803 1. ) Der Entwurf eines Criminalgesetzbuchs, 2. ) der Entwurf eines Gesetzes über Abänderungen und nähere Bestimmungen des gerichtl. Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Z.) die wegen Ablösung der Frohnen, Huthungen und anderer gutsherrl. Gerechtsame, ingl. wegen der Gemeinheitstheilungen zu treffenden gesetzlichen Bestimmungen, - H.) die zu errichtende neue Gewerbsordnung, 5. ) die wegen einer abzuändernden Verfassung des Oberhofgerichts und Errichtung einer Mittel-Appellations-Instanz geschehenen Vorschläge, 6. ) der Entwurf einer neuen Eheordnung, 7. ) die über die Revision des Mandats wegen des Rechts zum Brandtweinbrennen vom 5cen Januar 1826. veranstalteten Erörterungen und deren zu erwartendes Resultat, 8. ) die wegen veränderter Einrichtungen beim Brand-Versicherungs-Institute anderweit geschehenen Vorschläge, 9. ) die gesetzlichen Bestimmungen wegen der Jagdfolge, 10. ) die Einrichtung einer allgemeinen Diener-Wittwen-Societät, 11. ) die wegen einer zweckmäßigem Organisation der Unter-Medicinal-Behörden, und wegen Anstellung von Kreis- und Disrricts-Thierärzten zu erlassenden gesetzlichen Vorschriften. ^>5111. Schrift die Fixirung der Accidentalgebühren der Geistlichen und des Schulgeldes betreffend. Allerdurchlauchtigster rc, 8" den Instituten, welche die Vorzeit auf uns vererbt hat, die aber der Geist un serer Zeil entschieden zurück weist, glauben wir unbedenklich auch die Entrichtung der sogenannten Stolgebühren und des Beichtgeldes an die Geistlichen der evangelisch - lutherischen Kirche rechnen zu dürfen. Wenn vordem die stärkere Macht der Gewohn heit, die geringere Geneigtheit zum Nachdenken und das weniger fein gebildete Ge fühl der Mehrzahl jenes Institut erträglicher machte und als minder anstößig erschei nen ließ, so hat dagegen in neuerer Zeit ein sich immer mehr verbreitender Geist der Reflerion, ein sich immer mehr ausbildender Sinn für Schicklichkeit und Anstand, 101*