16 Nützlich erscheint eine solche Einrichtung, weil sie eintretenden Falles ge flissentliche Preissteigerungen in Schranken halten, locale ungünstige Conjunctu- ren mildern nnd überhaupt die Furcht vor Theuerung in den Hintergrund drängen wird; sür rathsam aber muß man sie um so mehr erachten, als be kanntlich Sachsen, selbst bei günstiger Erndte, zu seinem Bedarf beiläufig eine Million Scheffel Brodgctraide anzukaufen genöthigt ist. Ist man sich bei weiterer Erwägung dieser Angelegenheit nur erst darüber klar geworden, ob die Anlegung von Mehlvorrathshäusern Sache des Staats oder eines größeren Vereins von Gemeinden sein solle, ob und in wieweit bei einer Unternehmung des Staates, Gemeinden sich zu betheiligen berechtigt und verpflichtet sein dürften, so ist die hauptsächlichste Schwierigkeit beseitigt. Jedenfalls verdient die Sache die reiflichste Erörterung, wenn man davon ausgcht, daß sie dazu dienen soll, einem momentanen Nothstand in Voraus vorzubeugen und den plötzlichen Eintritt einer Theuerung mit allen ihren Folgen zu verhindern. Die Deputation, welche sich mit der allgemeinem Betrachtung aller dieser verschiedenen Fragen beschäftigt hat, ist freilich der Ansicht, daß die nähere Er örterung und Beantwortung derselben, andere als die gewöhnlichen Maaßregeln erheischt. Nicht als ob man das Verfahren der Behörden, gutachtliche Anzeigen über Gegenstände von allgemeinem oder besonderem Interesse von Unterbeamten zu erfordern, und sowohl darnach als auf selbstständige Weise Untersuchungen und Erwägungen zu veranstalten, einem Tadel unterwerfen wollte; dieses Verfahren mag sich oft als ausreichend bewährt haben; bei den angeregten Fragen kommt es indeß darauf an, von denjenigen, die sie vornehmlich betreffen, von den Personen, die davon unmittelbar berührt werden, über die einschlagenden That- sachen Erkundigung einzuziehen und deren Aussagen darüber zu Protokoll zu bringen. Das englische Parlament, insoweit es nach dortiger Verfassung mit Regierungsgewalt versehen ist, setzt gewöhnlich zu Erörterung gewisser Fragen und Zustände, zu Vorbereitung von Gesetzgebungsgegenständen oder um sich zu versichern, ob ein Gegenstand zu gesetzlicher Regulirung sich eigne oder nicht, Comite's nieder, welchen das Recht zusteht, und die Pflicht obliegt, über die Thatsachen, die der spätem Beurtheilung der Sache zur Grundlage dienen sollen, unmittelbare Auskunft von Personen jeden Standes zu erheben — Enqueten — und die Fragen und Antworten zu Protokoll zu bringen, welches später der Oeffentlichkeit übergeben zu werden pflegt. Solche Comiteen sind, soviel die Deputation weiß, zu Untersuchung des Ar menwesens, des Gefängnißwesens, gewisser wichtiger Handels- und Fabrikbranchcn, der Baumwollfabrikation rc. niedergesetzt worden.