Zusammenstellung der ständischen Beschlüsse, und der nach dem allerhöchsten und höchsten Decrete vom 27. September 1834. beantragten ander weiten Abänderungen derselben, nebst Deputationsgutachten, in Bezug auf die Gesetzentwürfe die Comperenzverhältnisse zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden und 13. die hohem Justiz behörden und den Jnstanzenzug in Justizsachen betreffend. Eingegangen am 10. October 1834. 1 .) ständische Schrift, die Competenzvcrhältnisse zwischen Justiz- und Ver waltungsbehörden betreffend, Landtagsacten I. Abtheil. 3. Bd. Seite 320. folg. 2 .) ständische Schrift, die höheren Justizbehörden und den Jnstanzenzug in Jusiizsachen betreffend, I. Abthcil. 3. Bd. Seite 636. folg. 3 .) Decrct vom 27. September 1834. I. Abtheil. 4. Bd. S. 151. folg. Ständische Beschlüsse. Beantragte Veränderungen von Seiten Einer hohen Staatöregicrung. Deputationsgutachten. .4. Den Gesetzentwurf, die Competenzvcrhältuisse zwischen Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend. aä H. 7. oll §. 7. nä §. 7. Den letzten Satz a verdis „Es haben" bis mit den Worten „zu urtheilen" dahin abzuändern: Diese Stelle dahin zu fas sen: „Es dürfen jedoch Justiz behörden, wenn dabei „Verwaltungs - Maaöre- Beilage zur zweiten Abtdeil. 3re Samm!. In der Hauptsache stimmt die von der Re gierung vorgeschlageue Fassung mit dem An träge der Stände über- 39