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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 139. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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139. Sitzung. Montag, den 25. Mai 192Z 4472 <A»g. Lieberasch.) (L) und die Gemeindeordnung so verschandeln, wie es von ihm verlangt wird. Dabei möchte ich noch auf eines Hinweisen. Diese Be seitigung des Selbstverwaltungsrechtes gibt den Bürger meistern ein Äquivalent. Ich kann mir das aber schenken, wir werden nachher dazu noch sprechen. Diese Tätigkeit zeigt ganz klar, daß die 23, so wie jetzt, auch in der Zukunft dem Gebote des Haupt» Vorstandes nicht Rechnung tragen werden. Das be leuchtet in Wirklichkeit die Anweisung des Hauptvor standes als das, was es ist. Der Hauptvorstand war gezwungen, auf Grund der Stimmung der Arbeiter, die in den Organisationen, in den Gemeinden vorhanden ist, eine Konzession zu machen. Er mußte die 23 Rechten auffordern, aber er wußte, daß diese Ausforderung an die 23 Rechten nichts nutzen werde, weil diese 23 Rechten dauernd erklären konnten: die Politik, die sie hier im Rahmen der Koalitionsregierung betreiben, ist die Politik des Sozialdemokratischen Parteivorstandes von Berlin. Die Verschlechterung der Gemeindeordnung ist ebenfalls die Politik des Berliner Parteivorstandes. Diese Tat sache gilt es festzustellen und alle Illusionen in den Köpfen der Arbeiterschaft zu zertrümmern. Diese von mir gemachte Feststellung über die par lamentarische Obstruktion, über die wirkliche Aufgabe der linken Sozialdemokraten wird dadurch unterstrichen, daß in den Ausschußbehandlungen die linken Sozial demokraten gemeinsam mit den Bürgerlichen die kom munistischen Minderheitsanträge abgelehnt haben. Auch sie sind nicht sür eine wirkliche Selbstverwaltung. Sie sind nur für den Schein der Selbstverwaltung, wie er gegenwärtig vorhanden ist. Deshalb ihre Stellungnahme dazu! Wollen Sie eine wirkliche Selbstverwaltung haben, W dann gilt es nicht nur heute hier den kommunistischen Anträgen zuzustimmen, das Selbstverwaltungsrecht aus dem Papiere zu erhalten, sondern dann müssen Sie als die Leiter der Sozialdemokratischen Parteiorganisationen sofort an Ihre organisierten Mitglieder Herangehen und sie zu den allersü ärfsten Kampfmaßnahmen gegen diese Verschlechterung der Selbstverwaltung aufrufen. Das werden Sie nicht tun, weil auch Sie in Zukunsügenau dieselbe Politik machen wollen, die gegenwärtig von den 23 Rechten betrieben wird. (Bravo! b. d. Komm.) Abgeordneter Nebrig: Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eine Bemerkung zurückweisen, die mein Vorredner, Herr Abg. Lieberasch, am Schluß seiner Aussührungen gemacht hat. Er sagte, nachdem er seine Philippika gegen die sogenannten Linkssozialdemokraten los geworden war, daß die Verschlechterung der Ge meindeordnung, wie sie jetzt beabsichtigt ist, nicht nur ein Werk der rechten Sozialdemokraten, sondern auch der linken Sozialdemokraten wäre. Ich überlasse das Urteil darüber unseren Parteigenossen draußen im Lande. Ich glaube, die werden in dieser Beziehung zu einer anderen Ausfassung kommen als der Herr Abg. Lieberasch. Er hat außerdem in diesem Zusammenhangs be hauptet, die Verschlechterung der Gemeindeordnung sei auch ein Werk, für das der Berliner Parteivorstand der SPD. mit verantwortlich ist. Das ist eine so falsche Darstellung, wie sie nur aus seiner Unkenntnis der Dinge erklärlich wird. Gerade der Parteivorstand der SPD. hat keinen Zweifel darüber gelassen, und in der Öffentlichkeit ist das auch festgestellt worden, daß er das Vorgehen der 23 Abgeordneten, die auch von der sozialdemokratischen Arbeiterschaft gewählt worden sind, bei der Beratung der Gemeindeordnungsnovelle nicht (g) nur nicht billigt, sondern daß dieses Vorgehen der 23 sogar den schärfsten Widerstand in Berlin hervorgerufen hat. (Sehr richtig! b. d. Minderh. d. Soz.) Das möchte ich zur Zurückweisung der Worte des Herrn Abg. Lieberasch festgestellt haben. Bevor ich aber auf die Materie der Vorlage selbst eingehe, möchte ich doch noch einige weitere Vor bemerkungen machen. Es ist äußerst interessant, die Dinge, die sich heute hier ereignen, einmal mit den Vorgängen zu vergleichen, die sich vor 2 Jahren ereignet haben, als die Gemeindeordnung von uns geschaffen wurde (Abg. Arzt: Sehr richtig!), und zwar geschaffen wurde im Widerspruch zu der gesamten rechten Seite dieses Hauses bis herab zu den Demokraten. Die Tendenz der Gemeindeordnung, die wir 1923 geschaffen haben, ging von dem Grundgedanken aus, den Einfluß der Bureaukratie, der beamteten Stellen in den Gemeinden zurückzudämmen und statt dessen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auszubauen,' das Beschlußrecht der Gemeindeverordneten, die von der Vürgerschaft gewählt werden, sollte ausgebaut und er weitertwerden. (Abg. Arzt: Sehr richtig!) Diese Tendenz der Vorlage von 1923 wird durch die gegenwärtige Vorlage in das vollkommene Gegenteil verkehrt. Während wir 1923 das Bestreben hatten, das Selbstverwaltungs recht der Gemeinden auszubauen und den Einfluß der Staatsbehörden, die Bevormundung der Gemeinden durch die Staatsbehörden zurückzudämmen, geht die jetzige Vorlage den umgekehrten Weg. Das sind durch aus keine billigen Redensarten, die ich hier mache. Ein gewisser Abg. Müller (Chemnitz) sagte — (Zurufe b. d, Minderh. d. Soz.: Wie heißt der? Das ist wohl Müller-Max? — Heiterkeit.) ein Abgeordneter namens D) Max Müller wies 1923 hier an dieser Stelle, als die rechte Seite des Hauses gegen die Erweiterung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden Einspruch erhob, verschiedene Aussprüche in den Reden der Abgeordneten der rechten Seite zurück. Er bezog sich besonders auf Äußerungen des Abg. vr. Eberle von der Deutsch nationalen Partei und rief in seinen Schlußworten dem Abg. vr. Eberle zu: Wir sind der Überzeugung, daß wir die Gemeinden auf der Gesamtheit des Volkes aufstellen müssen, während Sie, meine Herren, die Privilegienherrschast wieder aufrichten wollen. (Abg. Liebmann: Hört, hört!) 1923 war er fest überzeugt, daß die Obstruktion, die damals auf der rechten Seite getrieben wurde, den Zweck verfolgte, die Privilegienherr- schaft aufrechtzuerhalten, die jahrzehntelang in unseren Gemeindegesetzen verankert war, die Herrschaft des Rates, die Herrschaft der Privilegierten, die sich ja früher in der Gesetzgebung besonders im Wahlrechte ausdrückte, und derselbe Abgeordnete, der 1923 diesen Ausspruch tat, der vor zwei Jahren überzeugt war, daß das ganze Bestreben dieser Leute nur darauf hinaus ging, diese Privilegienherrschaft wieder aufzurichten, hat es ein einhalb Jahr später fertiggebracht, als Minister eine Vorlage einzubringen, die dem Bestreben dieser Leute vollkommen entspricht. Es ist Tatsache, daß die Deutsch nationalen verschiedene Anträge gestellt haben in der Druckvorlage Nr. 801; und was haben wir erlebt? Die Herren von der Teutschnationalen Partei haben in der Ausschußberatung im Rechtsausschuß fast bei jedem Paragraphen mit ganz wenig Ausnahmen erklären können, daß sie diesen Antrag zurückziehen, weil er ja
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