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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1919. 817 (Abgeordneter v. Rendtorff.) in sehr gründliche Erwägung genommen werden, und es erscheint mir auch, wenn das geschehen sein wird, fraglich, ob man nicht die gesetzestechnische Formulierung seinerzeit einer Regierungsvorlage überläßt. (Bravo! bei den Deutschnationalen.) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Arzt. Abgeordneter Arzt: Meine Damen und Herren! Nachdem meine Vorredner bereits weite Exkursionen in das Gebiet der Historie, der Jura, ja sogar der Ethy- mologie unternommen haben, kann ich mich, auch in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit kurz fassen. Ich muß bedauern, daß wir von den verschiedenen Seiten immer ein großes Halt gehört haben. Es ist uns von seiten des Konsistoriums gesagt worden, daß Bedenken da sind wegen der Formulierung. Es ist uns vom Justizmini sterium erklärt worden: es sind Bedenken da. Es ist auch von Herrn vr. Roth erklärt worden: wir haben formale Bedenken, und ähnliche Ausführungen hat auch der Herr Abgeordnete Professor v. Rendtorff gemacht. So richtig, wie vielleicht diese formale Bedenken sein mögen, so vermisse ich dvch ein fröhliches Bejahen der ganzen Tendenz dieses Antrages. (Sehr gut! links.) ' Das ist es, was wir doch einmal feststellen müssen. Nur von seiten des Herrn Justizministers ist das zum Aus druck gekommen; wenn er auch nicht zusagen konnte, daß wir den Antrag jetzt in die Wirklichkeit umsetzen können. Mein verehrter Herr Vorredner, der Herr Abgeordnete l). Rendtorff hat nur seine freudige Zustimmung zu dem letzten Teile des Antrages geben können, der dahin geht, daß die Eidesleistung entsprechend geändert werden soll. Ich freue mich, daß der Herr Abgeordnete v. Rendtorff von seiner Partei sagen konnte, daß sie diesen letzten Antrag unterstützen kann. Ich freue mich um so mehr, als es tatsächlich im Interesse der Religion selbst liegt, daß diese Eidesformel schon längst hätte abgefchafft werden müssen. (Sehr richtig! links.) Es hat mich immer gewundert, daß positive Anhänger des Christentums nicht schon längst einen Feldzug gegen den Eid geführt haben. Sie wissen ja alle selbst, daß Jesus es gewesen ist, der von seinem Standpunkte aus gefordert hat: „Ich sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, eure Rede sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, das ist vom Übel." Wenn man gar einmal diese Komödie erlebt hat, wenn Rekruten vereidigt worden sind, so muß man gerade vom vorurteilslosen Standpunkte aus sagen, daß man eine derartige Sache nicht mitmachen kann, daß man den Eid in dieser Form bekämpfen muß. Also nicht allein Atheisten dürfen nicht zum Eide gezwungen werden, sondern auch Leute, die ans einem gutreligiösen Standpunkte stehen, müssen ordern, daß man mit dieser bisherigen Eidesleistung einfach bricht. Ich komme nun daraufhin zu dem anderen. Weshalb ich es so lebhaft bedaure, daß man sich nicht freudig bejahend hinter den Antrag gestellt hat, ist darin be gründet, daß doch durch diesen Antrag von Bühring und Genossen eine Leidensgeschichte von gewissen Personen dem Abschlusse nahegebracht werden soll, die unter den bisherigen Gesetzen tatsächlich schwer gelitten haben, mau möchte sagen, sogar drangsaliert worden sind. (Sehr richtig! links.) Wie der Sozialdemokrat an und für sich als ein Mensch zweiter Klasse angesehen wurde, so wurde erst recht der Dissident nicht allein in religiöser Beziehung als ein Mensch nicht bloß zweiter, sondern einer noch weit unter geordneteren Klasse angesehen. Diesem Zustande einmal ein Ende zu machen, muß nicht allein die Angelegenheit irgendeiner bestimmten Partei, sondern eine Angelegenheit aller derer sein, die sich auf den Standpunkt der Ge wissensfreiheit stellen. Es ist ja Hochinterressant, daß z. B. in der Begrün dung des Gesetzes aus dem Jahre 1870 gesagt worden ist: die neuesten politischen Ereignisse haben auch in religiöser Beziehung neue Verhältnisse geschaffen. Nun frage ich Sie einmal: welche Begründung paßt denn besser in unsere heutige Zeit als diese? Und heute können wir nichts tun, heute sind wir noch nicht so weit, daß wir nun endlich einmal diesen Zustand beseitigen können. Erst recht drängen die Verhältnisse der heutigen Zeit dazu, daß wir endlich mit einem derartigen Zustande aufräumen. Denn der Sozialismus und die Demokratie haben es sich ja zur Ausgabe gestellt, die Befreiung und die Herstellung der Gleichheit alles dessen zu bewirken, was überhaupt Menschenantlitz trägt. Wenn wir nun auch gehört haben, daß auch in der Verfassung immer und immer wieder betont worden ist, daß die Menschen keine Rechte verlieren sollen, keine politischen, keine sonstigen Rechte, so hat doch die Praxi» ergeben, daß das absolut nicht der Fall war. In Deutsch land war es so, daß man nicht einmal Schutzmann werden konnte, wenn man etwa Dissident war. Man konnte sich noch nicht auf den freien Standpunkt stellen, daß die Religion etwas ist, was mit der Ausübung der sonstigen Geschäfte nichts zu tu» hatte. Wenn der Vater Dissident
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