240 Was nun aber den Inhalt der Petition anlangt, so ist derselbe in dem in der zweiten Kammer mündlich vorgetragenen Bericht der vierten Depu tation so vollständig dargelcgt, daß die unterzeichnete Deputation es sür an gemessen hält, diesen Theil des jenseitigen Berichts in den ihrigen aufzuneh men und diesen sogleich damit zu beginnen. Der am Gymnasium zu Freiberg eingestellte Mathcmaticus Hofmann überreichte der hohen Ständeversammlnng des Königreichs Sachsen und zwar zunächst der zweiten Kammer eine Petition wegen Errichtung eines Realgym nasiums auf Kosten des Staats, welche laut Kammerbeschluß vom 20. Fe bruar dieses Jahres der vierten Deputation zur Begutachtung überwiesen wurde. Der Petent richtet sein Gesuch dahin: die hohen Stände des Vaterlandes möchten beantragen, daß die hohe Staalsregicrnng die Errichtung einer solchen Anstalt in Sachsen noch im Laufe dieser Finanzperiode zu ermöglichen suche, oder doch we- nigsteus Veranstaltungen treffe, daß der Errichtung eines Realgym nasiums in der nächsten Finanzperiode ein Hindcrniß nicht im Wege stehe. Zur näheren Begründung seines Gesuchs sagt der Petent im Allge meinen: Es sey eine unbestrittene Thatsache, daß unter allen Anstalten zum Wohle pes Staates diejenigen den ersten Platz einnehmen, welche sich mit der Wecknng und Ausbildung möglichst aller Anlagen der Jugend beschäftigen, dieß wären die Schulen. Diese hätten zwei Aufgaben zu lösen, die allgemeine Menscheubildung und die Bildung für den besondern Beruf. Die Erreichung des ersten Zwecks würde aus zwei Gründen weit höher sieben, als die des zweiten, weil 1 .) die Bestimmung, die der Mensch als Mitglied einer Familie und des Staats, als vernünftiges, sittlich religiöses Wesen erstreben soll, weit wichtiger ist, als die praktische Tüchtigkeit zu einem besondern Beruf, und weil 2 .) ohne daß man die Kräfte des Geistes überhaupt vorher weckt und entwickelt, die meisten Kenntnisse, von welchen praktische Tüchtigkeit im Leben abhängt, für die Schule unerreichbar sind. Die allgemeine Bildung, welche der Unterricht der Schult hauptsächlich bezwecken solle, könne nicht in allen Schulen bis zur nämlichen Stufe geführt