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Landtags-Akten / Vorlagen
- Bandzählung
- 3.1927/28,1/45
- Erscheinungsdatum
- 1927/28
- Sprache
- German
- Signatur
- Z. 4. 693-1927/28,1/45,Vorlagen
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id286576899-192700001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id286576899-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-286576899-19270000
- Sammlungen
- Projekt: SLUB Dresden
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- LDP: Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [Nr. 21-25]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sprungmarke
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Landtags-Akten / Vorlagen
- Autor
- Links
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2 Vorlagen. IVr. 21. annähernd so günstig gelegenes Gelände in diesen: Umfange ist aber überhaupt nicht mehr zu erlangen. Das in Betracht kommende Gelände umfaßt insgesamt 14 da 41,6 ar. Als Eigentümer kommen in Frage der Geheime Kommerzienrat Ernst Theodor Bienert in Dresden- Plauen, die Kinderheilanstalt Zu Dresden, mehrere Glieder der Familie Knoop und endlich die Stadtgemeinde Dresden. Die mit diesen Eigentümern über den Ankauf des Geländes für den Staat geführten Verhandlungen haben zu folgendem Ergebnis geführt. 1. Im Eigentum des Geheimen Kommerzienrats Ernst Theodor Bienert stehen die im nordöstlichen Teil des Geländes gelegenen Flurstücke 330, 330s, 330b, 330r, 330o und 330Z des Flurbuches II für Dresden-Altstadt im Ausmaße von 1 ba 69,3 ar. Uber diese Flurstücke ist zwischen dem Sächsischen Staat und dem Geheimen Kommerzienrat Bienert vorbehältlich der Genehmigung des Landtags der aus der Anlage I zu dieser Vorlage er sichtliche Kaufvertrag vom 15. März 1927 abgeschlossen worden, in dem sich Bienert ver pflichtet, die Grundstücke zum Preise von 203 160 an den Staat zu verkaufen, wenn der Landtag die Genehmigung zum Ankauf bis zum 15. Juli 1927 erteilt. 2. Das südlich dieser Grundstücke gelegene, die Flurstücke 332, 333, 334, 334a, 335 und 335a des Flurbuchs II für Dresden-Altstadt umfassende Gelände im Ausmaße von ins gesamt 6ba 39,1 ar gehört zu einer (ideellen) Hälfte dem Patentanwalt Dipl.-Ing. Otto Hellmuth Knoop in Dresden, dem stellvertretenden Theaterintendanten Ur Walter Albert Knoop in Kiel, der Gertrud Evelyn Oster geb. Knoop in Güstrow sowie den Erben der ver storbenen Frau verw. Kousul Knoop geb. Witt in Dresden und der ebenfalls verstorbenen Frau Evelyn Knoop geb. Knoop in Dresden. Mit den genannten Gliedern der Familie Knoop bzw. den Testamentsvollstreckern für die Nachlässe der verstorbenen Frau Knoop geb. Witt und Frau Knoop geb. Knoop ist über den fraglichen halben Anteil an den genannten Grundstücken vorbehältlich der Genehmigung des Landtags der aus der Anlage II zu dieser Vorlage ersichtliche Kaufvertrag vom 28. Mai 1927 abgeschlossen worden, nach dem sich die Miteigentümer der fraglichen Grundstücks hälfte zu deren Verkaufe an den Staat zum Preise von 294 750 verpflichten, wenn die Genehmigung des Landtags zum Ankauf dieser Grundstückshälfte bis zum 15. Juli 1927 erteilt wird. 3. Der Kinderheilanstalt gehört das an den Zelleschen Weg und die Radctzkystraße an grenzende Flurstück 16 des Flurbuchs für Räcknitz im Ausmaße von 4 ba 21,8 a. Sie hat sich nach dem dieser Vorlage als Anlage III* anliegenden, vorbehältlich der Genehmigung des Landtags abgeschlossenen Kaufvertrag vom 27. Mai 1927 verpflichtet, dieses Grundstück zum Preise von 654 000 an den Sächsischen Staat zu verkaufen, wenn die vorbehaltene Genehmigung des Landtags bis zum 31. Juli 1927 erteilt wird. Die in §8 2 und 7 dieses Kaufvertrags angezogenen Bestimmungen des Kaufvertrags zwischen der Stadt Dresden und der Kinderheilanstalt vorn 22. November 1918 sind aus der Anlage III? zu dieser Vor lage ersichtlich. 4. Der Stadtgcmeinde Dresden gehört die andere Hälfte der oben unter Ziffer 2 genannten Grundstücke. Außerdem müssen von ihr das in der Mitte des gesamten Geländes gelegene Flurstück 331a des Flurbuchs II für Dresden-Altstadt im Ausmaße von 65,7 ar und Teile des Flurstücks 331 (62,7 ar) uud des Flurstücks 336 a (83,0 ar) erworben werden. Sie hat sich grundsätzlich zur Veräußerung des hiernach in Frage kommenden Geländes an den Staat bereit erklärt, jedoch unter der Voraussetzung, daß ihr Tauschgelünde vom Staate angeboten wird. Diese Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen.
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