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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1929-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Adg. Schwär,) HL) der Landtag vernünftig wird, sich eine Regierung zu wählen, die stabil ist, die etwas zu leisten in der Lage ist. Ich sage das ganz offen aus, und ist es mir gleich gültig, ob meine Worte anders gedeutet werden. Meine Herren! Sie legten eine neue Geschäftsordnung vor. Ich habe in einer Sitzung, an der ich noch teil nehmen konnte, gewarnt, und zwar dem Herrn Kollegen vr. Dehne gegenüber. (Abg. vi. Dehne: Das sind ja keine neuen Bestimmungen, das sind ja ganz alte Be stimmungen!) Nein, die Beschlüsse sind insofern neu, als 8 48 eine ganz andere Auslegung erhält. (Sehr richtig! links.) Ich habe die Zeit benützt, um Ihre eigenen Worte nachzulesen, und, Herr Kollege vr. Dehne, da waren Sie es, der da sagte: Wir wollen der Mehrheit des Landtags die Mög lichkeit geben, (Sehr richtig! links.) auch Punkte auf einer Tagesordnung zu behandeln, die anfänglich nicht auf der Tagesordnung stehen, wenn der Landtag dahin gehende Beschlüsse faßt. (Zurufe links: Hört, hört! Sehr richtig!) Durch diese Änderung hat sich die Sache verschoben. (Zuruf b.d. Soz.: Das hatvr. Dehne schon wieder ver gessen! — Di . Dehne: Das geht ja auf die kommunistischen Anträge, die sind ja abgelehnt worden!) Herr vr. Dehne, Sie sind von einem anderen Gesichtspunkt ausgcgangen; ich weiß es, alle, die eine Änderung der Geschäftsordnung wünschten, sind von anderen Gesichtspunkten ausgegangen. Darüber rede ich heute nicht, ich habe seinerzeit dringend gewarnt, eine neue Geschäftsordnung ohne gründliche Borberatung in Kraft treten zu lassen, weil man dann sofort ein halbes Dutzend Paragraphen heranziehen und g) andere Gesetze ändern muß, wo die Geschäftsordnung mit unseren Gesetzen, selbst mit der Verfassung nicht mehr in Einklang zu bringen ist. (Abg. vr. Dehne: Ist nicht richtig!) Sie ist nicht mehr in Einklang zu bringen mit dem Finanzgesetz, Herr Finanzminister; vielleicht kommen wir später einmal darauf. Dann gibt es eine ganze Reihe von Dingen, wo es strittig ist, ob die Verfassung noch einschlägt oder nicht. Wir haben andere Punkte, die nicht mehr stimmen, die überholt sind. Was überholt sich denn nicht in der Welt? — Die beste Geschäfts ordnung und die beste Verfassung überholt sich. Aber wir sollten uns die Zeit nehmen und sollten uns dann eine Geschäftsordnung und eine Verfassung schaffen, die es uns möglich macht, unsere Tätigkeit hier in Ruhe verhandeln zu können. Nonnen sind wir alle nicht; wenn hier schon einmal ein scharfes Wort fällt, so wüßte ich nicht, wer da gleich in Krämpfe fällt. Der 8 14 in unserer Versaffung soll so vieles regeln, aber nicht so, wie es hier geschehen ist. Die errungene, verfassungsmäßig noch nicht einmal zulässige Galgenfrist, vergiftet doch nur die Atmosphäre um o Tage länger. Damit dienen wir dem sächsischen Volke nicht. Platzen die Meinungen aufeinander, schön, dafür sitzen wir im Parlament; aber nicht aller 5 Minuten eine neue Auslegung der Geschäftsordnung! Nein! Ich bitte Sie, verfahren Sie, wie der Landtag beschlossen hat. Der Landtag ist souverän. (Abg. vr. Blüher widerspricht.) Ihr Einspruch, Herr Ministerpräsident, zählt überhaupt nicht. (Lebhaftes Sehr richtig! links.) Wenn Sie nun zufällig nicht da waren? (Abg. vr. Blüher: Er ist aber da!) Gut, rechnen wir damit, dann hatte er seinen Einspruch geltend zu machen, als die Diskussion einsetzte (Sehr wahr! links und Zuruf b. d. Soz.: Vor der Abstimmung!); da mußte er erklären: Meine Herren! Sie können beschließen, wie Sie wollen, ich erhebe Ein ¬ spruch, weil Sie etwas auf die Tagesordnung nehmen, (g; was nicht vorgesehen war. Sie sind doch alle mitschuldig, Sie haben doch alle mitgestimmt. (Abg. vr. Blüher: Wir hatten doch Widerspruch erhoben, der ist ignoriert worden!) Dann dursten Sie überhaupt keinen Beschluß herbciführcn. (Zuruf des Abg. Schmidt.) Ich will Ihnen etwas sagen: Ein Landtag, der sich so ausschaltet, daß einer der besten Kenner des Parlamentarismus, Herr Kollege vr. Blüher, erklärt: Wir werden ja gar nicht gefragt! — der Landtag ist nichts wert. (Sehr gut! links und Heiterkeit.) Abgeordneter Renner: Der Herr Abg. Schwarz hat zum mindesten eine Anzahl der Berechtigungsfragen schon vorweg genommen, die ich ebenfalls stellen wollte. Der Einspruch des Herrn Ministerpräsidenten erfolgte nicht bei der Beratung und vor der Beschlußfassung darüber, ob der Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, sondern nachdem der Herr Ministerpräsident schon eine Rede gehalten hatte (Sehr richtig! links) und nachdem der Herr Blüher dem Herrn Ministerpräsidenten, dem Leiter der sächsischen Staatspolitik, den Tipp mit dem 8 48 der Geschäftsordnung gegeben hatte. Ich glaube, noch kein Kabinettsleiter hat sich so blamabel vor seinem Lande betragen wie dieser Ministerpräsident jetzt bei der Frage über das Mißtrauensvotum (Sehr richtig! links), bei der Zusammensetzung seines Porzellanfiguren kabinetts, das man nicht berühren darf, das auseinander- playt, wenn man daran tippt. Aber ich will etwas anderes sagen. Mit diesen geschäftsordnungsmäßigen Kniffen werden Sie hier nicht durchkommen, es gibt nämlich — ich will jetzt die politische Frage nicht stellen, das habe ich Ihnen vorhin schon gesagt, welche Fragen hier spielen, ich will es nicht wiederholen — noch eine Möglichkeit, und wir... werden die Probe darauf machen, ob die Leute, die vorhin dafür gestimmt haben, daß der Mißtrauensantrag heute behandelt wird, auch jetzt weiter mitstimmen werden. Zuerst beantrage ich noch einmal die Ent scheidung des Landtags, die er in Zweifelsfällen zu treffen hat, und ich bin der Auffassung, daß der Herr Landtagspräsident gar nicht mehr die Berechtigung hat, überhaupt noch eine Frage zu stellen, daß der Einspruch zu spät kam, daß er rechtsunwirksam ist (Sehr richtig! b. d. Soz.), und ich ersuche den Herrn Präsidenten, daß er dem Landtag das jetzt erklärt. Erklärt er das dem Landtag nicht, dann gibt es noch eine Möglichkeit, die wir sofort stellen werden, nämlich die, daß die Mehrheit des Landtags beschließt, die heutige Sitzung aufzuheben und den Vorstand zu beauftragen, in einer Stunde eine neue Sitzung anzuberaumen und als ersten Punkt aus die Tagesordnung das Mißtrauensvotum zu stellen. Das widerspricht weder der Geschäftsordnung noch der Verfassung. Also, meine Herren, mit Ihren Kniffen kommen Sie nicht durch. Aber ich bin der Auffassung, einer solchen Regelung bedürfte es nicht, der Landtags- Präsident hat die Geschäftsordnung durchzuführen und hat zu erklären, daß der zu spät gekommene Einspruch des auf Abbruch bestehenden Ministerpräsidenten hier nicht möglich ist. Präsident: Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Geschäftsordnung zu lesen! 8 48,3: Die Tagesordnung wird vom Präsidenten vor Schluß der vorausgehenden Sitzung verkündet usw. Wird am gleichen Tage eine weitere Sitzung ünberaumt, so genügt die mündliche Verkündung im Sitzungssaal. Es dürfen jedoch auf deren Tagesordnung keine
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