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Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Verleger
- Acad. Verl.
- Erscheinungsort
- München
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Umfang
- 280 S.
- Sprache
- German
- Signatur
- 35.4.1845
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id4853804200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id485380420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-485380420
- SLUB-Katalog (PPN)
- 485380420
- Sammlungen
- Varia
- Das Fahrrad
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VI. Radsport und Rennfahren
- Autor
- Sierck, Detlev
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Radfahrsport in Bild und Wort -
- EinbandEinband -
- AbbildungIhre Königlichen Hoheiten Prinz Ludwig Ferdinand und Prinz ... -
- TitelblattTitelblatt -
- VorwortVorwort -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- KapitelI. All Heil! Eine Plauderei aus der Schule des Radfahrens 1
- KapitelII. Geschichte des Fahrrades 7
- KapitelRadfahrer-Poesie aus früherer Zeit 24
- KapitelIII. Das Fahrrad, seine Einzelteile und Zubehöre 25
- WerbungContinental-Pneumatic -
- KapitelIV. Die Fahrschule 49
- KapitelV. Das Tourenfahren 57
- KapitelVI. Radsport und Rennfahren 69
- KapitelVII. Das Damenfahren 111
- KapitelVIII. Das Rad im Dienste der Wehrkraft 137
- KapitelIX. Die Hygiene des Radfahrers 157
- KapitelX. Recht und Gesetz im Radfahrwesen 171
- KapitelXI. Das radsportliche Versicherungswesen 177
- KapitelXII. Publizistik, Bibliographie und Kartographie 185
- KapitelXIII. Die grossen Radfahrer-Verbände. Vereinswesen 195
- KapitelXIV. Die Fahrradindustrie und die zugewandten Geschäftszweige in ... 213
- KapitelXV. Besprechungen, Versuchsergebnisse, Neuheiten 228
- KapitelXVI. Geschäftliche Ankündigungen und Miscellen 239
- EinbandEinband -
- Titel
- Der Radfahrsport in Bild und Wort
- Autor
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— 96 — eines jeden Fahrens «Zur Vorbereitung» und 5 Minuten später «Zum Antreten» zu läuten. Während des Fahrens achtet er darauf, dass in jeder Beziehung im Sinne der Wettfahr-Bestimmungen gehandelt wird. Der Zielrichter hat seinen Stand direkt am Ziel, damit er am Schluss des Fahrens genau fest stellen kann, in welcher Reihenfolge die Fahrer das Ziel passiert haben. Er muss sehr genau beobachten, denn heutzutage werden die meisten Rennen mit sehr scharfem Endspurt gefahren und der Erste geht vor dem Zweiten häufig nur um Reifendicke über das Ziel. Um ihm die genaue Beobachtung zu ermög lichen, hat man an dem Ende des Zielbandes einen schmalen, [] geformten Ausguck angebracht,' durch den der in einer Vertiefung stehende Zielrichter die Reihenfolge der Passierenden genauer sieht.*) Bei grösseren Feldern genügt ein Zielrichter nicht, man postiert dann oft auf jeder Seite des Ziels einen solchen. Das Ergebnis des Rennens, die Reihenfolge der Fahrer sowie deren Zeiten, muss er nach den Angaben der Zeitnehmer und Rundenzähler bestätigen. In den meisten Fällen nimmt an jedem Viertel der Bahn und zwar an den Kurven je ein Fahr beobachter seine Stellung. Dieselben haben den Verlauf des Rennens genau zu beobachten und darauf zu sehen, dass kein Fahrer gegen die Fahrordnung verstösst oder irgend jemand eine Handlung begeht, durch die der Ausgang des Wettfahrens in unkorrekter Weise beeinflusst werden könnte. Sie haben die Pflicht, etwaige Unregelmässigkeiten sofort nach Beendigung des Rennens dem Fahrwart anzuzeigen. Der Nummernabnehmer zeigt den Wett fahrern am Rundenzählapparat die Zahl der noch zu fahrenden Runden an, und zwar jedesmal, sobald der Führende in die Gewinnseite einbiegt. Damit keine Irrtümer entstehen, hat er sich von Zeit zu Zeit die Richtigkeit seiner Nummer durch die Rundenzähler bestätigen zu lassen. Wenn er die letzte Nummer (1) zeigt, ruft er dem Zielrichter zu * «Jetzt kommt die letzte Runde!» Der Zielrichter bestätigt das und veranlasst dann das vorgeschriebene Läuten. Die Rundenzähler haben ihren Sitz auf der linken Seite des Richterstandes und schreiben auf vorschriftsmässige Bogen die Nummern der Fahrer in der Reihenfolge nieder, in welcher diese am Richterstand vorbeifahren ; mit den Namen der Fahrer haben sie sich nicht zu beschäftigen. Der Nummernansager hat den Rundenzählern die Nummern der vorbeifahrenden Fahrer zuzurufen, und zwar in der Reihenfolge, in welcher diese das Zielband überschreiten, so dass die Rundenzähler schreiben können, ohne von dem Bogen aufzusehen. Bei grösser Beteiligung sind zwei Nummernansager erforderlich. Die Zeitnehmer nehmen während des Fahrens dem Zielband gegenüber Stellung. Für das Zeit nehmen sind besondere Uhren notwendig, nämlich *) Neuerdings tritt auch die Momentphotographie in den Dienst des Zielrichters. solche, die mit einem Chronographen versehen sind Es ist selbstverständlich, dass diese Uhren den höchsten Ansprüchen auf Genauigkeit genügen müssen; denn es kommt bei der Zeitbestimmung auf Sekunden und deren Bruchteile an. Darum ist nicht jede Uhr für das Zeitnehmen geeignet, sondern nur solche können die Sicherheit der genommenen Zeiten verbürgen, die von einer geeigneten Prüfungsstelle mit einem ihre Tauglichkeit bezeugenden Certifikat versehen sind. Die für Deutschland geeignete Stelle wäre die Deutsche Seewarte in Hamburg. In England besorgt das Kew-Observatory die Prüfung der Rennuhren gegen eine Gebühr von 5 sh. Alljährlich mindestens müsste eine solche Untersuchung der einzelnen Uhren stattfinden, und ein solches Instrument, das einen nicht zuver lässigen Gang zeigt, zurückgewiesen werden. In Eng land und Frankreich hat man amtliche Zeitnehmer, die gegen Bezahlung ihr Amt verwalten und ihre Person als auch ihre Uhr einer Prüfung unterziehen lassen müssen. Ausserdem müssen diese Zeitnehmer den Beweis erbringen, dass der Chronometer ihnen eigentümlich gehört. Die Gaue oder Rennvereine schlagen die Zeit nehmer vor und der obersten Sportsbehörde muss das Recht zustehen, einen in Vorschlag gebrachten Herrn zurückzuweisen, falls sie der Ansicht ist, dass derselbe für die unparteiische Handhabung dieses verantwortungsvollen Postens nicht die nötige Ge währ bietet. Der Zeitnehmer muss sich vor allen Dingen da von überzeugen, ob die Bahn, an der er amtiert, die richtige Länge hat. Sind mehrere Zeitnehmer thätig, so verabreden sie unter sich, welcher von ihnen die Zeit des Ersten, bezw. des Zweiten etc. bei jedem Fahren zu nehmen hat und halten diese Reihenfolge stets inne. Dieselben haben besonders darauf zu achten, dass sie die Uhren in demselben Augenblicke m Bewegung setzen, in welchem der Ablasser die Pistole abschiesst. Am Schluss achten sie darauf, dass sie die Uhren in dem Augenblicke anhalten, in welchem der Erste, bezw. der Zweite etc. das Ziel band mit seinem Fahrrad berührt. Die Uhren werden erst zurückgestellt, nachdem die Zeiten durch den Zielrichter geprüft, von den Zeitnehmern auf den Er gebnisbogen geschrieben und durch Unterschrift be stätigt worden sind. Die Zeitnehmer-Uhren sind mit 1, 2 oder 3 Rückschlägen versehen. Dadurch ist es einem Zeitnehmer ermöglicht, 1, 2 oder 3 Fahrer zu zeiten. Beim Rekordfahren steht hinter dem Zeit nehmer eine Person, die die Fahrer beobachtet und dem Zeitnehmer auf die Schulter tippt, sobald der betreffende Fahrer das Zielband passiert; der Zeit nehmer kann so seine ganze Aufmerksamkeit der Uhr widmen. Der Nu mm ero rd ner hat dafür zu sorgen, dass die ihm vom Ablasser übermittelten Nummern der Startenden rechtzeitig am Nummerbrett stehen. Nach Beendigung des Fahrens ist das Ergebnis des Rennens laut des vom Zielrichter ausgefüllten Zettels am Num merbrett zu zeigen.
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