370 Jndeß kann sic auch annehmen, daß sich die letzteren im Laufe der Zeit wieder mehr ausgleichen und die Nachtheile dieser Steuer-Erhöhung mildern werden, was die Deputation auch darin zu finden glaubte, daß bisher die Branntweinfabrikation unausgesetzt und auch mit Erfolg bedacht gewesen ist, diesen Industriezweig sich lohnend zu erhalten. Vornehmlich aber waren es die Angaben, welche in der Regierungsvor lage über das Einkommen der Branntweinsteuer im engern Steuerverein enthalten sind und nach welchen dasselbe von 7,024,555 Thlr. — — im Zahre 1839 auf 5,004,758 - — — im Jahre 1852, somit um 2,019,797 gesunken ist, welche die Deputation dafür stimmen mußten, sich mit diesen Steuer-Erhöhungen einverstanden zu erklären, da sie in der That nicht weiß, abgesehen davon, daß bei dem fetzigen Stand der Nahrungsmittelpreise eine Begünstigung der Branntweinbrennereien kaum zu bevorworten sein dürfte, auf welche andere weniger drückende Weise dieser so enorme Ausfall für die Staatskasse gedeckt werden soll, und welcher um so größer genannt werden muß, wenn in Betrachtung gezogen wird, wie außerordentlich sich die Bevöl kerung seit den Jahren 1839 bis 1852 vermehrt und somit den Zuwachs einer großen Masse Consumentcn erhalten hat. Auch darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß trotz der eingctrctcnen Er höhung der Branntweinsteuer, dieselbe immer noch nicht den Steuersatz erreicht hat, welcher ursprünglich dafür fcstgestellt war und mindestens 3 Thlr. 1^ Ggr. für jeden Dresdner Eimer zu 50A nach dem Alkoholometer von Tralles betra gen sollte, während solcher, wie >aus der Regierungsvorlage, S. 210, zu ersehen, selbst fetzt noch wesentlich geringer ist. Die geehrte Kammer wird daher mit der Deputation gewiß eben so sehr darin übereinstimmen, daß die hohe Staatsregierung diesen bedeutenden bis herigen Minder-Ertrag der Branntweinsteuer unter den dermaligen innern und äußern kritischen Verhältnissen nicht fortdauern lassen konnte, als auch damit, daß dieser Ausfall für die Staatskasse in anderer Art, am wenigsten durch Erhöhung direkter Steuern, die insbesondere jetzt sehr drückend auf dem Lande ruhen, aufgebracht werden dürfte. Die Deputation hat sich somit mit den vorgenommenen Veränderungen, die Branntweinsteuer anlangend, einverstanden zu erklären und beantragt nun schließlich: