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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 40.1915,3-
- Erscheinungsdatum
- 1915
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19150100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19150100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1915)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verstösst die Festsetzung von Mindestpreisen gegen § 100 q. R. G. O. ?
- Autor
- Schneickert, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 40.1915,3- -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1915) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1915) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1915) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1915) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1915) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1915) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1915) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1915) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1915) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 131
- ArtikelVerstösst die Festsetzung von Mindestpreisen gegen § 100 q. R. ... 132
- ArtikelAufruf an alle Kollegen und Fachgenossen! 133
- ArtikelSonnenuhren auf Florentiner Brücken 134
- ArtikelBericht über die auf der Deutschen Seewarte abgehaltene 38. ... 134
- ArtikelNach einem Jahre 136
- ArtikelSprechsaal 137
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 138
- ArtikelVerschiedenes 138
- ArtikelKonkursnachrichten 140
- ArtikelPatentbericht 140
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 140
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 16 (15. August 1915) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1915) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1915) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1915) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1915) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1915) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1915) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1915) -
- BandBand 40.1915,3- -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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132 Die Uhrmacherkunst. Nr. 16 schwierig ist, und wenn nicht das Vergehen sehr grob zutage liegt, besteht keine Aussicht auf einen ersichtlichen Erfolg der Klagestellung. Einige Innungen unseres Zentralverbandes hatten durch das erfolglose Vorgehen gegen Schleuderer sehr hohe Kosten zu entrichten. Diese Erfahrung mahnt uns, nur mit völlig ge nügenden Unterlagen gegen die Schleuderer vorzugehen. In jüngster Zeit ist nun auch zum Ueberfluss noch unter den Richterstellen der Kompetenzkonflikt ausgebrochen. Der Regierungspräsident behauptet seine Zuständigkeit für die Ent scheidung in Innungsangelegenheiten, während das Oberverwaltungs gericht den Bezirksausschuss für zuständig erklärte. (Man lese hierüber den nachfolgenden Artikel des Herrn Dr. jur. Hans Schneickert.) Die „Mitteilungen der Zentralvereinigung Deutscher Vereine für Handel und Gewerbe“ veröffentlichen einen besonderen Fall von unlauterer Reklame. Eine Firma kündigte öffentlich an: „Wir verkaufen zum Selbstkostenpreise und 10 Proz.“ Das Kammer gericht erblickte in diesem raffinierten Geschäftstrick keinen un lauteren Wettbewerb, während das Oberlandesgericht das Gegenteil erklärte. Das Kammergericht war der Ansicht, dass unter Selbstkostenpreis der „Einkaufspreis zuzüglich der General unkosten“ zu verstehen sei. Das Gericht hat aber anscheinend eingesehen, dass es mit seinem ersten Urteil doch wohl nicht den Kern der Sache treffe, und in einer neueren Entscheidung hat es eine Firma, die sieh der gleichen Ankündigung bediente, verurteilt, diese Ankündigung zu unterlassen, wenn sie nicht in jeder einzelnen Ankündigung gemeinverständlich erläutere, dass durch den Selbstkostenpreis, ausser dem Einkaufspreis, auch alle übrigen Geschäftsunkosten bereits gedeckt seien, dergestalt, dass der Aufschlag von 10 Proz. ihren Reingewinn bedeute. Dieses Urteil klingt schon besser, und vielleicht lautet gelegentlich ein drittes den Urteilen der Oberlandesgerichte entsprechend, wonach „Selbstkostenpreis und 10 Proz.“ ausgesprochenen unlauteren Wett bewerb bedeutet. Es besteht wohl nirgends ein Zweifel, dass durch solche Ankündigungen das Publikum irregeführt und ge täuscht wird. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland auf dem Felde der Ehre erlitt am 3. Juli in Russland der einzige Sohn des Kollegen Julius Bürger in Berlin N., der Kriegsfreiwillige Julius Bürger beim K. Alexander-Regiment I, im eben voll endeten 20. Lebensjahre nach 9 Kriegsmonaten. — Im 62. Lebens jahre starb fürs Vaterland Ludwig Beckh, Kriegsfreiwilliger, Oberleutnant und Adjutant im Landsturmbataillon Pforzheim, Mit begründer der Bijouteriefabrik Beckh & Maischhofer in Pforz heim. — Der bis zu seiner Einberufung in Glashütte i. Sa. in Arbeit gestandene Uhrmacher Johannes Emil Hähnel ist vor reichlich 2 Monaten bei einem Gefecht auf dem westlichen Kriegs schauplätze geblieben; diese erst jetzt erfolgte Meldung bestätigt die Gewissenhaftigkeit und erschöpfende Erkundigung, die die Militärbehörde vor jeder Todeserklärung anstellt. — Den Helden tod erlitt Kollege Paul Scholz, Uhrmachermeister in Sprottau, im Alter von 29 Jahren. — Im Alter von 34*/2 Jahren erlag seinen Verletzungen der Landsturmmann Albert Strotz, Mit inhaber der Bijouteriefabrik Strotz & Kirn in Pforzheim. — Im Kampfe fürs Vaterland fand den Heldentod der Taschenuhr-Ge häusemachermeister Manske in Berlin. — Der in voriger Nummer gemeldete Tod des Kollegen Wegeleben, eines früheren Schülers der Deutschen Uhrmacherschule, hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt; der Genannte befindet sich zurzeit als Verwundeter im Lazarett zu Neuwied. Das Eiserne Kreuz und andere Auszeichnungen erhielten: Hans Gräper, Sohn des Uhrmachers Gräper in Schmölln, er hielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. — Mit dem Eisernen Kreuz wurde der zweite Sohn des Uhrmachermeisters Schneider in Beuthen (Ob.-Schl.) ausgezeichnet; der älteste Sohn des ge nannten Kollegen ist auf dem westlichen Kriegsschauplätze ge fallen. — Das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhielt der Leutnant und Kompagnieführer Otto Oppermann, Sohn des Uhrmachermeisters Oppermann aus Wolfenbüttel. Entrichtung der Verbandsbeiträge. Die Herren Kollegen, welche als Kassierer der Vereine und Innungen ihres Amtes walten, werden höfl. gebeten, die Beiträge sobald als möglich einzuziehen und auf unser Postscheckkonto in Leipzig Nr. 13953 ein zuzahlen. Für die bedrängten Kollegen in Ostpreussen gingen auf unseren gemeinsamen Aufruf ferner ein: 8. Rate des Kieler Uhrmachervereins von 1912 . 15,— Mk., Von der Erzgebirgischen Uhrmachervereinigung Chemnitz 30,— Freiwillige Sammlung der Uhrmacherzwangsinnung Dresden 231,20 Betrag: 276,20 Mk. Letzte Quittung 7848,23 Mk., also Gesamtsumme 8124,43 Mk. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarkt! Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Alle Einsendungen er bitten wir möglichst frühzeitig. Die Zusendung von Feldpost briefen ist uns sehr erwünscht, ebenso die Mitteilung der ge nauen Anschriften aller im Felde stehenden Kollegen. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Vorsitzender. Yerstösst die Festsetzung von Mindestpreisen gegen § 100 q, R. G. 0.? Die durch Beschluss der Innungsvorstände festgesetzten Mindestpreise wurden wiederholt von den durch eine Ordnungs strafe betroffenen Mitgliedern im Verwaltungsstreitverfahren be kämpft. Als Hauptgrund wurde der § 100 q, R. G. 0., angeführt, nach dem die Innung ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen nicht beschränken darf Wie die nachstehend mitgeteilten zwei im Verwaltungsstreit verfahren ergangenen Entscheidungen zeigen, ist die Berufung der Kläger auf die Bestimmung des § 100 q ungerechtfertigt, da Von Dr. jur. Hans Schneickert. [Nachdruck verboten.] hinsichtlich der Veröffentlichung der Preise durch die Mit glieder, um die es sich in allen diesen Streitfällen handelt, die Innung in der Beschlussfassung nicht beschränkt ist, wie der Bezirksausschuss ausdrücklich hervorgehoben hat. Durch Vorstandsbeschluss war ein Mitglied einer Innung wegen Nichteinhaltens der beschlossenen Mindestpreise (in seinen Bekanntmachungen) mit einer Ordnungsstrafe belegt worden. Auf seine Beschwerde hat der Magistrat als Aufsichtsbehörde die Ordnungsstrafe grundsätzlich anerkannt. Es liegt, wie die Ent-
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