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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1929-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Adg. «del) Wir wenden uns dagegen, daß in Kap. 66 Tit. 27 ge strichen werden soll ein Teil der Summe für den Er weiterungsbau des Pädagogischen Instituts in Dresden, das Herr vr. Seyfert bisher immer betreut hat. vr. Seyfert hat immer auf die unbedingte Not wendigkeit dieses Instituts hingewiesen, und deshalb wird die Stellung der Demokratischen Fraktion besonders interessieren. Wir können auch nicht anerkennen, daß die Möglichkeit besteht zur Streichung von 300 000 M. beim Institut für irrti-ftfahrwesen; denn es darf Hervorgehoben werden, daß es geradezu die Verkehrssicherheit schädigen heißt, wenn mau ein solches Institut in seiner bisherigen Unzulänglichkeit beläßt. Bei Kap. 70 Tit. 4 sind behandelt die Beihilfen an weniger bemittelte und besonders begabte Schüler. Diese Zuwendungen, die gegeben werden an Schüler von höheren Schulen, die minderbemittelt sind, stützen sich auf Art. 146 der Reichsversassung, in der es heißt, daß für den Zugang Minderbemittelter für die mittleren und höheren Schulen durch Reich, Länder und Gemeinden öffentliche Mittel bereitzustellen sind. Wenn eine solche Bestimmung für so notwendig erachtet wurde, daß sie sogar in die Reichsverfassung niedergelegt worden ist, dann muß man es als kläglich bezeichnen, daß von der Summe von 120 000 M. Zuwendungen in einem Jahre 20 000 M. aus Sparsamkeitsrücksichten gestrichen werden. (Abg. Graupe: Sehr richtig!) Es hätten ja andere Spar samkeitsmaßnahmen durchgeführt werden können, auf die ich noch zu sprechen komme. Man hätte etwa, um diesen so notwendigen Betrag für begabte minderbemittelte Schüler nicht streichen zu müssen, endlich die Summen für die Münchner Gesandtschaft streichen können (Sehr wahr! b. d. Soz.), dieses Rudiment des Mittelalters. Wir können es auch nicht für richtig halten, daß die Anträge auf höhere Unterstützung der Arberter- bildung nicht durchgeführt werden, der Betricbsräte- schulen z. B-, die jetzt die klägliche Summe von 50 000 M. bekommen, indes die Anträge niemals durchgeführt werden, die aus eine Höherziehung dieser Summe hinzielcn. Für schulische Zwecke werden in der Vorlage der Regierung nicht weniger als 920 000 M. gestrichen. Wir werden uns gegen alle diese Streichungen auf das aller schärfste wenden und wissen uns dabei eins mit der großen Mehrheit der Bevölkerung. Für Fach-, Gewerbe- und Handelsschulwesen werden im Kap. 42 Tit. 6 200 000 M. gestrichen, nachdem bereits vorher bei diesem Darlehen zu Neu- oder Umbauten für Fach-, Gewerbe- und Handelsschulen 100 000 M. gekürzt worden sind. Auch für die landwirtschaftlichen Schulen wird eine Kürzung vorgenommen. Im Kap. 47 Tit. 11 finden wir die Streichung von 20 000 M-, nachdem im vor jährigen Etat bereits eine Kürzung um 80 000 M. er folgt ist. Demgegenüber weisen wir darauf hin, daß in den Eingaben des Sächsischen Gemeindetages als der verant wortlichen kommunalen Körperschaft gefordert wird, die Summen für schulische Zwecke und die Zuwendungen an die Gemeinden für diese schulischen Zwecke zu erhöhen. In der Eingabe des Sächsischen Gemeindetages vom 10. Juli wird zum Kap. 70 Stellung genommen, das die Beiträge für die höheren Lehranstalten der Gemeinden enthält. In der Eingabe heißt es wörtlich: In Kap. 70 Abt. L Tit. 3 ynd für Beihilfen an Gemeinden zur Unterhaltung von höheren Lehranstalten wiederum nur 1 050 000 M. eingestellt worden. Eine wesentliche Erhöhung dieses Betrages, und zwar vorschlagsweise aus mindestens 2 Mill. NM., ist (6) jedoch eine dringende Notwendigkeit, und zwar um so nrehr, als bisher leider alle Bemühungen erfolglos ge blieben find, denjenigen Städten, deren höhere Lehr anstalten zu einem wesentlichen Teil von ortsfremden Schülern besucht werden, durch die Gewährung von Gastschulbeiträgen durch die beteiligten Gemeinden oder Bezirksverbände eine finanzielle Entlastung zuteil werden zu lassen. An Stelle einer Erhöhung, wie sie der Sächsische Gemeindetag hier einstimmig, also auch mit Hilse der bürgerlichen Vertreter, fordert, finden wir im Etat Kür zungen von einem nicht zu verantwortenden Umfang. Bei den Beihilfen an unvermögende Schul bezirke zur Aufbringung ihres Schulbedarfes sind eben falls 100 000 M. erneut gekürzt worden, nachdem eine solche Kürzung bereits im Vorjahr erfolgt war. Dabei heißt es in einer Eingabe des Sächsischen Gemeindetages, die besonders unseren Kollegen Herrn vr. Blüher inter essieren wird: Es hat sich gezeigt, daß die Summe von 600 000 Reichsmark bei der außerordentlich großen Zahl der in besonders ungünstiger Finanzlage sich befindenden Schirlbezirke bei weitem nicht ausreicht, um auch nur den allcrdringendsten Bedarf zu decken. Es wird daher gefordert eine Höherziehung dieser Summe um 100V00M. Indessen hat es aber das Finanzministerium für richtig gehalten, die Summe noch um 100 000 M. zu kürzen! In einer weiteren Eingabe des Sächsischen Gemeinde tages wird Stellung genommen zu den Unterstützungen für Berufsschulen, bei denen ebenfalls das Finanz ministerium eine Kürzung von 100 000 M. vorgenommen hat. In der Eingabe des Sächsischen Gemeindetages, dessen Forderungen ich als authentisch für diese Fragen immer zur Grundlage der Diskussion ne. men möchte, heißt es: Leider ist die Erklärung des Herrn Finanzministers im Landtage gelegentlich der Verabschiedung des Haus haltplans 1928, die Kürzung des Tit. 15 um 100 000 M. werde nur vorübergehend für das Rechnungsjahr 1928 erfolgen, nicht eingehalten worden, und es find in Tit. 15 für das Rechnungsjahr 1929 zur Unterstützung der Berufsschulen wiederum nur 400 000 M. zur Ein stellung gelangt. Dieser Betrag reicht jedoch zu einer genügenden Unterstützung der Fort- bildungs- und Berufsschulen und zur Förde rung des Bildungsschulwesens überhaupt bei weitem nicht aus. Dasselbe lesen wir in einer weiteren Eingabe des Sächsischen Gemeindetages, in der es sich in Tit. 16a. um die Beihilfen nm Schulbezirke zum Neu- und Umbau vou Schulhäusern handelt. Bei diesem Titel ist eine Kürzung um 200 000 M. auf 300 000 M. er folgt, wie ja auch die Darlehne an Schulbezirke zu dem gleichen Zweck um die Kleinigkeit von 500 000 M. gekürzt worden sind. (Hört, hört! links.) Angesichts dieser unkul turellen Maßnahmen muß erneut daraus hingewiesen werden, was der Sächsische Gemeindetag schlecht: Diese für das Rechnungsjahr 1929 vorgesehenen Beträge haben sich — darüber kann nur eine Meinung herrschen — bei weitem als ungenügend herausgestellt. Eine wesentliche Erhöhung für das kommende Rechnungs jahr ist daher dringend erforderlich. Anstatt einer solchen wesentlichen Erhöhung ist im Etat eine Kürzung nm fast die Hälfte bei einzelnen dieser Titel vorgesehen.
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