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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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0 21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1919 821 Abgeordneter Kruspe: Meine Damen und Herren! Ich will nicht sachlich noch etwas hinzufügen zu dem, was meine Herren Vorredner gesagt haben. Ich hätte nicht Anlaß, das Wort zu ergreifen, wenn ich nicht in zwei Punkten von der Stellung meines Partei freundes, des Herrn Abgeordneten vr.Noth, abwiche. Ich kann auch mit ihm eine freudige Bejahung geben zu dem, was ausgesührt worden ist über die Abschaffung des Eides für die Dissidenten und über die Abschaffung von all dem, was als Schikane empfunden wird. Aber in zwei Punkten bin ich anderer Meinung als mein Parteifreund. Ich möchte, daß die Bedenkzeit nicht aufgehoben wird, die jetzt besteht, und dann, daß das Austrittsalter nicht mit 14 Jahren angenommen wird. Herr Abgeordneter Arzt hat die Bedenkzeit damit be kämpft, daß er sagte, ich kenne das vom Militär her, da ist uns immer gesagt worden, wenn wir uns beschweren wollten: bedenke die Folgen. Dort hat das einen ganz anderen Sinn gehabt, dort stand der Mann bei diesen Worten unter einer gewissen Drohung, indem ihm gesagt wurde: denke daran, daß dir eine Menge Nachteile er wachsen, wenn du wirklich deine Beschwerde anbringst und durchführst. Das ist hier doch ausgeschlossen. Es erwächst aus dem Austritt kein Nachteil wirtschaftlicher, persönlicher oder gesellschaftlicher Art mehr; und darum W ist die Einführung einer Bedenkzeit nicht etwa eine Be drohung, die gegen einen solchen ausgesprochen wird. Dann muß ich auch erklären, daß man Kinder von 14 Jahren uoch nicht für reif zum Austritt erklären kann. (Zuruf links: So steht es im alten Gesetz!) Nach dem jetzigen Gesetz kann ein 14jähriges Kind nicht übertreten. Wenn es aber künftig dem freien Entschluß des Kindes anheimgestellt werden soll, so ist dieses Alter von 14 Jahren zu niedrig gegriffen. Wenn der Menfch erst mit 20 Jahren reif wird, einen Stimmzettel für die Stadtverordnetenwahl oder eine andere Wahl in die Urne zu werfen, kann er nicht vor 20 Jahren reif sein, eine Entscheidung über seine innere Stellung (H zu solchen Fragen zu treffen. Herr Abgeordneter Arzt hat ausdrücklich vorausgesetzt: wenn ein reifer Mensch kommt und seinen Übertritt anmelden will; er setzt also voraus, daß das immer nur von reifen Menschen geschieht. Ich könnte wohl auch aus sozialdemokratischen Zeitungen Dutzende von Stellen anführen, wo in Be richten, wenn irgend einmal eine jugendliche Menge Ausschreitungen begangen hat, darauf hingewiesen wurde: das waren unreife Menschen, die können wir noch nicht als reif anschen. Mindestens müßte man darauf zu kommen, wenn künftig die Fortbildungsschule obligatorisch wird für Knaben und Mädchen, das Alter von 17 Jahren als Auslrittsaltcr anzunehmen. Ich kann für diese Heraufsetzung des Alters um so eher eintreten, weil ich mit vielen evangelischen Geistlichen stets dasür einge treten bin, daß auch das Koufirmationsalter herauf gesetzt werden müßte. Und dann ist cs Ihnen doch auch darum zu tun, daß dieser Schritt ein Schritt wirklicher Freiheit wird; Sie wollen kämpfen für die Freiheit, Freiheit liegt aber dort nicht vor, wo jemand einem willkürlichen Impuls, einer augenblicklichen Stimmung folgend, eine Handlung begeht, sondern eine wahrhaft freie Handlung ist allein die, die er aus inneren Gründen, aus tatsächlicher Überlegung tut. Sorgen Sie dafür, daß auch dieser wichtige Schritt ein freier bleibt und wird! (Bravo!) Präsident; Die Debatte ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung des Antrages an den Gesctzgebungsausschuß. Will die Kammer dem Anträge gemäß be schließen? Einstimmig. Die Sitzung ist geschlossen (Schluß der Sitzung 6 Uhr 49 Minuten nachmittags.) Druck von B.G. Teubner iu Dresden. Letzte «bjeavuug ,ur Poft: am 11. April 1S1S.
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