20 Die Stände sahen sich durch diese, aus der Mitte des Volkes hervorge gangenen Anträge veranlaßt, das Eisenbahnwesen in den Kreis ihrer Berathun- gen zu ziehen, und die Verhandlungen darüber können zu den interessantesten und wichtigsten jenes Landtags gezählt werden. (Siehe Landtagsacten vom Jahre 1839, IV. Abtheilung.) Es wurde bei dieser Gelegenheit die Ueberzeugung ausgesprochen, es sei für Sachsen nur eine Alternative, entweder jedes Opfer zu bringen, um sich die Vortheile des Mittelpunkts des deutschen Handels durch Anlegung von Eisen bahnen zu erhalten, oder diesen Vortheil zu verlieren und nach und nach die Quellen seines Wohlstandes versiegen zu sehen. Eine Verbindung mit Bayern erschien der Leipziger Handelsverhältniffe halber besonders wichtig und weil hier zunächst Gefahr vorlag, umgangen zu werden, vorzugsweise herzustellen. Man entschied sich für den Grundsatz, die Herstellung der Eisenbahnen zwar Privat gesellschaften zu überlassen, jedoch solle der Staat sich betheiligcn, die Erträge der Bahn aber so lange der Privatgesellschaft allein überlassen, bis dieselben einen vollständigen Zinsgenuß empfangen haben würden, und erst nachher die Verzinsung seiner Capitalien beanspruchen. Die Möglichkeit, die Bahnen erwerben zu können, sollte dem Staate jeden falls Vorbehalten werden. Die als Endresultat der Verhandlungen in der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 niedergelegten Anträge enthalten im Wesentlichen folgende Puncte: 1) daß die Verbindung des Königreichs Sachsen mit dem Königreiche Bayern auf der einen, und mit Schlesien und Böhmen auf der andern Seite durch, mit der Leipzig - Dresdener Eisenbahn in Verbindung zu setzende und so viel möglich das Innere des Landes durchschneidende Eisenbahnlinien zu bewerkstelligen, zu dem Ende auf den Abschluß von Verträgen mit den benachbarten, betheiligten Staaten Bedacht zu nehmen, insbesondere aber und unverzüglich die geeigneten Maaßregeln zu ergreifen seien, um zu verhindern, daß das Königreich Sachsen durch eine das nördliche und südliche Deutschland verbindende Eisenbahn umgangen werde; 2) daß das Erzgebirge mit der zu erbauenden Eisenbahn nach Bayern, falls dasselbe nicht etwa ohnehin davon berührt werden sollte, durch eine Zweig eisenbahn in geeignete Verbindung gesetzt werden möge; 3) daß die Ausführung dieser Eisenbahnen zwar Privatgesellschaften zu über lassen, jedoch dabei Seiten des Staats nach Befinden durch Uebernahme eines im Voraus zu bestimmenden Antheils am Actiencapitale unter be-