines Tableaux mit 3 bis 4 Nummero würde dazu vollständig ausreichend sein, und hin ich bereit, ein solches in Nussholz-Rabmen mit öpiegelglastafel dem Herrn Fragesteller für den Selbstkostenpreis abzulassen. Ferd. Manger in Leitmeritz. Zu Frage 200. Vernickeln von Platinen etcj So lange der Nickelüberzug von Platineu u. s. w. nicht schon zu stark oxidirt ist, kann mau die schöne weisse Farbe durch Abputzen mit einer Flusigkeit, die durch die Herren Dürrstein u. Co. in Dresden zu beziehen ist, wieder herstelien, ist aber der Oxidiiungsprozess bereits zu weit vorgeschrit ten, dann bleibt nichts übrig, als die Gegenstände auf galvanischem Wege wieder zu vernickeln. Es gehören zum Gelingen dieser Arbeit aber vielfache Versuche, und ist es nur anzuratheo, sich lieber an Jemaud zu weuden, der das galvanische Vergolden, Versilbern und Vernickeln geschäftlich betreibt. W. Scholz in Bit. Zu Frage 2"1. Schwarze Flecke im Gehäuse? Diese schwarzen Flecke entstehen durch die Unsitte, den Uhrscblnssel in Gesellschaft von Streichhölzern in der Tusche zu tragen man findet häufig, dass dadurch seihst die Vergoldung um die beiden Zapfen herum schwarz- braun geworden ist. K. L. L N.
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