einer Erniedrigung darböte, sich zu beschaffen, als zu einem niedriger» Zins fuß mit sehr starker Tilgung, auf die man nicht wieder zurückkommen könnte. Unter allen Umständen aber, selbst wenn der Plan 0. finanzielle Vor theile darböte, würde die Majorität der Deputation sich nie dafür erklären können, so große Summen aus Staatsmitteln für eine Bahn zu verwenden, in welcher das Eigenthumsrecht fortwährend einer Privatgesellschaft zusteht, und die Gebahrung von mehr als 8 Millionen Staatsgelder einem Direkto rium zu überlassen, bei dessen Zusammensetzung der Staat offenbar nicht aus reichend vertreten sein kann, an dessen Beschlüssen ihm nur eine sehr be schränkte, nur mittelbare Betheiligung zusteht. Selbst wenn nach Vorschlag des Herrn Vicepräsidenten von Thielau der Staat den Altenburger Antheil kaufte und damit das Recht erlangte, zwei Directoren zu ernennen, würden denselben noch drei von der Gesellschaft ernannte Directoren gegenüberstehen. Man darf nur nicht vergessen, daß hiernach die Ausführung des Unter nehmens in den Händen einer Gesellschaft bliebe, die wegen der Zinsgarantie kein directes Interesse daran hätte, die Vollendung der Bahn zu beschleuni gen, und bei solchem Vorhaben, durch die noch nöthig werdenden größeren Kunstbaue unterstützt werden könnte. Die Majorität der Deputation hält diese Bedenken für so groß, daß sie jedenfalls davon absehen zu müssen glaubt, einen solchen Vorschlag der Kam mer zur Annahme zu empfehlen. Aus allen anzustellenden finanziellen Berechnungen ergiebt sich das Schluß resultat, daß, die ganze Angelegenheit blos finanziell betrachtet, die Ansicht, die mau über die künftige Rentabilität der Bahn hegen darf, entscheidend für oder gegen die Uebernahme sein muß. Hierüber aber eine vollständig rich tige aufzufaffen, ist wohl ganz unmöglich; man muß sich damit begnügen, nur eine annähernde zu gewinnen. Denn ist es wohl überhaupt an sich schon schwierig, den Werth einer Bahn zu ermitteln, deren Vollendung schon erfolgt ist, da der Zustand der Bahn, ihre Betriebsmittel, ihre zeither gewonnenen Einnahmen in Anschlag zu bringen und gegen einander abzuwägen sind; so mehren sich diese Schwierigkeiten, handelt es sich um die Schätzung einer Bahn, deren Bau noch zu beenden ist. Es kann daher eine solche Schätzung nur auf der Wahrscheinlichkeit beruhen. Die hohe Staatsregierung hat in der Beilage zu dem allerhöchsten De crete eine solche Wahrscheinlichkeitsberechnung gegeben, welche sich auf die zeither bei der sächsisch-bayerschen Eisenbahn gewonnenen Einnahmen gründet,