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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 5. Wahlper. 4.1930/33
- Erscheinungsdatum
- [1933]
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 690-1932/33,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30566771Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30566771Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30566771Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1930-07-10 - 1933-02-21
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1932-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll88. Sitzung 3857
- Protokoll89. Sitzung 3937
- Protokoll90. Sitzung 3965
- Protokoll91. Sitzung 3979
- Protokoll92. Sitzung 4025
- Protokoll93. Sitzung 4071
- Protokoll94. Sitzung 4125
- Protokoll95. Sitzung 4181
- Protokoll96. Sitzung 4215
- Protokoll97. Sitzung 4225
- Protokoll98. Sitzung 4281
- Protokoll99. Sitzung 4349
- Protokoll100. Sitzung 4359
- Protokoll101. Sitzung 4373
- Protokoll102. Sitzung 4429
- Protokoll103. Sitzung 4473
- Protokoll104. Sitzung 4501
- Protokoll105. Sitzung 4561
- Protokoll106. Sitzung 4589
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1930/33 4685
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. Böchel) zweitens die Notverordnungspolitik der Regierung Papen, die fast von allen Parteien abgelehnt wird, und drittens jene unerhörte Rede des Reichskanzlers in München, wo Pläne enthüllt wurden, die drohen, das ganze deutsche Verfassungsleben in Scherben zu schlagen. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Ich glaube, wenn der erste Staatsbeamte Deutschlands eine solche Rede hält und wenn er die Verantwortung zum großen Teil auf die Länderparla- mente abwälzt, dann ist es Pflicht der Läuderparlamente, dazu Stellung zu nehmen. (Sehr richtig ! b. d. Soz.) Wenn heute diese Frage infolge des Widerspruchs der Deutsch nationalen nicht zur Behandlung kommen kann, die ein sehr verständliches Interesse daran haben, daß diese Tinge im Dunkeln bleiben ^Sehr richtig! b. d. Soz. — Wider spruch b d. Dnat. Vp.), dann werden wir als stärkste Fraktion des Hauses, die ein Drittel der Abgeordneten zählt, von unserem Recht Gebrauch machen, eine neue Zwischentagung zu verlangen. (Beifall b. d. Soz.) Abgeordneter Renner (zur Geschäftsordnung): Ich möchte dazu nur folgendes sagen. Zu der Sache möchte ich mich jetzt nicht äußern. Aber die Zuuscheutngung kann ans keinen Fall so behandelt werden, wie es die reaktio näre Presse macht, die meint, eine Zwischentagung sei nur eine Sitzung von ein paar Stunden. Die Zwischen- tagung beruht darauf, daß sie zwischen zwei Tagungs- abschuitten stattsiudet, gar nichts anderes. Wir werden uns dem sozialdemokratischen Antrag auf Behandlung einiger wichtiger Punkte sofort anschließen. (8) Präsident: Wir können die heutige Tagesordnung nur in dieser Form behandeln. Zu der Tagesordnung selbst schlägt der Laudtags vorstand folgendes vor: Die Punkte 2 und 3 zu verbinden. — Der Landtag beschließt so. Die Punkte 4, 5, 6, 7 und 8 zu verbinden, natürlich nur in der Aussprache. — Auch das wird be schlossen. Die Redezeit für die einzelnen zusammengefaßten Punkte in folgender Weise festzusetzeu: zu Punkt 1 eine halbe Stunde für die Begründung und für die Fraktionen eine Viertelstunde für die Aus sprache. (Zurufe links.) Abgeordneter Renner (zur Geschäftsordnung): Ich halte diese Festsetzung von einer Viertelstunde Redezeit insbesondere sür den ersten Tagesordnungspunkt, bei dem doch eine Generalfrage steht, nämlich sowohl die Politik der Papen-Regierung wie die Unterstützung der Papen-Regierung durch die Nationalsozialisten (Lachen b. d. Natsoz.) und deren Verbindung mit der sächsischen Politik, für abwlut unmöglich und untragbar. (Sehr richtig! links.) Es ist zum mindesten notwendig, daß die Redezeit genau so lauge gegeben wird wie die Zeit für die Begründung des Antrags. Wenn die Nationalsozialisten sich zur Begründung des Antrags niit einer halben Stunde einverstanden erklärt haben, so ist das ihre Sache, aber wir können uns nicht einverstanden erklären mit einer Viertelstunde. Eine solche Geschichte bedeutet ja auch nichts anderes, als den Strömungen der Reaktion zur Diffamie rung des Parlamentes entgegenzukommen. (Sehr richtig! 8b. d. Komm.) Eine solche Abwürgung bewegt sich in der Linie von der frechen Schreibweise der „Leipziger Neuesten Nachrichten", die gestern betont haben, daß ein kluger Abgeordneter in fünf Minuten genug sagen könne, eine unverschämte Frechheit der bürgerlichen Presse. Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Reuner ich rufe Sie zur Ordnung. Abgeordneter Renner (fortfahrend): Damit in Zu sammenhang muß man den Versuch zurückweisen, die Redezeit nur aus eine Viertelstunde festzusetzen. Eine solche Maßnahme bedeutet nichts anderes als die Kapitulation, die Aufgabe aller Möglichkeiten der Be sprechung überhaupt. Wenn die Nationalsozialisten selbst einem solchen Antrag zustimmen, dann bezeigen sie damit nur, daß sie Furcht vor Auseinandersetzungen haben. (Lachen b. d. Natsoz.) Es gibt einige Dinge der letzten Zeit, wo auch Auflömugsauträge standen und die Nationalsozialisten diese Furcht offen durch die Ab stimmung dokumeutiert haben. (Sehr wahr! links.) Wenn sie jetzt hier ausweichen, dokumentieren sie ihren Auflösungsantrag als Wahlmanöver, den sie noch nicht einnial ausreichend zu begrüudeu den Mut haben. Deshalb schlage ich vor, daß die Redezeit mindestens auf eine halbe Stunde gesetzt wird. Präsident: Im Einvernehmen mit einigen Vorstands mitgliedern schlage ich gleich, um die Debatte abzukürzen, eine halbe Stunde Aussprachezeit vor. Dem stimmt der Landtag zu. (Abg Edel: Ich wollte noch weiter bean tragen, daß die Punkte ). Wir kommen noch dazu. (Abg. Edel: Wegen der Verbindung der Punkte!) Das ist schon beschlossen. (Abg. Kunz: Edel, erwache! — Große Heiterkeit — Abg. Edel: Es ist noch nicht ab gestimmt worden!) Abgeordneter Böchel (zur Tagesordnung): Der Herr Präsident hat vorgeschlagen, daß verschiedene Tages ordnungspunkte selbst miteinander verbunden werden sollen. Eine Abstimmung des Hauses ist nicht herbei- (v) geführt worden. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, daß bestimmte Gruppen besonders behandelt werden. Ich bitte deshalb, darüber noch abstimmen zu lassen. Präsident: Ich habe darüber abstimmen lassen. Ich werde das nachweisen, der Landtag stimmte zu. (Sehr richtig! rechts.) So ist das doch geschehen. Ich werde das aus dem Stenogramm feststellen lassen. Der Landtagsvorstand schlägt dann zu den verbundenen Ziffern 2 und 3 eine Stunde zur Begründung und eine halbe Stunde zur Aussprache vor. Die halbe Stunde gilt für die Fraktionen. Der Landtag stimmt zu. (Zuruf rechts: Auch Renner! — Abg. Nenner: Klar!) Für die Punkte 4, 5, 6, 7 und 8 schlägt der Vorstand eine halbe Stunde sür jeden Antrag zur Begründung und für jede Fraktion eine halbe Stunde zur Aus sprache vor. Abgeordneter Arndt (zur Tagesordnung): Es ist un möglich, die Punkte 4 und 5 in derselben Zeit zu be handeln wie die anderen Punkte 6, 7, 8 und 9. Wenn man sich schon damit einverstanden erklären kann, daß bei den anderen Punkten eine halbe Stunde zur Begrün dung gewährt wird, ist das bei Punkt 4 und 5 zu wenig. Abgeordneter Renner (zur Tagesordnung): Die Verbindung ist ja wohl beschlossen worden. Aber ich glaube, daß gerade hier bei einer Anzahl verschiedene Punkte in einem begründet werden: deshalb müßte man hier die Begründung zumindest auf eine Stunde festlegen. Denn hier ist ja die Frage einmal politisch; dazu kommen noch die Beamteufrage und eine Anzahl anderer Fragen, so daß hier mehrere Anträge von den
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