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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 263. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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führt. Zudem scheint mir eine Zulage von 500 Lhlr. zu hoch, ja es bedarf ihrer gar nicht, da der Rath, der den Vorsitz hat, entweder nicht voll beschäftigt ist, — wo er dann die Directo- rialgeschafte recht wohl gratis auf kurze Zeit mit übernehmen rann, — oder voll beschäftigt, wo er dann Anderes liegen lassen muß und ihm eigentlich keine Neue Beschwerde erwächst. Auch disponirt §. 14. des Staatsdienergrsetzes ausdrücklich, daß keinem Diener wegen ihm übertragener besonderer extraordinai- rer Geschäfte ein Anspruch auf besondere Remuneration zusteht. Beide Anträge des Sprechers werden hierauf unterstützt. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Hr. Abgeord nete hat den Antrag auf Verminderung der Rathsstellen lediglich auf die Vergleichung mit dem Ministerium des Innern gegründet, und glaubt, daß das Ministerium der Justiz mit einer geringeren Anzahl von Rathen zu besetzen sei, als das des Innern, weil letz teres mehr und umfänglichere Geschäfte habe. Es kann nicht in meiner Absicht liegen, die Wirksamkeit und den Geschäftsumfang des Justizministerium vor dem anderer Ministerien hervorheben zu wollen, und eben so wenig kann ich ohne zu genaues Eingehen in die Geschäftsverwaltung und deren Detail eine ganz klare Ueberzeugung verschaffen. Allein darauf habe ich aufmerk sam zu machen > daß, während bei dem Justizministerium ein Normaletat vorliegt, das Ministerium des Innern mit sei nem dermalr'gen Personale noch gar nicht vollständig organisirt ist; daß, während das Ministerium der Justiz alle Branchen, die an das Ministerium nur gehören können, schon vollständig über nommen hat, dieß bei demMinisterium des Innern noch keineswegs der Fall ist. Ein bloß flüchtiger Blick auf die Verordnung vom 7. November 1831 weist dieß sofort nach. Während das Mini sterium der Justiz von dem Finanzministerio die gesammte Admi nistration der Justizämter, von dem Landes-Justizcollegio Alles, was zu den Ministerialgeschäften gehört, an sich gezogen hat, ist die Landesdirection zur Zeit ganz in der früheren Stellung der Landesregierung mit allen Attributen der obersten Zentralbehörde und landesherrlichen Befugnissen verblieben, und das Ministe rium des Innern hat zur Zeit im Hauptwerk die Geschäfte nur in dem Umfang übernommen, wie sie an den früheren Geheimen Rath und das Cabinet gelangten. Hort aber die Landesdire ction auf, oberste Centralbehörde zu sein, überkommt das Mi nisterium des Innern die ihm gebührenden Geschäfte, so wird es auch mit seinem zeitherigen Personale nicht ausreichen, und es ist auf diesen Fall für das Ministerium des Innern nicht nur der gesammte Aufwand für die Medicinal- und Commercialsachen, sondern auch zu Vermehrung des Raths- und Kanzleipersonals bei dem Ministerium selbst onnoch eine besondere Summe von 5000 Lhlr. postulirt. Die Zahl von zwei Rächen ist für das Justizministerium durchaus unzureichend, denn Gesetzgebungs arbeiten werden immer vorkommen, da die besonder» Rätbe nur zur Ausarbeitung von Gesetzbüchern bestimmt sind, und bis und nach dem Erscheinen dieser letztem immer noch einzelne Ge setze und Verordnungen nöthig werden dürften. Der Ausdruck „Kollegialität" ist, wenn ich ihn in der Z. Kammer gebraucht, allerdings nicht ganz richtig gewählt, in so fern man hierunter ein, Entscheiden durch Stimmenmehrheit versteht. Dieß ist nicht der Fall. Es wird im Justizministerio nicht etwa abgestimmt; auch hier giebt vielmehr die Meinung des verantwortlichen Vor standes den Ausschlag, aber wichtig bleibt es immer, daß gerade hier eine Berathung mit mehreren erprobten Mannern, wo es oft Nttugtt auf praktischen Blick, als auf Gesetzkenntm'ß und Wissenschaft ankommt, vorausgehe, und nur hierdurch das Ver trauen zu den Entschließungen des Ministerium aufBcschwerden in Justizsachen bei den Unterthemen wie den obersten Justizbehör den verstärkt wird/ Bürgermeister WehnerrIch muß mich gegen den v. Carlo- witzischen Antrag erklären, da man sich bei der Unmöglichkeit, zu einer klaren Ueberzeugung von der Zulänglichkeit zweier Rache zu gelangen, wohl vollkommen auf die Versicherung des Hm. Justizministers verlassen kann. v. Carlowitz: Mein Antrag geht dahin, daß man zwar vor der Hand drei Räche beibehalte, jedoch nur den Gehalt des einen als transitorisch betrachte, was sich um so mehr rechtfer tigt, da, wenn jetzt, wo es so viele extraordinaire Arbeiten giebt, drei Rache genügen, künftig Lei ruhigem Geschäftsgang doch zwei gewiß auskommen werden. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß das Ministe rium des Innern schon wegen der Commerrial- und Medicinal- sachen, sobald ihm solche überwiesen werden, mehr Mitarbeiter erhalten muß, als jetzt dabei sind. Darum kann man von ihm keinen Schluß auf das Justizministerium ziehen. Vor der Hand wenigstens glaube ich, kann man die postulirten drei Ministerialrathe für das Justizministerium bewilligen, da sich deren Zahl ja später noch vermindern läßt, wenn sie sich als zu hoch durch die zu machende Erfahrung darstellen sollte. Staatsministcr v. Könneritzr Zu dem, was Se. königl. Hoheit bemerkten, muß ich noch hinzufügen, daß nicht wegen der Organisation, sondern schön wegen der currenten Arbeiten 3 Räthe unumgänglich nöthig sind. Aufmerksam muß ich noch darauf machen, daß das Justizministerium Männer von verschie dener Vorbildung, theils für das Administrative, theils zur Prü fung von Beschwerden in Civil- und Criminalfällen, theils endlich zur Entwerfung der Gesetze bedarf. Uebrigens möge man das Vertrauen haben, daß die Regierung nicht Beamte anstellen wirb, welcher sie nicht bedarf. Sie kann ja hierbei gar kein Interesse haben, und darum mag man sich von der un erläßlichen Nothwendigkeit dreier Räthe um so mehr überzeugt halten. Der erste Antrag des Mitgliedes v. Carlowitz wird hierauf mit 19 gegen 8 Stimmen verworfen. Man kommt nun zum zweiten Carlowitzischen Anträge. Bürgermeister Wehner: Ich stimme auch gegen diesen zweiten Antrag, da ich in den postulirten 500 Thlrn. nm eine Zulage des ältesten Ministerialraths finden kann, die um so an gemessener erscheint, da auch die Direktoren in dm übrigen Mi nisterien 2500 Lhlr. haben. Prinz Johann: Derselben Ansicht bin auch ich, und muß
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