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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 229. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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368. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 13, Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 0. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf wegen der Bewerb- und Perfonglsteucr. v. Dentricht Das Verhältniß zu bestimmen, welches zwischen den von dem Grundeigenthum und dem Gewerbe zu erhe benden Steuern festgestellt werden soll, gehört wohl zu den schwie rigsten Aufgaben der Gesetzgebung, und es sind daher allerdings die uns vom Hrn. V. Crusius mktgetheilten Zahlen der Berück sichtigung werth. Allein es ist wohl nicht zu verkennen, daß ohne eine genaue und sorgfältige Kenntniß der Besteuerung der genannten Lander, ohne ein tieferes Eingehen kn die Gewerbever hältnisse, welche in denselben stattsinden, und sich sehr verschie den gestalten, jene Zahlen gar nichts beweisen möchten. Es wäre dann nöthig, jene Länder genau zu sondern und die Unter suchung darauf zu richten, ob das Gewerbe im Verhältniß zu sei nem Umfange und Ertrag gegen den Ertrag des Grundeigen tums zu niedrig oder angemessen besteuert fei. Dieß möchte uns doch wohl zu weit führen.— Wenden wir uns daher von diesen Ziffern hinweg, welche ohnedem nie die Frage entscheiden werden, welches das richtige Verhältniß denn eigentlich in un ferm Vaterlande ist, da ja noch gar nicht feststeht, wie viel denn nun diese Gewerbssteuer künftig erbringen wird. Denn das Resultat laßt sich der Natur der Sache nach nicht mit einiger Si cherheit angeben, indem sich die Noihwendigkeit fühlbar macht, mehrere Abgaben, wovon bisher die Gewerbe betroffen wurden, aufzuheben, und meine Abgabe zu verschmelzen, sich so wenig als möglich von dem jetzt Bestehenden entferne. Diesen Grund satz hat die Regierung an die Spitze gestellt, und auch die 2. Kammer ist ihm gefolgt. Es ist dabei m Berechnung gezogen worden, wie sich die bisherigen Personen - und Quatembersteuer- Satze, Accis-Nahrungsgelder zu den jetzt vorgeschlagenen ver haltens und dabei hat sich ergeben, daß doch im Ganzen eine höhere Besteuerung der Gewerbe nicht eintritt, und wo dieß in einem auffallenden Grade der Fall zu sein geschienen hat, ist die Deputation bemüht gewesen, eine Herabsetzung zu ermitteln, so wie überhaupt ein angemessenes Verhältniß herbekzuführen. Würde sich bei der Ausführung zeigen, daß hier und da das Gleichmaß überschritten werden würde, so laßt sich dann durch die der Re gierung ertheklte Ermächtigung nachhelfen. Hier kann bloß die Erfahrung die richtige Führerin sein. Stzenn wir demnächst dar über einig sind, daß der Grundbesitz einer ferneren Erleichterung bedarf, so frage ich, auf welche andere Art dieselbe zu gewähren wohl möglich sein dürfte, als daß man den etwanigen Mehrertrag der Gewerbesteuer, der durch eine bessere Controls und durch eine gleichmäßigere Besteuerung erlangt werden würde , zu Erleichte rung der Grundsteuern anwende, — Wenn bemerkt wurde, daß man es vermeiden müsse, bei den Grundbesitzern zu große Hoff nungen zu erregen, so leitet dieß ebenfalls auf die Gcwerbtreiben- den Anwendung; her diesen darf man ebenfalls nicht vergebliche Hoffnungen erwecken, was geschehen müßte, wenn man jetzt zu niedrige Satze annähme, die Man bald zu erhöhen sich bewogen finden würde. Auch ist ja die beabsichtigte Herabsetzung der Grundsteuer keineswegs so fest bestimmt, und für ewige Zeiten gegründet. Die jetzigen Verhältnisse sind es, die sie erheischen, günstigere Zeiten können andere Bewilligungen herbeiführen. Endlich muß ich noch bemerken, daß es ja keinesweges die Absicht der Regierung ist, durch die Gewerbe-und Persoualsteuer das Staatseinkommen zu vermehren, sondern ihre Absicht geht nur dghin, eine möglichst gleichmäßige Besteuerung herbeizuführen» Der Versuch hierzu ist gerade jetzt an der rechten Zeit, um so mehr, da die im Z.71, der Regierung ertheklte Ermächtigung wohl geeig net sein dürfte, alle und jede Befürchtung zu beseitigen. Ich er kläre mich daher gegen dm Antrag des v, Crusius, Der kömgl. Commissar, Geh. Finanz-Rath Schmieder: 3ch schließe mich vollkommen der Meinung dcrjenig-n an, welche gegen den Crusiusischen Antrag gesprochen haben. Auch der Negierung ist die vom Herrn v, Crusius erwähnte Schrift nicht entgangen, allein es haben sich bei Vergleichung der Abgaben und gewerblichen Verhältnisse jener, darin angeführten Staaten mit den unsrigen, Resultate ergeben, welche es anriethen, den betretenen Weg nicht zu verlassen. Was von dergleichen stati stischen Materialien berücksichtiget werben konnte, ist sorgfältig benutzt worden. Der Zweck der Regierung wqr es, eine gleich mäßige Besteuerung M allen Theilen zu erreichen, und diesen hat sie sowohl im Ganzen wie im Einzelnen verfolgt. Der vor liegende Gesetzentwurf wird einen Beleg dazu abgeben; jedoch kann das ganze Abgabensystem nur dann erst als geschlossen und vollendet angesehen werden, wenn auch die dirccten Steuern ge ordnet sind und alle Lheise einander angepaßt werden können. Findet man indessen eine Verminderung einzelner Satze für nö thig, so wird sich die Regierung hierzu gern geneigt zeigen, allein eine so allgemeine Herabsetzung, wie sie der Crusiusische Antrag enthalt, würde Manchem Erleichterung verschaffen, der gar keine Ansprüche daran hat, unh überhaupt Störung in das Gesetz bringen. Üeberyem kann ich nicht unerwähnt lassen, daß nach der Uebersicht, wie. sie hier vorliegt, und wenn die geehrte 1. Kammer dem von der 2. beantragten Wegfall der Branntwein brenner und Bierbrauer beitreten sollte, dadurch schon ein Aus fall von 12,000 bis 15,000 Lhlr. an der vorläufig veranschlagten
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