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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 158. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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158. Sitzung. Dienstag, den 15. Dezember 1925 5465 (Ab«. Santa.) ,V) bietender Gelegenheit dazu äußere. —Ich tue dies hiermit und erkläre, daß sich meine Darlegungen vom 1. Dezember auf Mitteilungen mir als völlig einwandfrei bekannter Männer stützen und daher von „Lüge und Verleumdung" meinerseits nicht gesprochen werden darf, so lange mir nicht Handeln wider besseres Wissen nachgesagt werden kann. Es war gar nicht meine Absicht, Herrn Meier irgend etwas am Zeuge zu flicken, sondern ich bekämpfte den Aufruf im „Sächsischen Volksblatt" vom 18. Januar 1925, der von einem „hakenkreuzlerischen Überfall" auf Reichs bannerleute in unerhört aufreizender Weise sprach. Wahr ist und bleibt an meinen Ausführungen, und der offene Brief des Herrn Meier bestätigt es, daß em „Über fall" nicht stattfand, sondern nur eine üble Schlägerei, durch Provozierung schimpfender Reichsbannerleute her vorgerufen. — Wie ich schon am 1. Dezember zugab, ist Herr Meier im Verlauf derselben „unsanft" behandelt worden. — Das hat tatsächlich auf Antrag des Herrn Meier zu einem" gerichtlichen Verfahren geführt, von dem ich nichts wußte, da ich vom 20. bis 26. September in Partei sachen in Berlin weilte und während dieser Zeit die Zwickauer Blätter nicht verfolgte. Es ist richtig, daß das Gericht die Gegner des Herrn Meier verurteilte, weil Herr Meier seine Aussage beschwor; doch beweist das Urteil — dessen Urtext mir natürlich unbekannt ist — nicht den von mir bestrittenen „Überfall", sondern nur, haß eben Meier das unterlegene Opfer der von Reichsbannerleuten hervorgerusenen Prügelei ge worden und daß seine Gegner tatsächlich zu heftig zugeschla gen haben. — Hätten die Nationalsozialisten, wie es richtig gewesen, aber infolge ungenügender Rechtskenntnis nicht geschehen ist, gegen Meier ebenfalls Strafantrag gestellt, w so daß im Prozeß Aussage gegen Aussage gestanden ohne Eid von einer Seite, wäre das Gericht bestimmt zu einem anderen Urteil gekommen. Präsident: Ich nehme an, daß diese Angelegenheit damit für den Sächsischen Landtag erledigt ist, zumal die beiden Herren Gelegenheit haben, sich in Zwickau des weiteren über diese Sache zu unterhalten. (Zuruf b. d. Dtschnat.) Zur heutigen Tagesordnung schlage ich vor, den Punkt 6: Erste Beratung über den Antrag der Abgg. Claus, Wehrmann, vr. Weigel u. Gen. auf Gleichstellung der Altruheständler mit den Neuruheständlern (Drucksache Nr. 1599) in sofortige Schlußberatung zu nehmen. Ich teile das jetzt schon mit, damit sich die Fraktionen damit beschäftigen und bei Punkt 6 gleich endgültig Stellung nehmen können. Wir treten in die Tagesordnung ein. 1. Zweite Beratung über den Antrag des Abg. Wirth u. Gen. (Drucksache Nr. 1328) auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs gegen die weitere Errichtung von Landkrankenkassen im Gebiete des Freistaates Sachsen. (Mündlicher Bericht des Ncchtsausschusses, Drucksache Nr. 1601.) Berichterstatter! Abgeordneter Strube: Meine Damen und Herren! Der Antrag Wirth u. Gen., Drucksache Nr. 1328, wurde in der 143. Plenarsitzung des Landtages am 18. Juni d. I. verhandelt und dem Rechtsausschuß über wiesen. Der Rechtsausschuß hat den Antrag am 2. De zember d. I. behandelt. Seitens des Berichterstatters wurde daraus verwiesen, daß in Deutschland nach der Zeitschrift für Statistik und Handel im Jahre 1923 8143 Krankenkassen bestanden und daß diese Zahl zur Gegen ¬ wart nicht verringert worden ist, sondern sich, wie die Be* 6) strebungen — immer weitere Neugründungen zu betrei ben — zeigen, noch erhöht hat. Bemerkenswert dürfte sein, daß auch im Reichstag zur Stunde ein Antrag eingebracht worden ist, der vorbeugende Maßnahmen verlangt, durch velche der Zersplitterung aus dem Gebiete der Kranken- ürsorge Einhalt geboten werden soll. Der z 227 der Reich s- versicherungsordnung in der Fassung vom 15. Dezem ber 1924 hat folgenden Wortlaut: Die Landesgesetzgebung kann für das Gebiet oder sür Gebietsteile des Landes bestimmen, daß keine Land krankenkassen neben den Ortskrankenkassen errichtet werden. Dieser 8 227 war bei den damaligen Verhandlungen im Reichstage über die Reichsversicherungsordnung im Jahre 1911 eine Kompromißformel bei dem Kampfe um die Sondergestaltung der Landkrankenkassen anläßlich der Aufhebung der Gemeindekrankenkassen. Es wurde des ferneren im Ausschuß die Frage auf geworfen, ob es überhaupt im Interesse der Versicherten dienlich sei, die weitere Zersplitterung durch weitere Neu gründungen geschehen zu lassen, oder ob nicht doch be stimmte Berufsinteressen von seiten der Arbeitgeberschaft in der Landwirtschaft für diese Neugründungen maß gebend sind. Es wurde wohl mit Recht hervorgehoben, daß der Zweck aller sozialen Einrichtungen und jeder diesbezüg lichen Frage in ihrer Auswirkung sich zugunsten des der Versicherung teilhaftig Werdenden zu beurteilen und aus zuwerten hat. Eine sorgsame Krankenbehandlung und Überführung in Krankenhäuser rind entsprechende Heil anstalten, wo zur Stunde Tagessätze von 5 bis 6 M. im Mittel bezahlt werden müssen, kann nur gewährleistet u) werden von Krankenkassen, die ihre Leistungen über den Rahmen der Pflichtleistung wesentlich erhöht haben. Des ferneren wurde im Ausschuß wie auch im Plenum bei der ersten Lesung auf die wechselseitige Beschäftigungs dauer der Versicherten im Sommer in der Landwirtschaft und im Winter in der Industrie und den übrigen Wirt schaftszweigen verwiesen. Auch wurde daraus verwiesen, daß alle Beschäftigten, ganz gleich, welcher Sparte der Volkswirtschaft, von der Krankenversicherungspslicht er faßt sind und jede Sondergründung die jetzt bestehenden Organe zerreißt, sie leistungsunsähiger macht und sich zuun gunsten der Versicherten auswerten muß. Letzteres wurde von den Vertretern der deutschnationalen Volkspartei zu widerlegen versucht. So wurde von denselben auf die Möglichkeit der Ersparnisse bei den Verwaltungsausgaben verwiesen. Der Ausschuß niußte sich in seiner Mehrheit diesen Gedankengängen verschließen, da nach 8 228 der Reichsversicherungsordnung 1000 Mitglieder als Mindest mitgliedersatz gefordert werden und sich solche Kassen verwaltungen nicht im Nebenamte erledigen lassen. Diese Zersplitterung, wie sie in den Forderungen des Land bundes wiederkehren, hat der Gesetzgeber im Reiche nicht gewollt. Jedensalls wollte derselbe keine Zertrümmerung des Bestehenden und mühsam Aufgebauten, noch jene Minderleistung, aus die solche Forderungen letzten Endes hinauslaufen müssen. Auch das Gutachten des Ver sicherungsamtes Chemnitz, das von einem Mitgliede des Ausschusses herbeigezogen wurde, spricht sich dem Sinne nach für diesen Antrag aus und warnt vor einer weiteren Absplitterung von Krankenkassenarten. Seitens der Regierung wurde eine Statistik über den Umfang der einzelnen Kassen und ihrer Leistungen bekannt gegeben. Ferner wurde von der Regierung betont, daß sie 792*
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