ZUGÄNGLICHKEIT 47 Für die Tempelschätze gilt das Gleiche. Berühmte Tempel und Klöster, die auf sich halten, bewahren meist noch höchst kostbaren Besitz an Werken der freien Kunst und der Nutzkunst, um so sicherer ver packt, je vornehmer die Stätten und je angesehener die wirklichen oder angeblichen Stifter solcher Aller- c? tümer sind. Auch hier bekommt man die Kunstwerke nur nach mühseliger Einführung und Anmeldung sowie durch persönlichen Zeitaufwand der Geistlichen zu Gesicht. Dringt man einmal so weit vor, so wird man allerdings hinter dem umständlichen Gebaren eine tiefe Achtung vor der geschichtlichen Überlieferung und den künstlerischen Werten lebendig finden und von den feinsinnigen Bewahrern, Priestern und Mönchen, blei bende Eindrücke vollendeter Höflichkeit und, soweit der flüchtige Gast beobachten kann, abgeklärten Men schentums mitnehmen. Aber viel Zeit braucht man auch hier, für den Tee und die Unterhaltungen beim 7 C 1 Empfang, für die langsame Vorführung, eingehende Betrachtung und Besprechung der Stücke und für den wiederum unter reichlichem Teegenuß zeremoniell ge stalteten Abschied, bei dem der Gast wohl gar noch durch allerlei Geschenke beschämt wird. Ich habe dabei lieber als die Trinkschalen oder Kuchen ein hübsches Heft mit guten Lichtdrucken der Bäume oder Gegen stände heimgetragen. O O Nur an wenigen Stellen sind die Besitzstücke der Tempel in verschlossenen oder gar öffentlichen Räumen zur Besichtigung aufgestellt, wie in der ältesten aller buddhistischen Tempelanlagen, dem altehrwürdigen