80 5 2) eine Petition des Ortsrichters Engler in Olbersdorf und einer 'An zahl Genossen zu Großschönau, Althörnitz, Reibersdorf und Reut- nitz um Erlassung einer Tarordnung für die Ortsgerichtspersonen. Die zweite Kammer Hal auf Vorschlag ihrer Deputation beschlossen: 1) die Eingabe unter 1 auf sich beruhen zu lassen; dagegen 2) die Petition unter 2, nebst den beigefügten Vorschlägen zu einer Sporteltare für die Ortsgerichtspersonen, an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. Die unterzeichnete Deputation findet diese Beschlüsse völlig gerechtfertigt, indem namentlich zu 2 die Klagen der Petenten, daß die Mühwaltungen der l Ortsgerichtspersonen nicht gleichmäßig und nicht den gegenwärtigen Verhält- i nissen gemäß honorirt werden, zum Theil auch es an einem bestimmten An- s halte dafür, was in Ansatz gebracht werden könne, fehle, nicht unbegründet r erscheinen. Es wird daher der Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer empfohlen Dresden, den 22. Juli 1858. Die erste Deputation der ersten Kammer. von Zebmen. vr. Hänel Müller, Referent. Freiherr von Biedermann. von Koenneritz. Hennig.