052 ver in dem vorgedachteii allerhöchsten Decrcte erwähnten Dringlichkeit der Sache, bisher siattgehabten Unthunlichkeit der Vollendung des Gesetzentwurfs hervorgeht, die Anerken nung dieser Wichtigkeit ausspricht. Aber sollte der nemliche Zweck, dessen gewünschte Erreichung bis jetzt den Zweck der Beschleunigung überwog, wenn die noch vollständigere Erreichung desselben auch durch einige Verlängerung des Aufschubs erkauft werden müßte, nicht fortdauernd der überwiegende genannt werden dürfen? Und bei der Nahe der Wiedervereinigung der Stande im Januar 1832. würde, wenn, um diese zu einer ver fassungsmäßigen Begutachtung in den Stand zu setzen, bis dahin die Emanirion des er wähnten Gesetzes unterbliebe, immer nur ungefähr um ein Jahr dessen Erscheinung ver zögert. Nicht ohne Hoffnung gnädigster Gewährung gestatten wir uns daher das in der unterthänigstcn Präliminarschrift vom 17cen Marz d. I. uä 7. enthaltene gehorsamste Gesuch nochmals auszusprcchen: den Entwurf des zu erwartenden Gesetzes wegen Qualificirung junger Leute zum Staatsdienst unter die Zahl derjenigen Gesetze aufzunehmen, über welche Ew. K. M. das ständische Gutachten zu vernehmen beschlossen haben, und, sofern dessen Vorlegung nicht vor dem Eintritt der Vertagung unseres gegenwärtigen Beisam- menseyns erfolgen könnte, ihn alsbald nach dessen Vollendung zum Behuf der vorläufigen Verathung durch eine zu erwählende ständische Deputation dieser zu weisen zu lassen. Die wir in tiefster Verehrung beharren Ew. K. M. Dresden, am 4te« Juni 1830- :c. sämmtliche anwesende Stände von Ritterschaft und Städten. ^>5 122. Schrift die Verwendung der Bestände und Uiberschüffe des alterblandischen Steuer-Aerarii zu zu beschleunigender Tilgung der 4procentigen Landesschulden betreffend. Allcrdurchlaucbrigster :c. A ^lus den von Ew. K. M. Mittelst allerhöchsten Decrets vom 20sten Januar d. I. uns vorgclegten summarischen Ertracten über die bei dem Steuer-Aerarium seit dem Jahre