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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. Schulze» Frage nicht, wenigstens nicht im Sinne der Landwirt schaft. Hier handelt es sich um die Hebung der Boden kultur, von diesem Gesichtspunkt geht das Wassergesetz nicht aus, höchstens insofern im allgemeinen, wenn bei den Flußlaufen Überschwemmungen und Schädigungen verhindert werden sollen. (Sehr richtig!) Es ist also eine ganz andere Materie. Dann hat mein Herr Vorredner ganz richtig auf die Kostenfrage hingewiesen. Auch diese Kosteufrage ist nicht in der Vorlage geregelt. Wir können uns nicht damit einverstanden erklären, daß nach dem Gesotz von 1898 weiter bezahlt wird, sondern wir müssen moderne'Sätze haben. Wir müssen heute auf Grund eines Kvstenüberschlages nach heutigem System die Kosten verteilen. Ich erinnere Sie an die Debatten von 1898 im Landtag. iAbg. Günther: Die Kosten müssen tragbar sein!) Das sehen wir erst, wenn die Regierung Vorschläge macht. Da stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. vr. Troll. Es gibt auch noch eine Reihe anderer Dinge, die hier besprochen werden könnten, aber ich halte es doch für besser, daß das im Ausschuß behandelt wird. Wir werden also für die Vorlage stimmen, wenn sie eine Form erhält, die alles das enthält, was wir für eine nutzbringende Durch führung dieses Gesetzes für richtig halten. (Beifall b. d. Soz.) Abgeordneter Claus: Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß die Ausführungen des Herrn Kollegen Troll der Regierung nicht besonders gefallen haben. (Sehr richtig!) Ich habe überhaupt den Eindruck, daß das Wirtfchaftsministerium mit seinen zahlreichen Vorlagen, die es an den Landtag bringt, recht wenig Glück hat. Man denke an das Rinderzuchtgesetz, das einen Sturm der Entrüstung auslöste. (Abg. Schneider: Das ist aber doch vom Landvolk gemacht worden!) Daß damals die Landwirtschaft wieder beruhigt wurde, hat ein Antrag der Demokratischen Partei bewirkt, der dahin ging, den bäuerlichen Betrieben die Eigenhalterei von Bullen weiter zu gestatten. Was aus dem Anerbengesetz wird, kann man auch noch nicht sagen, und bei dem vorliegenden Gesetz muß man gleichfalls schwere Bedenken haben. Ich stimme hier einmal mit den Herren von der äußersten Rechten vollständig überein. (Heitere Zurufe: Einmal? — Sehr oft! — Schon wieder einmal! — Das ist recht „trollig"! — Heiterkeit.) Meine Herren! Regen Sie sich doch nicht auf, wir befinden uns hier auf neutralem Gebiet, und man muß auf solchem Gebiete seine Überzeugung vertreten. (Sehr richtig!) Man kann doch nicht das Geringste ein- wcnden gegen die Zwecksetzung. Es ist ganz klar, daß die Zusammenlegung getrennter oder vermengt liegender Grundstücke den Betrieben zum Vorteil ist, daß dadurch der Betrieb billiger und rentabler wird. Wir haben aber schon ein Zusammenlegungsgesetz, und zwar feit dem Jahre 1862. Die Regierung sagt, im großen und ganzen habe es seinen Zweck erfüllt, und tatsächlich sind auch bereits ^/s aller Grenzausgleichsfälle erledigt. Man hat wohl auch dort zuerst zugegriffen, wo es am dringlichsten und am meisten angebracht war. Das Gesetz ist auch nicht weniger als achtmal verändert und ergänzt worden. Es hätte also auch den wirklichen Verhältnissen angepaßt werden können. Wenn es nicht geschehen ist, ist das meines Erachtens Schuld der Regierung. Nun will aber das Wirtschaftsministerium ein neues Gesetz und meinetwegen soll sie auch ihren Willen haben. Das Gesetz soll vor allen Dingen einer vorteilhafteren wirtschaftlichen Nutzung dienen, und es soll eine Ver besserung der Landeskultur bringen. Damit stimmt aber nicht überein der K 3 Abs. 1. Dort heißt es nämlich, daß 'G auch Grenzausgleichungen mit Flurstücken vorgenommen werden können, deren Verkehrswert den landwirtschaft lichen Nutzungswert weit übersteigt, weil diese Grund stücke sür Bauten verwendet worden sind oder diese Ver wendung noch erfolgen kann. Dieser Eingriff soll ohne Zustimmung des Eigentümers geschehen können. Na, meine Herren, das ist doch eine verkappte Enteignung (Abg. Günther: Sehr richtig!), und wenn eine solche einmal notwendig ist, dann soll die Möglichkeit hierfür doch nicht in diesem Gesetz verankert werden, dessen Zweck lediglich eine bessere Ausnützung der wirtschaftlichen Grund stücke sein soll. (Zuruf rechts: Das gehört nicht dahinein!) Richtig, diese Sache gehört entschieden nicht in das Gesetz hinein. (Zuruf links: Eisenbahnbauten usw.!) Die Mög lichkeit dafür soll mau in einem anderen Gesetz geben. Ich freue mich, daß ich da auch einmal die Zustimmung der Eigentumsfnnatiker auf der Rechten habe. (Abg. Günther: Fanatiker sind wir nicht, wir sind Gerechtigkeits- menschen!) Die ganze Tendenz der Vorlage geht dahin, das ist ohne weiteres zu erkennen, dieZusammenlegung möglichst zu beschleunigen. Dabei weiß die Regierung ganz genau, daß die Hemmungen nicht in erster Linie in den gesetz liehen Vorschriften liegen, auch nicht etwa in der Unfähig keit der Zusammenlegungsbehörden, sondern in der Materie selbst. Es ist eben eine ganz schwere Materie, und wenn die Regierung die Zusammenlegungen be schleunigen will, darf es nicht geschehen auf Kosten der Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit, denn es handelt sich hier um Eigentum, und da heißt es außerordentlich vor sichtig und sorgfältig vorgehen. Es ist nicht erfreulich, wenn solche Arbeiten 20 Jahre und länger dauern. Vor allen Dingen auch deshalb nicht, weil dadurch ungeheure Kosten verursacht werden, aber man soll die Sache auch nicht übereilen. (Zuruf rechts: Man soll sie nicht über stürzen!) Ja, man soll sie nicht überstürzen. In der Vorlage ist nun auch dargelegt, wie die Be schleunigung zu ermöglichen ist. Die Regierung drückt ihre Absicht in recht unschuldig anmutenden Worten aus, wenn sie sagt, die Zusammenlegung soll beschleunigt werden, indem man die Inangriffnahme „etwas weniger vom Willen der Beteiligten abhängig" macht. Sie ver steht es, sehr harte Maßnahmen in ein anmutiges Gewand zu kleiden. In Zukunft fallen auch die Kulturämter, das sind die bezirkssreien Städte und die Amtshauptmann- schasten und ebenso der Landeskulturrat berechtigt sein, Anträge zu stellen, und dann genügt ein Viertel der Stimmen zur Durchführung, und darüber hinaus soll auch noch der Landeskulturrat Anträge stellen dürfen, und dann genügen sogar weniger als ein Viertel der Stimmen zur Einleitung des Verfahrens; es braucht dann schließlich überhaupt niemand mehr dafür zu sein. Nach meinem Dafürhalten kann man da von einem Willen der Be teiligten überhaupt nicht mehr reden; da ist eine Frei willigkeit überhaupt nicht mehr vorhanden. (Abg. Günther: Zwangswirtschaft!) Die Hemmungen, ich sagte es schon, liegen in der Hauptsache beim Eigentümer selbst. Da wollen wir aber doch einmal ganz offen sein. Der Bauer hängt an seiner Scholle. (Abg. vr. Wilhelm: Und mit Recht!) Und mit Recht, jawohl! Es ist doch so, daß er lieber etwas mehr Unbequemlichkeiten oder etwas mehr Mühe auf sich nehmen will, als sich von der Scholle trennen. Und man soll doch diese Anhänglichkeit an das Ererbte und an das Gewohnte verstehen und nicht gleichschen mit Eigensinn und Halsstarrigkeit. Wenn
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