bestanden. Hierunter sind jedoch die Baukosten, welche in den Jahren 1827. und 1828. auf die Summe von 2911 Thlr. 23 Gr. 1 Pf. angestiegen sind, nicht begriffen. Vertheilt man die Ausgabe, so kommen für 1 Kind 47 Thlr. 17 Gr. — - auf Kleidung, Wasche, Seife und Mundverpfiegung, 66 - 3 - -- - die übrigen Verwaltungskosten. 113 Thlr. 20 Gr. — - Nun kann man aber, da in den ersten beiden Jahren weniger Knaben im Institute gewesen sind, diesen Durchschnittssatz nicht annehmcn, indem doch verschiedene Posten, z. B. Besoldungen in jedem Jahre ziemlich die nämlichen sind. Das Jahr 1828., wo die meisten, näml. 138 Kinder verpflegt worden, dürfte daher das beste Anhalten -u einer festem Ansicht gewahren. Hier betragen sämmtliche Ausgaben 12,667 Thlr. 17 Gr. 1 Pf. wo auf ein Kind 91 Thlr. 19 Gr. —- kommen. Bringt man die Baukosten an 1505 Thlr. im Jahre 1828. dazu, die doch, da eine Anstalt ohne Wohnung nicht bestehen kann, eigentlich dazu gehören, so kostet ein Kind 102 Thlr. 12 Gr. —- Diese Summe der 91 Thlr. 19 Gr. —- oder 102 Thlr. 12 Gr. —- dürfte aller dings, verglichen mit den erforderlichen Ausgaben in andern Anstalten, in Mißverhält- niß stehen. So hat ein Blinder, nach der bei dem höchsten Decrete 50. befindli- l chen Berechnung, 109 Thlr. 4 Gr. — - ! gekostet. In dieser Anstalt werden Kinder und Erwachsene verpflegt, was bei Be- ! köstigung, Kleidung, Wasche einen bedeutenden Unterschied macht. Es werden technische Beschäftigungen gelehrt. Uiberhaupt nimmt eine Anzahl von 50 Blinden weit mehr Angestellte zu Beaufsichtigung, Verpflegung, Unterricht u. s. w. i in Anspruch, als eine gleiche Anzahl Kinder in einer Erziehungsanstalt. Natürlich muß k der Kostenaufwand bedeutender seyn! Die Mundverpflegung eines Blinden erfordert l des Jahres 32 Thlr. 12 Gr. —das Institut befindet sich in der Residenz, wo in l der Regel die Verpflegung eines Menschen größer» Aufwand als auf dem Lande er- j fordert. In den Waisenhaus-Anstalten zu Pirna und Dresden besteht der jährliche Aufwand j für ein Waisenkind, nach mehrjährigem Durchschnitt, in höchstens 50 bis 55 Thlrn., ein- ; gerechnet die Unterhaltungskosten der Häuser und sämmtlicher übrigen Administrations- ) Erfordernisse. Was nun schlüßlich 8-) den Hauptgegenstand des höchsten Decrets, die in Anspruch genommene Summe r der 9000 Thlr. —- —- aus dem Fond der erhöhcten außerordentlichen Staatsbedürfnisse