804 und besonders ein mehrfach anders gestalteter und gesteigerter Anspruch an das religiöse Leben es aus einem Gesichtspunkt betrachten gelehrt, der es nicht nur für die Seelsor ger wie für ihre Gemeindegliedcr höchst drückend, sondern dadurch auch für die Religio sität selbst oft sehr nachthcilig macht. Die Wahrheit dieser Thatsache scheint keiner Aus führung im Einzelnen zu bedürfen, und wir erwähnen daher nur noch, daß sie vielleicht am wenigsten die Entrichtung von Trangebühren, am stärksten gewiß die Entrichtung des Beichtgeldes trifft. Das Aufhören der bisher üblichen Entrichtung des Beichtgeldes und der Zahlung von Stolgcbühren, letzterer wenigstens in ihren lästigeren Modalitäten, erscheint uns daher allerdings sehr wünschenswerth, und dies um so mehr, da weder unsre dem römisch-katholischen, noch unsre dem reformirten Glaubensbekenntnisse zugethanen Mitchristen in unserm Vaterlande Beichtgeld an ihre Geistlichen zu entrichten pflegen. Indes; darf man dabei nicht unbeachtet lassen, daß die gedachten Entrichtungen einen Theil der Subsistenzmittel unserer protestantischen Geistlichen ausmachen, und daß diesen das ohnehin zum bei weitem größten Theile so spärliche Einkommen, das ihnen angewie sen ist, schlechterdings nicht gemindert werden darf. Es würde daher unstreitig eine an gemessene Erhöhung ihrer Substantial-Besoldung ihnen als Entschädigung für die auf hörende Accidentalcinnahme zuzubilligen seyn. Daß eine solche Abänderung, wie jede Aenderung einer lang bestandenen Gewohnheit, mit Schwierigkeiten mancher Art verbun den seyn wird, daß auch hierbei abweichende Ortsverhältnisse, namentlich die verschiede nen Verhältnisse der Städte und der Dörfer, vielleicht verschiedenartige Einrichtungen rathsam machen können, verhehlen wir uns keineswegs. Jndeß glauben wir «unmaß geblich doch darum die Sache nicht für unausführbar achten zu müssen, besonders da nicht von vergrößerten Leistungen der Kirchcngemeindcn, denen die Erhaltung ihrer Seel sorger, so weit diese nicht durch Pfarrgüter und Kirchenbcitrage gesichert ist, obliegt, sondern nur von einer minder anstößigen und lästigen Art der Aufbringung des schon jetzt zu gebenden Quantum die Rede ist. Zwar nicht aus den nämlichen Gründen, wohl aber in gleichem Grade, glauben wir auch eine abgcändcrte Einrichtung in Betreff des Schulgeldes und dessen Entrichtung für sehr wünschenswerth halten zu müssen. Wie schwer, oft fast unmöglich, Vätern zahlrei cher Familien, wenn sie sich keines Vermögens erfreuen, die Zahlung des Schulgeldes für ihre Kinder wird, welche Abneigung gegen den Schulbesuch auf Seiten der Eltern, (die wohl selbst den Uibcrtritt zu einer Confession, bei welcher unentgeldlicher Unterricht der Jugend geleistet zu werden pflegt, zur Folge gehabt hat,) und welche Verluste auf Seiten des Schullehrers dadurch entstehen, und wie wenig durch den gesetzlich vorgeschrie benen Zutritt der Ortsarmencassen, bei der engen Begrenzung des Falls wo sie cintreten, und deren gewöhnlichen Unvermögen, diesen Nachtheilen abgeholfen wird, lehrt die täg liche Erfahrung. Uiberdem muß nothwendig durch den sehr natürlichen Verdacht der Eltern, daß die Ermahnungen des Schullehrers zum Schulbesuch und die Anzeige von Schulversäumnissen in pecuniärem Interesse ihren Grund haben, die Wirkung dieser Er-