I. Bericht der Zwischendeputation der zweiten Kammer über den Entwurf eines Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend. Eingcgangen den 27. November 1854. (Decret, Landtags-Acten, I. Abth. 1. Bd. S. 177. Entwurf, ebendas. S. 97 flg.) Der in Der Ueberschrift bezeichnete Gesetzentwurf ist unterm 14. August die ses Jahres an die Zwischendcputation der zweiten Kammer gelangt und von derselben einer sorgfältigen, von der hohen Wichtigkeit der Sache gebotenen Prü fung und Berathung unterworfen worden. Mannichfache hierbei sich erhebende Bedenken und Zweifel führten zu ausführlichen und wiederholten Besprechun gen mit den Königlichen Kommissaren, ingleichen zu Verhandlungen mit der Zwischendeputation der ersten Kammer, welche ihrerseits nicht minder zahlreiche Erinnerungen erhoben hatte, die von den Ansichten der unterzeichneten Depu tation zum Theil mehr oder weniger zurückwichen. Das Resultat ihrer Bcrathungcn legt die unterzeichnete Deputation, nach dem inzwischen die Vorlage mittelst Allerhöchsten Decrets vom 10. Octobcr dieses Jahres zunächst an die zweite Kammer gelangt ist, nunmehr der geehrten zweiten Kammer in folgendem Berichte vor. Um für die Beurtheilung des Gesetzentwurfs im Allgemeinen den richtigen Standpunkt zu gewinnen, erscheint es angemessen, das Gesetz über - die Umgestaltung der Untergerichte und das künftige Gerichtsverfahren vom 23. November 1848 sich zuvörderst zu vergegenwärtigen, da dieses Gesetz auf dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 von beiden Kammern einstim- keitsAo rar dritten .4i>tNeiIui>F.