148 jährlich beträgt, fortdaucrn würde, während nach der damaligen Erklärung der Staatsregicrung und der Zustimmung der Stäudcversammlung diese Begünstigung der Hammerwerke mit dem Beginn des Forstjahres 18^I aufhören sollte. Wenn demohngcachtet die Staatsregicrung jenen erwähnten Erlaß auch auf die gegenwärtige Finanzperiode cinzuräumcn beantragt, so glaubt sie den Grund dazu in dem dermalen sehr bedrückten Zustande dieses Fabrikzweigs, aber auch dariu zu siudcn, daß cs hoffentlich den Bemühungen der Hammerwcrksbesitzer gelingen werde, durch Verbesserungen in dem Betrieb, den Einwirkungen zu begegnen, die diesen wichtigen Zweig der sächsischen Industrie bisher nachtheilig berührten. Wenn nnn die Deputation nach der ihr gewordenen Versicherung von Seiten der Staatsregicrung von der Vorlage eines Special-Etats, die Forstnutzungcn be treffend, für dießmal absehen zu müssen geglaubt hat, so hatte sie doch die zweite Frage, den Erlaß an die Hammerwcrksbesitzer betreffend, der sorgfältigsten Prü fung zu unterwerfen. Nicht allein, daß die Summe, um die es sich hier handelt, von besonderer Bedeutung ist, so konnte sie sich auch nicht bergen, daß durch dieselbe eine wesent liche Begünstigung eines einzigen Industriezweigs herbcigeführt wird. Indes; durste sie nicht verkennen, daß diese Hülfe gerade jetzt besonders wohlthätig seyn müßte, da diese ihre günstige Rückwirkung auf die armen Fabrikarbeiter, wenn solche ausdauernd beschäftigt werden, nicht verfehlen kann. Dabei ist aber freilich auch zu erwarten und zu wünschen, daß die Ham- uicrwerksbcsitzcr cs sich nunmehr angelegen seyn lassen, in der Handhabung ihrer Fabrikation diejenigen Verbesserungen einzuführen, welche die Zeit und die Concurrenz des Auslandes gebieterisch erheischen, um für sich selbst unv das Vaterland diejenigen Vortheile zu erstreben, ohne welche dieselben kaum bestehen würden, zumal da weitere Opfer der Staatskasse wohl nicht auzusinnen seyn dürften. Die Deputation muß sich daher auch darin mit der Staatsregicrung einver standen erklären, schon vor Ablauf der jetzigen Finanzperiode den Wegfall der mehrfach erwähnten Holzpreisermäßigung cintreten zu lasse», wenn sic gewahren sollte, daß der Betrieb der Hammerwerke sich nicht solche Verbesserungen zu eigen machte, wie die obwaltenden Verhältnisse es dringend erfordern. Nach dem Vorhergehenden empfiehlt Ihnen die Deputation die Annahme dieser Position mit 506,000 Thlr. .