Delete Search...
Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 154. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
154. Sitzung. Dienstag, den 1. Dezember 1925 5311 (Abg. Beutler.) ,-zk unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit hier durch eintreten sollte. Herr Wierheim ist ein vorsichtiger Mann, er fuhr auch noch nach Dresden, um sich zu vergewissern, daß auch nicht die Oberbehörde da oben Schwierigkeiten mache, und ließ sich von dem zuständigen Beamten des Ministeriums — ich glaube, es war Oberregieruugsrat Rätzsch — eine Beschei nigung erteilen, daß dem Auftreten Hitlers kein Hinde rungsgrund entgegenstehe. Diese Bescheinigung, die kurz nach dem 3. Juli erteilt sein soll/ fehlt mir; diese Angabe beruht also nur auf den Mitteilungen Wierheims. Viel leicht befindet sich diese Bescheinigung in den Akten des Ministeriums. Nun erfolgte die Ankündigung der Ver sammlung, die Plakatierung. Am 16. Juli, zwei Tage vor der Versammlung, erging folgende Verfügung des Chem nitzer Polizeipräsidiums au die Ortsgruppe der National sozialisten: Auf Anordnung des Ministeriums des Innern wird die für den 18. Juli 1925 in der Sporthalle in Altendorf geplante Versammlung, in der Adolf Hitler als Redner auftreten soll, mit Rücksicht auf die gegenwärtig infolge des Bauarbeiterstreiks und die sür den 18. Juli ange kündigte Metallarbeiteraussperrung gespannte wirtschaft lich-politische Lage untersagt. Die angesichts dieser Lage bestehende Erregung eines erheblichen Teiles der Be völkerung von Chemnitz würde durch das Erscheinen Hitlers eine Steigerung erfahren, die eine bedeutende Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit be sorgen läßt. Es wird anheimgegeben, die beabsichtigte Versamm lung auf eine spätere, ruhigere Zeit zu verlegen. Wierheim fuhr daraufhin nochmals nach Dresden, und zwar am Freitag — am Sonnabend sollte wohl die Ver- lammlung sein —, verhandelte nochmals mit dem^zustän- digen Beamten im Ministerium und erhob gegen die Ver fügung Vorstellungen. Man erklärte ihm, Minister Müller fei in Urlaub, und Ministerpräsident Heldt sei in Berlin zu einer Ministerbesprechung, man könne bloß mit Mini sterialdirektor Künkler verhandeln. Der Beamte ging auch zu Künkler und brachte nach meinen Informationen den Bescheid, das Verbot der Versammlung werde aufgehoben werden, wenn ein anderer als Hitler fpreche — also nur Hitler war der Gefährliche —; komme es aber nicht zur Metallarbeiteraussperrung, so stehe auch dem Auftreten Hitlers nichts mehr entgegen. Wierheim verhandelte noch mit dem Arbeitsminister Elsner, und der erklärte, die Ent scheidung über die Metallarbeiteraussperrung sei noch nicht gefallen, sie falle wahrscheinlich erst am Sonnabend Vor mittag. Wierheim kommt am Freitag nachmittag nach Chemnitz zurück und findet die Nachricht vor, daß die Me tallarbeiteraussperrung erledigt, daß der Lohnstreik bei gelegt sei. Am Sonnabend früh begibt er sich in das Poli zeipräsidium in Chemnitz und lägt in Dresden anfragen, ob Hitler nun, nachdem die Gefahr der Metallarbeiter aussperrung erledigt sei, sprechen dürfe, was ihm ja tags zuvor seiner Angabe nach zugesichert war. Antwort: Ministerpräsident Heldt Hit der Sozialdemokratie ver sprochen, Hitler dürfe nicht sprechen (Hört,hört! rechts.); er könne das nicht wieder umstoßen, das Verbot bleibe auf rechterhalten. Es hat nun wohl, was ich nicht genau weiß, in der Ver sammlung ein anderer gesprochen; die Versammlung soll ohne wesentliche Störungen abgelaufen sein. Hier möchte ich eine Bemerkung einschalten. Wie man den Metallarbeiterstreik und vor allen: den Bauarbeiter streik, der schon Monate gedauert hatte, mit Hitler in Ver bindung bringen kann, dafür fehlt mir das Verständnis. (D (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.) Hitler hätte ganz sicher — das wußte das Ministerium, das wissen Sie alle — nicht über denBauarbeiterstreik und nicht über die Metallarbeiter aussperrung gesprochen, darüber sind wir uns einig, Hitler behandelt größere politische Fragen und kümmert sich um den Chemnitzer Bauarbeiterstreik stanz sicher nicht, also eine Steigerung dieses damals bereits rm Abflauen be findlichen Bauarbeiterstreiks war durchaus nicht zu be fürchten. Man hat ja während des Bauarbeiterstreiks, wenn ich mich recht erinnere, sonst wen sprechen lassen, Leute, die gehetzt haben, Hitler hätte nicht gehetzt (Lachen b. d. Soz.); ich kenne Hitler nicht, aber daß er sich mcht um den Bauarbeiterstreik gekümmert und diesen nicht auf geblasen hätte, darüber ist für mich kein Zweifel. Es kommt dann der Juli. Am 25. Juli wurde von den Nationalsozialisten nachgesucht, daß eine Versammlung mit Hitler stattfinden sollte am 15. oder 22. August. Da erhielt man am 3. August folgenden Bescheid — er ist ein bißchen lang, aber der Bescheid ist so schön, daß ich ihn hier vorlesen muß, zumal er unterzeichnet ist von dem Herrn Ministerpräsidenten Heldt. Der Bescheid lautet: An die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Auf das Schreiben vom 25. Juli 1925, in welchem um die ministerielle Genehmigung ersucht wird, am 15. oder 22. August 1925 in Chemnitz eine Massenversammlung mit Adolf Hitler als Redner abhalten zu dürfen, hat das Ministerium folgendes zu eröffnen: Einer Genehmigung zur Abhaltung von Versamm lungen bedarf es nicht. Nach Art. 123 der Reichsver- sassung haben alle Deutschen das Recht, sich friedlich und unbewaffnet ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis zu versammeln. Ml (Hört, hört! b. d. Dtschnat.) Finden solche Versammlungen von Nichtdeutschen statt oder treten in ihnen Nichtdeutsche als Redner auf, so gilt Art. 123 der Reichsverfassung nicht. Eine nicht ganz unzweifelhafte Nechtsansicht! Die Polizeibehörden haben hier vielmehr nach pflicht gemäßem Ermessen zu entscheiden, ob durch solche Ver sammlungen eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zu erwarten ist, und ihre Entschließung danach z» treffen. Nachdem Herr Adolf Hitler in Plauen und Zwickau gesprochen hat, obne daß dadurch eine erhebliche Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung ein getreten ist, (Hört, hört! b. d. Dtschnat.) will das Ministerium auch weiterhin auf dem Stand punkte stehen bleiben, daß das Auftreten Hitlers als solches noch keinen Anlaß gibt, eine Versammlung des halb zu verbieten. (Hört, hört! b. d. Dtschnat.) Es müssen stets dabei die Begleitumstände, insbesondere eine erhebliche Erregung der Bevölkerung durch ander weite politische oder wirtschaftlich-politische Angelegen heiten, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, Ausschrei tungen und dergl., berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde ist das Reden Hitlers am 18. Juli verboten worden, weil durch die angedrohte Aussperrung der Metallarbeiter eine große Erregung in die davon be troffenen Arbeiterkreise gekommen war und wohl über dies die Bauarbeiter in Chemnitz ausgesperrt waren. Unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen wird das Ministerium auch in Zukunft ein Reden Hitlers verbieten 769*
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview