Als besonders wichtig und mit dem Gegenstände dieses Berichts im nahen Zusammenhänge stehend, darf die Deputation die Anlegung von Magazinen, namentlich von Mehlmagazinen betrachten. Die Frage über die Zweckmäßigkeit der Magazine überhaupt, ist nicht erst in neuerer Zeit angeregt worden, sie ist in Sachsen schon vor 40 — 50 Jahren behandelt, und durch praktische Versuche erörtert worden, sie ist von Zeit zu Zeit verschiedenen Beurtheilungen unterworfen gewesen, und man scheint sich zuletzt zu der Ansicht vereinigt zu haben, daß die Anlegung von Magazinen für die ganze Bevölkerung oder für einen Theil derselben nicht zweckmäßig oder nicht ausführbar sei, während man für besondere Zweige der Staatsverwaltung, z. B. für die Militairverwaltung, Magazine zu Aufbewahrung von Mehl und Getraide beibebalten, auch für den Bedarf der Bergleute für Zeiten der Theuerung durch Anhäufung von Kornvorräthen gesorgt hat, — die jedoch, wie die Deputation in Erfahrung gebracht und hier beiläufig zu erwähnen hat, zum Theil schon vor Eintritt der jetzigen ungünstigen Nahrungsverhältnisse ver wendet worden sein sollen. Es ist keineswegs die Ansicht der Deputation, daß es möglich sei, solche Vorräthe von Mehl und Korn, welche zum Unterhalt von 1 bis 2 Millionen Menschen auf mehrere Monate hinaus dienen, aufzukaufen und anzuhäufen, da hierzu Mittel erforderlich sein würden, welche die Kräfte auch eines reichern und größern Staates übersteigen dürften. Wenn man von den übrigens nicht wohl denkbaren Fall eines allgemei nen, über ein ganzes Land sich erstreckenden Mangels an Getraide absehen will, und nur den Fall sich denkt, daß einzelne Landestheile momentan, wenn auch fühlbar für die unbemitteltern Elasten, den Mangel empfinden, und in Folge der Stockungen im Gewerbe, kaum mehr im Stande sind, hohe Getraidepreise zu bezahlen, so scheint allerdings die Anlegung von Magazinen besonders für Mehl — ein Artikel der nach den neuern Erfahrungen auf längere Dauer, un beschadet seiner Güte und Brauchbarkeit, aufbewahrt werden kann, als Korn, und daher in dieser Hinsicht vor dem letztem den Vorzug verdient — nicht nur wünschenswerth, sondern auch ausführbar zu sein. Ausführbar erscheint sie darum, weil, wenn sie auch ein bedeutendes Anlagekapital erfordert, doch die Möglichkeit und Füglichkeit gewährt, die vorhandenen Vorräthe von Zeit zu Zeit und bei günstiger Gelegenheit zu verkaufen und ins Geld zu setzen, weil also ein Verlust an Kapital nicht, ja sogar, da nur von dem Verkauf und nicht von unentgeldlicher Ueberlaffung der Vorräthe die Rede ist, möglicher weise ein Capitalgewinn eintreten, und dieser wiederum zur Förderung und Hebung des Instituts verwendet werden kann.