II Vorarbeiten des provisorischen Kommissariats. Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1897. i. Einladung der französischen Regierung. Botschaft vom 7. Dezember 1896. Die Kinladung, an der Weltausstellung von 1001) led/.unelnnen, erging in Form einer am .*10. September USOä durch den französischen Botschafter, Herrn llarrere, ans eidgenössische Departement des Auswärtigen gerichteten Note. Der Bundesrat dankte Herrn llarrere für seine freundliche Mitteilung und antwor tete ihm, er werde hei den beteiligten Kreisen die notigen Lrkundigungen einziehen, um ihm nach völliger Kenntnis der Sachlage einen bestimmten Bescheid erteilen zu können. Im damaligen Zeitpunkt, bei nahe fünf Jahre vor der Krölfnung der Aus stellung war es schwer, sofort einen Fntscheid zu trellen. Linerseits war das O ' Generalreglement noch nicht von den französischen Kammein genehmigt worden; andererseits war die schweizerische Industrie gerade in lebhaften Vorbereitungen für unsere Landesausstellung von I cSOO begriffen; es war verfrüht, schon mit den Vorarbeiten zu beginnen. Im Laufe des Jahres IS0(> traten das Generalreglement und die verschiedenen Anhänge dazu in Kraft, und der Bundesrat erhielt von seinen Gesandtschaften und Konsulaten die Mitteilung, dass die meisten europäischen Staaten Anstalten trafen, an der Ausstellung teilzunehmen und die ihnen von Seite der französischen Legierung zugegangene Kinladung offiziell anzunehmen. Lr nahm nun das Studium dieser Frage lebhaft wiederauf und beauftragte sein I landelsdepartement mit Kinholung der wünschbaren Auskunft bei den kantonalen Begierungen und den industriellen, landwirtschaftlichen und kommerziellen Vereinen, für welche dieser «.■rosse internationale Wettstreit ein besonderes Interesse zu haben schien. I nter diesen Vereinen ist in erster Linie der Vorort des Schweizerischen Handels- und