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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. vr. Wagner MochtiM (^) 40 Acker ungefähr und im oberen Erzgebirge müßten es wohl 80 Acker sein. Und wenn nun durch Teilung irgend wie diese Größe unterschritten wird, was geht dann vor sich? Wir sehen es ja vielfach, dann bleibt die Bauers frau auf dem Gute zurück und betreibt die Wirtschaft weiter und schindet sich frühzeitig zu Tode. Sie sucht die Wirtschaft zu halten, indem sie verhältnismäßig viel Bieh einstellt. Dann fehlt es am Futter. Nun kommen die schlimmen Wintermonate, und der Mann geht inzwischen als Doppelverdiener hinaus ins Gewerbe, als Maurer, als Handwerker anderer Art oder bei uns vielfach in die Kohlenbergwerke von Borna. Das ist natürlich ein Zu stand, den man dem Bauerntum nicht wünschen wird, nicht um des Bauerntums willen, sondern im Hinblick auf die Erhaltung eines lieferungsfähigen Bauernstandes, im Hinblick auf das Staatsganze. Zweitens kommt für uns hinzu eine ethische Be trachtung. Es ist natürlich ein ganz großer Unterschied, ob ich die Erbteilung ansehe nach gemeinem römischem Rechte oder so, wie sie hier angesehen werden muß. Das Gut ist nicht Selbstzweck, sondern das Gut ist Mittel zu dem Zweck der Erhaltung einer Familie. Diese grund sätzliche Einstellung, die wir bei uns seit Jahrtausenden schon haben, die wir schon seit der karolingischen Zeit ver folgen können, das Streben nach einer freien Bauern nahrung, um unabhängig zu sein, liegt dem Streben zu grunde, und ich sage allerdings, daß ich diese Erbschaft, mit Opfern allerdings der zurücktretenden Miterben, für ethisch wertvoll halte, gerade in sozial-ethischer Richtung gesehen. Die Betreffenden werden allerdings zu diesem Opfer gezwungen, aber ein Opfer ist es, das sich schließ lich für die Allgemeinheit auswirkt. Drittens kommt eine besondere psychologische Ein- (g) stellung des Bauern bei diesen Dingen hinzu. Warum unterbleibt die Teilung auch dort, wo man sie rein boden mäßig vornehmen könnte, wie etwa an vielen Beispielen gerade für die norddeutsche Geestlandwirtschaft nach gewiesen ist, — ich denke da gerade wieder an das Buch von Sering — oder warum überläßt man das Gut dem Anerben wieder zu einem billigeren Preis? Hier sind Einstellungen — gut, wir mögen sie vielleicht nicht teilen, wir mögen das für unklug, für dumm erklären, meinet wegen —, aber die Einstellungen sind bei den Bauern vor handen, und sie wirken sich doch eben aus in der Richtung auf das Bolkswohl, auf das Volksganze. Zweifellos hängt nun mit der Erhaltung des Erbes in der Familie noch eine ganze Menge anderer Güter zusammen, die kulturell von ungemeiner Wichtigkeit sind. Denken wir z. B. an die Versorgung der Kinder, die mit auf dem Gute heranleben. Man hat die Wahl sreigelassen zwischen Majorat, Minorat oder beliebiger anderer Regelung. Ich habe einen Witz erlebt in Schleswig-Holstein, wo ich mich nach diesen Dingen erkundigte und wo die Bauern sagten: Wir wählen immer den jüngsten Sohn, das ist bei uns so: der Älteste ist der Gescheiteste, der wird seinen Weg schon machen; der Zweite ist dümmer, aber er wird unter Leitung der Eltern schon durchkommen, und der Jüngste ist der Dümmste, für den muß gesorgt werden! Das ist eine Erbtheorie, die sich wohl nicht durchaus bio logisch rechtfertigen läßt, und gegen die auch unter uns Einspruch erhoben werden würde, aber es ist ein Beweis dafür, wie man die Dinge nach und nach, ich möchte sagen, volksetymologisch zu decken versucht. <Zuruf b. d. Dem.: Mit Volksetymologie hat das nichts zu tun!) Ich meinte das nur im übertragenen Sinne. — Der Besitz soll beisammen bleiben in einer Größe, daß eine Famuie davon leben kann. Dann bleibt noch der Auszug der Alten, die Rente, und ich bin der Meinung, daß (<z) gerade sie auch in der naturalwirtschaftlichen Lieferung wertvoller ist als in irgendeiner Ablösungsform, wie sie im Gesetz übrigens vorgesehen ist. Es bleibt nicht bloß da der Stall, das Gut, es bleibt auch der Hausrat da, gewisse alte Möbel, es bleiben in den Möbeln hier und da alte Akten liegen, an die sich später Namens- und Fa milienforschung anknüpfen kann, man kann gar nicht er messen, was alles aus diesen Dingen herausspringen kann, wenn man einmal abgeht von dem rein materiell erfaß baren Wert und sich begibt auf das Gebiet der idealen Auswertung der Sache. Vorhin wurde einmal von einem Redner ein böser Ausweg in dieser Frage angedeutet, wie er charakteristisch ist für die Gegenden Deutschlands mit heruntergekommenem Bauerntum, wo der Bauer, uni sein Gut zu halten, am ersten auf eine reiche Heirat fällt. Es ist unter Beweis gestellt, daß die Gegenden, in denen diese Sitte — oder vielmehr Unsitte — vorherrscht, fast immer Gegenden sind mit einem degenerierten Bauerntum. Ein stolzes deutsches Bauerntum geht an diesen Dingen durchaus vorüber. Dann wurde von der Proletarisierung gesprochen: neuere Statistiken liegen nicht vor als eben jene von Sering; sie ist allerdings schon 20 Jahre alt. Danach ist mit dem Vorwurf der Proletarisierung nichts zu machen, wenn die Zahlen heute noch einigermaßen stimmen. Dort wird nachgewiesen, daß von den männlichen Ab findlingen etwa 83 Proz. selbständige Bauern oder selb ständige Unternehmer im Gewerbe, Handel oder Verkehr werden oder studieren, 13,1 Proz. treten über in die arbeitende Klasse. Bei den weiblichen Absindlingen sind es 86,2 Proz. bzw. 7,5 Proz. Halten wir uns noch einmal vor Augen, 86 Proz. weibliche und 83 Proz. männliche Abfindlinge bleiben also in der Sphäre, in der sie geboren sind. Hier kann man wohl nicht von einer Proletarisierung reden. Wie steht es mit der Abwanderung der Ab-- gefundenen? Auch hier können wir uns nur auf ältere Zahlen berufen, die allerdings inzwischen nicht wider legt sind durch andere Angaben. Da ist es so: von den Abgefundenen bleiben 86,8 Proz. dem Lande treu — von den Kindern der Großbauern ungefähr 88,1 Proz., von denen der Mittelbauern 87,6 Proz. und von denen der Kleinbauern 82,1 Proz. —, also die Gefahren, die man dort sehen wollte, sind nicht ganz so groß; jedenfalls müßte man erst einmal neue zahlenmäßige Erhebungen haben, die uns diese Zahlen irgendwie berichtigen würden. <Abg. Neu: Sagen Sie das Ihrem Herrn Minister, Herr Kollege!) Das kann ich nachher tun, sehr gern, vielen Dank! Wir sehen jedenfalls in der Vorlage in diesem Sinne ein Mittel, die steigende Entwurzelung unseres Volkes zu vermindern. Wir sehen zweitens in ihr ein Mittel für eine größere Besitzstetigkeit und damit auch für eine größere Stetigkeit im Kulturfortschritt. Wir glauben natürlich, daß sich das Anerbenrecht erst allmählich durchsetzen wird. Abgeordneter Neu: Meine Damen und Herren! Die Stellung meiner Parteifreunde zu der Vorlage Nr. 19 ist allein von der Überlegung getragen: Nützt, wenn die Vorlage Gesetz wird, dieses Gesetz der bäuerlichen Be völkerung etwas, nützt es der Allgemeinheit etwas, oder kann die Wirkung, die durch das Gesetz angestrebt wird, auch ohne daß wir das Gesetz haben, erreicht werden? Wir machen also unsere Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage allein davon abhängig, ob wir uns davon überzeugen können, daß das Gesetz volkswirtschaftlich Nutzen bringt oder nicht. (Abg. vr. Wilhelm: Das ist vernünftig!)
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