Eine andere Frage ist die, ob nicht der Staat diejenigen Individuen, denen Vie bestehenden Nahrungsverhältniffe nicht gestatten, sich ihren Unterhalt voll ständig selbst zu erwerben, mit Geld oder sonst auf geeignete Weise unterstützen solle. Auch diese Frage muß verneint werden. Denn die Verwendung von Staatsmitteln zu solchem Zweck würde sich nach der bestehenden Gesetzgebung, welche sich auf das Communalprincip gründet, nicht rechtfertigen lassen. Nach diesem Princip hat jeder Ort die Verpflichtung, für die Unterstützung der ihm Angehörigen selbst, ohne Zuthun des Staates, Sorge zu tragen, und nur in dringenden Fällen, z. B. bei der Unzulänglichkeit der Eommunalmittel hat der Staat die Pflicht, die letzteren für jenen Zweck zu ergänzen. Es ist daher auch nicht Sache des Staates, sich unmittelbar der einzelnen bedürftigen Individuen anzunehmeu und ihnen Unterhalt zu verschaffen, sondern er wird sich darauf be- beschränken müssen, vermittelnd und anregend auf die Gemeinden, denen die Unterhaltung ihrer Bedürftigen obliegt, einzuwirken. Von diesen Gesichtspunkten aus betrachtet werden die Maaßregeln, welche die Staatsregierung in Bezug auf den Stand der Nahrungsverhältniffe im Lande ergriffen hat, erklärlich, aber auch gerechtfertigt erscheinen. Was die einzelnen dieser Maaßregeln anlangt, so bestehen sie in einstweili ger Aushebung des bestehenden Eingangszolles auf Getraide - und Mühlenfabri kate, wobei dankbar zu erwähnen ist, daß die inländischen Eisenbahnverwaltungen für den Transport von dergleichen Gegenständen ermäßigte Frachtsätze zugestan den haben, ferner in Erlassung einer, die Berichtigung der öffentlichen Meinung bezweckenden Bekanntmachung des Ministerium des Innern über den Stand der Nahrungsverhältnisse vom 16. November vorigen Jahres, worin zugleich zu Bildung von Hilfsvereinen aufgefordert wird, so wie in einer Verfügung an die Obrigkeiten, die Ueberwachung des Brodmarktes und die Versorgung desselben in Städten durch Laudbäcker betreffend. Die Deputation findet hierbei nichts zu erwähnen und wenn sie Anfangs die Absicht hatte, den Vorschlag zu machen, daß man Seiten der Ständever sammlung die Staatsregierung um Vernehmung mit der österreichischen Negier ung wegen Beseitigung des Ausgangszolles auf Getraide rc. ersuchen inöge, so hat sie doch davon in der Ueberzeugung von der Erfolglosigkeit einer solchen Ver nehmung bei den obwaltenden Umständen absehen zu müssen geglaubt. Hiernächst verdient besondere Erwähnung das Bestreben der Armenbehörden in den einzelnen Orten und der zum Theil schon vor der Bekanntmachung des Ministerium des Innern vom 16. November vorigen Jahres zum Theil auf Anlaß derselben zusammengetretene Hülfsvereine, der schon seit Jahren hie und da bestehenden verschiedenen Privatwohlthätigkeitsvcreine, so wie selbst einzelner