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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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150. Sitzung. Dienstag, den 17. November 1925 (Bolksbtldungsminister vr. Kaiser.) ihrer Wünsche nach einem gewissen Selbstbcstimmungs- recht in der Erziehung sahen; und es ist durchaus nicht richtig, wie gesagt worden ist, daß der Wille der Er- ziehungsberechtigten im wesentlichen nur egoistisch ein gestellt ist. Gewiß, egoistisch in dem Sinne, daß sie für ihre Kinder das Beste haben wollen, aber nicht in dem Sinne, daß sie allein sich selbst oder eine einzelne Welt anschauung durchsetzen wollen, sondern es ist die Angst der Eltern, daß ihnen ihre Kinder entgleiten in dem Einfluß des Elternhauses, der für die Erziehung sehr berechtigt ist. Es ist also unbedingt nötig, daß auch wir eine Form finden, die dieses Mißtrauen der Elternschaft beseitigt. Und wenn ein Reichsgesetz kommen soll, so wird es natürlich unbedingt auch einführen müssen, daß dort, wo die Schulformen nicht gefährdet sind, konfessionelle Schulen, evangelische, katholische, Weltanschauungs schulen, weltliche Schulen ohne weiteres Platz haben müssen. Ich stehe dabei nicht auf dem Standpunkt, daß das die Zerschlagung des Schulwesens ohne weiteres bedeutet, wenn es in der richtigen Form und unter den genügenden Kautelen geschieht. Es ist vorhin schon daraus hingewiesen worden, daß diese Befürchtung der Zerschlagung des Schulwesens letzten Endes überhaupt im Grundsatz des Art. 146, 2 der Reichsverfassung beruht. Die Gefahr jener Zerschlagung läßt sich nun einmal nicht wegbringen, weil Art. 146, 2 die Möglichkeit zur Bildung von solchen Schulen gibt. Aber eine vernünftige Schulverwaltung sollte doch in der Lage sein, Auswüchse in dieser Beziehung zu beseitigen durch geeignete Maß regeln, durch Festsetzung von Grundsätzen, die es ver- hüten, daß zuviel einzelne Schularten entstehen. Immer wieder will ich betonen, daß, wenn das Reichsschulgesetz (2) kommt, auch nach meiner Auffassung die Schule Staats schule bleiben und die Staatshoheit unbedingt gewahrt sein muß. Das sage ich nicht aus Kirchen- seindlichkeit, sondern sogar im Interesse der Kirche. Ich betrachte die ganze Sache überhaupt nicht unter dem Gesichtspunkt des heutigen Tages. Es ist gefährlich, wenn man Gesetze aus einer augenblicklichen Verärgerung oder einer augenblicklichen Sorge heraus schasst, oder wenn man eine augenblickliche Konjunktur benutzen will. Ich sage das nicht allein gegen die Rechte des Hauses, der ja vorgeworsen worden war, daß sie jetzt eine Konjunktur benutzen will, obwohl ich nicht sehe, daß die Konjunktur jetzt sehr günstig ist, sondern ich sage es auch deshalb, weil früher in Sachsen politische Konjunkturen auch einmal ausgenutzt worden sind, und zwar in der Zeit der Schaffung des Übergangsschul gesetzes. Und was haben wir erreicht mit der Aus nutzung dieser Konjunktur? Nichts, als jetzt noch die dauernde Unruhe in unserem ganzen Schulbetriebe. Also auch sür Sachsen ist eine solche Ausnützung der Konjunktur folgenschwer gewesen, und die Wieder holung dieses Fehlers möchten wir vermeiden. Ich sehe die ganze Schulgesetzgebungsfrage von einem höheren Standpunkt aus, vom geschichtlichen Standpunkt. Auch für mich ist diese ganze Frage, über die wir uns heute unterhalten haben, letzten Endes ein Teil des alten Kampfes zwischen Staat und Kirche, zwischen Priestertum und Königtum, wie er früher war (Sehr richtig! in der Mitte), und so sehr die Kirche für die Kultur unseres Volkes Großes ge leistet hat und nach meiner Überzeugung auch noch leistet, und so wichtig sie ist, letzten Endes kann ich mich zu keinem anderen Standpunkte bekennen als zu dem, daß der Staat, also die Nation das Primäre ist, und 5159 daß dann erst die Kircke kommt. (Sehr richtig! b. d. (0) Dem.) Deshalb kann ich auch nicht anders, als allen Versuchen, diese Vorherrschaft des Staates zu lockern, entgegenzutreten, von meinem persönlichen Standpunkt aus, und ich weiß mich darin durchaus eins mit meiner ganzen Partei. Augenblicklich liegen die Interessen einer außerordent lich großen Anzahl von Eltern ganz gleich mit dem Interesse der kirchlichen Organisationen, das ist nicht ab zuleugnen, aber das ist eben der gefährliche Moment, daß man hier vielleicht die Augen davor verschließt, daß in dieser Interessengemeinschaft auch einmal eine große Jnteressengegnerschaft schlummern und zum Ausbruch kommen kann. Deshalb, meine ich, müßten sich auch in Sachsen unsere christlichen Eltern begnügen mit der Ge währ, daß ihre Kinder nicht zu anderen Wellanschauungen erzogen werden, nicht gezwungen werden, anderen Welt anschauungen in der Schule zu huldigen als denen, die in ihrem Elternhaus als maßgebend gelten. <Abg. Grell mann: Und wo sind die Sicherheiten dafür?) Diese Sicherheiten kann ein Reichsschulgesetz m. E. nur im ge ringsten Umfange schaffen, und zwar vor allen Dingen einfach deswegen, weil die Verhältnisse in Deutschland so außerordentlich verschieden liegen. Wenn man einmal die Abgeordneten einer bestimmten Partei aus dem ganzen Reiche hört, was sie über dasReichsschulgesetz denken,so hat jeder bei aller Einheitlichkeit des Ziels doch eine andere Auffassung über die Möglichkeit, wie dieses Ziel erreicht werden kann, weil in einzelnen Teilen Deutschlands ja doch ganz andere Verhältnisse herrschen als hier bei uns. Man hat z. B. die Simultanschule in einigen Teilen Teutschlands, meinetwegen in Baden, gehabt, und die Leute halten mit großer Zähigkeit daran fest, weil sie sagen, das ist die einzige Form, die bei uns überhaupt (v) möglich ist, die einzige Möglichkeit, unser Volk zusammen zuhalten, sonst bricht bei dem großen Gegensatz zwischen Sozialdemokratie, Zentrum und bürgerlichem Liberalis mus in Baden die ganze Sache zusammen. Also dort sieht man die Simultanschule als Rettung an. Bei uns sehen Sie die Konfessionsschule als Rejtung an, viel leicht nicht mit Unrecht. In Preußen ist es wieder anders. In Preußen betrachtet man die Sache vom sinanziellen Standpunkte aus. Der Reichsschulgesetzentwurf ist sür Preußen vielleicht das Gegebene, denn Preußen hat schon jetzt in leinen Schulgebäuden und -einrichtungen eine konfessionelle Trennung. Dort sind die Schulen meist aus konfessionellen Stiftungen hervorgegangen. Wenn Preußen jetzt die Einheit des Schulwesens her beiführen wollte auf Grund der Gemeinschaftsschule die Gemeinschaftsschule als Regel hingestellt, dann würde wahrscheinlich — ich weiß nicht, ob die Ziffer stimmt, die uns gesagt worden ist —, eine derartige Belastung herauskommen, daß die ganze Anleihe Ame rikas, die wir auf Grund des Dawesplanes bekommen haben, einfach schon aufgezehrt würde. Sie sehen, wie in den einzelnen Reichsteilen und Landesteilen die Sache verschieden liegt. Deshalb glaube ich nicht, daß wir mit einem Reichsgesetze alle die Garantien schassen können, die geschaffen werden müssen, um den sächsischen Eltern gerecht zu werden. (Abg. Grellmann: Wie sollen dann die sächsischen Garantien aussehen?) Ich habe Ihnen doch eine halbe Stunde darüber gesprochen, ich kann darüber nicht noch eingehender sprechen, denn ich kann Ihnen heute keinen Gesetzentwurf vorlegen. Ich habe ausdrücklich gesagt, da ich hier herausgefordert worden bin, daß ich meine persön liche Meinung zu dieser Frage sagen will. Was ich an
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