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Germania
- Bandzählung
- 1.1894/95
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Germ.univ.158.m-1.1894/95
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id411898116-189500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id411898116-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-411898116-18950000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Germania
- Autor
- Links
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330 G ERMANI A. anhaims kommeri, do hat der löblich kayser der gantzen pfarrmenig acht guldin zu verdrinken verschafft, deffen sich der pfarrer von wegen der gantzen pfarrmenig gegen S. kays. mt. zu dem underthenigisten bedankt mit dem vermelden, dafs kain solche proceffion, dieweyl Geggingen gestanden, nie gehalten worden sey. Kain solches exempel der diemuetigkait habe ich von kainem römischen kayser oder könig nie gelesen, habe auch deshalben dise guetwillige diemuetigkait unserm löblichen kayser zu eem zu erzelen mit nichten umbgeen mögen. Hochzeits- und Familiengebräuche im Eisass. Von F. W. E. Roth. Zu Ensisheim im Elsafs spielte sich 1593 ein Hexen- prozefs ab. Derselbe giebt durch seine Verhöre und Berichte an die vorderösterreichische Regierung interessante Einblicke in die Gebräuche des Elsasses, ist aber leider stark defekt. Am besten gestaltet sich ein Bericht, der namentlich über Gebräuche der Brautleute und Neuver mählten handelt und jedenfalls mit besagtem Hexenprozefs zusammenhängt. Hieraus teile ich nachstehendes im Auszuge mit: Ist das Brautpaar kirchlich zum erstenmal verkündet, dann soll sich dasselbe bis .»zum Kirchgang« oder der Einsegnung bei Anbruch der Nacht oder über Nacht nicht im Freien aufhalten, sonst haben die bösen Geister Gewalt über solche. Die Kleider der Brautleute müssen unbesehen von einer alten Frau im Hause gefertigt und der Faden an einem Stück Wachs von einer geweiheten Kerze beim Nähen gewichst werden. Kann die Anfertigung der Kleider nicht im Hause stattfinden, dann sollen die selben vor Sonnenuntergang ins Haus der Brautleute ge bracht werden und sollen unterwegs niemand sichtbar sein. Sonst trifft leicht das »böse Auge« die Kleider und solche gereichen den Jungvermählten zum Unheil. Am Hochzeitstage sind die Brautleute den bösen Geistern am meisten ausgesetzt. Letztere ärgern sich nämlich darüber, dafs die Brautleute den »Kirchgang gehen« und nicht ehebrecherisch lebten. Darum soll man denselben Frauenmantel, Teufelsabbifs, Frauenhaar, Heiligendistel, unser lieben Frauen Bettstroh und andere heilsame Kräuter in die Kleider stecken. Davor weichen die »Unholden«. Vor jedem Brautpaar brennt eine Wachskerze. Welche der Kerzen zuerst auslöscht, der stirbt zuerst. Umfallen einer Kerze bedeutet schweres Unglück im Ehestand Wer nach dem Segen des Priesters zuerst vom Platze sich erhebt, stirbt zuerst. Wendet sich eins der Braut leute beim Aufstehen nach der Einsegnung ohne Absicht von dem ändern weg, das bedeutet Zank und Abneigung im Ehestand. Nach der Hochzeit soll die Braut den Hochzeitsstraus des Bräutigams unter Gebet verbrennen, das schützt gegen Ehebruch des Mannes. Braut und Bräutigam geben sich gegenseitige kleine Geschenke. Der Bräutigam erhält ein Schnupftuch, jedenfalls Zeichen der Reinlichkeit, die Braut einen Gürtel, wohl als Sinn bild der Enthaltsamkeit und ehelichen Treue. Beide Gegenstände sollen am Tag nach der Hochzeit im »Heiliwoog« eingetaucht und dabei gegen die »Unholden« gebetet werden; »Heili woog, heili woog bring glück ins hufs, lafs Unglück drufs«. Der Heiliwoög mufs aber Schlag 12 Uhr in der Christnacht während des Glocken geläutes im Brunnen geschöpft sein, sonst ist er wertlos. Stirbt eine Frau im Wochenbett und hinterläfst das Kind lebend, der soll man vor der Beerdigung ein Paar gut gesohlte und genagelte Schuhe anziehen, denn der Weg aus dem Jenseits ist weit, wenn dieselbe alle Nacht die ersten vier Wochen lang zur Wartung des Kindes kommt. Die Wernerbruderschaft zu Bacharach am Rhein. Von F. W. E. Roth. Das rheinische Volksleben hatte von Alters her einen ausgesprochenen Hang zur Geselligkeit und fröhlichen Tafelrunde bei gutem Trunk. Häufig erhielten derartige Festlichkeiten einen kirchlichen Charakter. Nachdem der um 1287 angeblich von den Juden ermordete Knabe Werner zu Bacharach Verehrung als Heiliger gefunden und eine Kapelle erhalten hatte, entstand demselben zu Ehren zu Bacharach auch eine Wernerbruderschaft. Das Stiftungsjahr dieser Bruderschaft steht nicht fest, dürfte aber in das Ende des XIII. oder den Anfang des XIV. Jahrhunderts gehören. Die älteste Erwähnung stammt aus dem Jahr 1328. In diesem Jahr am Montag nach Martini bestätigten Rudolf Foys von Bacharach, Ritter, Peter Kindelmann von Dirmstein, Johann von Waldecke genannt von Battenberg, Otto genannt von Schonenburg Edelknechte als »gekorene Brodermeistere Sant Wirnhers Brüderschaft zu Bacherachen« die Satzungen der Bruder schaft »wie von Alters her«. Dieser Ausdruck setzt das Bestehen der Bruderschaft für geraume Zeit vor 1328 voraus. Eigentümlich ist, dafs hier vier adelige Bruder meister genannt werden. Die Voraussetzung liegt daher nahe, dass die Bruderschaft in der ältesten Zeit nur aus Adel bestanden habe. Leider sind diese Satzungen nicht mehr erhalten. Eine spätere undatierte Fassung derselben aus dem XV. Jahrhundert bestimmte, jeder Eintretende giebt sechs Groschen Turnos und zwei Pfund Wachs, wenn er von Adel ist, der Bürgerliche nur die Hälfte. Hierfür werden alle Jahre für die verstorbenen Bruder schaftsmitglieder vier Messen gelesen, und zwar auf Freitag nach Pfingsten, Freitag nach Kreuzerhöhung, Freitag nach Maria Himmelfahrt und Freitag nach Martini. Alle Jahre auf Werners Todestag, den 19. April, fand demselben zu Ehren ein feierliches Hochamt in dessen Kapelle zu Bacharach statt. Man sang den Hymnus: »Salve sancte Wirnher« mit Kollekten, Versikel und Oration, sodann war Umgang mit dem Bildnis des Werner, das sechs Mitglieder trugen, andere begleiteten das Bild mit brennenden Wachslichtern. Dabei ward gesungen: »Sant Wirnher war vor Gottes Thron der Bacheracher Schutzpatron, Sant Wirnher lafst üns preisen, ihm Lob und Ehr erweisen etc.« Jedes Mitglied der Bruderschaft erhielt, wenn es sich vor der Opferung im Hochamt einfand, aber nur in diesem Fall, eine »Wirn- hersvicz« als Praesenz. Diese Vizen *) waren eiu mürbes l ) Das Wort Vize ist das verderbte lateinische: vicesimus. Man kannte die Vizen am ganzen Mittelrhein und unterschied mehrere Sorten derselben, die Domkerrnvizen, Schülervizen und andere. Heute kennt man dieses Gebäck in allerdings kleiner gewordener Form noch in den Städten am Mittelrhein, namentlich solchen mit ausgesprochener katholischer Bevölkerung.
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