483 „Auch können bei Einverständniß des Schulvorstandes, welcher die Kräfte des größern Theils der Eltern zu berücksichtigen hat, neben den vorerwähnten und den nothwendig zu gebrauchenden Büchern, 44.) noch eine besondere Sammlung biblischer Geschichten, ein Spruchbuch und ähnliche Hülssmittel in Gebrauch genommen und förmlich eingeführt werden;" Daraus scheint allerdings hervorzugehen, daß unter der Einfüh rung, welche in der § 13. der Verordnung von 1 835 gedacht und bei welcher das Ministerium des Cultus daran gebunden ist deshalb vor her das Landesconsistorium zu hören, nur eine solche, welche gleich förmig für das ganze Land, gleichsam zwangsweise, angeordnet wird, zu verstehen sei, indem die Einführung von Religions lehrbüchern (neben dem noch zur Zeit im ganzen Lande eingeführten Katechismus Luthers) sogar dem Schulinspcctor anheim gegeben ist. Jedoch mag nicht unbemerkt bleiben, daß von Seiten des Ministeriums dadurch, daß in der Verordnung vom 4. März 1854 der Ausdruck einge führt von Religionsbüchern gebraucht worden ist, welche im Sinn der tz 13. der Verordnung nicht als eingeführt zu betrachten, sondern nur zum Gebrauch gestattet sind, diese Petition veranlaßt worden ist; der Herr Vorstand des Mi nisteriums des Cultus hat auch in der Deputation das Unrichtige des in den fraglichen Verordnungen gebrauchten Ausdrucks — „eingeführt" — nicht in Abrede gestellt. In Hinsicht auf das Vorstehende, konnte auch bei diesem zweiten Puncte die Deputation in der betreffenden Weisung des Ministeriums des Cultus, welche in der Verordnung vom 4. März 1854 enthalten ist, einen Ueber- griff in die Befugnisse des Landesconsistoriums nicht finden. Die Deputation rathet daher der Kammer an, das dahin lautende Gesuch des Petenten „im Verein mit der ersten Kammer die nöthigen verfassungsmäßigen Schritte zu thun, um die Zurücknahme der mehrerwähnten beiden Ver ordnungen vom 4. und 7. März 1854 in kürzester Zeit zu bewirken," »-s "h beruhen zu lassen. Konnte nun auch, wie bemerkt, die Deputation in dieser Hinsicht das Ge such des Abgeordneten Rittner nicht bevorworten, so ist sie doch in zwei Punkten, welche er in seiner Petition berührt und wie es scheint vorzüglich im Auge ge habt hat, demselben einstimmig beigetreten. rar ärittea (>(>