B. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das allerhöchste Decret, die sächsisch-bayersche Eisenbahn betreffend. Eingegangm am 13. Februar 1847. Die Berichterstattung über das vorliegende allerhöchste Decret ist von der geehr ten Kammer der zweiten Deputation übertragen worden. Dieselbe legt in Nachstehendem das Ergebniß ihrer gegenwärtig beendigten Berathungen vor. Die Deputation glaubt, als Einleitung ihres Berichts der geehrten Kammer eine gedrängte Zusammenstellung der bei früheren Landtagen, das sächstsch- bayersche Eisenbahnunternehmen betreffenden Verhandlungen geben zu müssen, da ein Rückblick auf selbige zu einer gründlichen Beurtheilung der vorliegenden Fragen unerläßlich sein wird. Am Landtage 1839, in jener Zeit, wo ganz Deutschland von ganz unge wöhnlichem Enthusiasmus für das Eisenbahnwesen hingerissen wurde, gelangten eine große Anzahl Petitionen an die Ständeversammlung, welche insgesammt den Wunsch aussprachen: Es möge dieselbe bei der hohen Staatsregierung den Antrag stellen, das Königreich Sachsen mittelst Eisenbahn mit dem Süden und Norden Deutschlands zu verbinden und die Mittel dazu aus Staatscaffen ge währen. Besonders dringend schilderten mehre Petitionen von Leipzig die Gefahren, welche dem Handel dieses Platzes drohten, wenn nicht möglichst bald eine Eisen bahnverbindung Leipzigs mit dem Süden Deutschlands und mit Frankfurt am Main hergestellt würde. NeUaxv rur dritten ^IitNcUunx. H