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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 300. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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MZ. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung« Dresden, Sonnabends, den 30. Äugust 1834. Nachrichten vom Landtage. Dreihundertste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 25. August 1834. (Beschluß.) Bcrathung des Berichts der 3. Deputation, über die Anträge des Biceprä- sidenten v. Haase, ingleichen der Städte Freiberg und Zwickau, die Mili- tairlasten betreffend. Staatsminister v. Zezschwitz: Es hat ein Abg. geglaubt, daß die Militairprastatiomn verringert werden könnten, wenn die Casernirung eintrete, und ich muß in dieser Beziehung be merken , daß der Staatsregierung es nur erwünscht sein könnte, wenn das ganze Militair casernirt würde, da es in militairischer Beziehung die vorteilhafteste Unterbringung ist, indeß würden hierzu, namentlich für die Gebäude, große Summen erforder lich sein. Die vorliegende Frage betrifft allerdings die 4 Puncte, welche der geehrte Sprecher so eben berührt hat; der erste, die Cavalerie - Verpflegungsgelder betragen ohngesähr 338,000 Lhlr., und es würde sich also fragen, wie diese dann aufzubrin gen sein werden. Der zweite Punct, die Servislasten bestehen jetzt aus der Ausgleichungskasse in circa 32,000 Thlr., welche aber künftig mehr ausmachen würden, wenn die Vergütung vollständig sein sollte. Die Frage zwischen beguartkerten und un- bequartierten Städten übergehe ich ganz; es hat die letzte Ver sammlung gelehrt, daß jeder Lheil über Pragravationen geklagt hat, es ist aber doch zu bemerken, daß keine Stadt , welche eine Garnison hat, dieselbe zu verlieren wünscht. Was die Fuhren anlangt, so ist es sehr wahr und liegt in der Natur der Sache, daß, wenn man eine miethet, auf ihr mehr fortgebracht wer den kann, als auf einer ausgeschriebenen, weil bei letztem ost kleine Wagen und schwache Pferde gegeben werden. Es ist übrigens das Verhaltniß mit diesen Fuhren nicht so leicht zu lö sen, wie man glaubt. Allerdings giebt es bereits jetzt Fuhren, welche durch Ermiethung geleistet werden, als z. B. die Trans porte von einem Magazin in das andere; aber bei Märschen größerer Abheilungen hat es sehr große Schwierigkeiten, da in den einzelnen Marschguartieren die nöthige Zahl nicht zu haben ist, und Contracte auf den ganzen Marsch der kurzen Tagereisen wegen, sehr theuer sein würden. Ich habe übrigens bereits in einer frühem Discussion geäußert, daß die Regierung geneigt sei, diese Fuhren, so viel nur thunlich, durch Contracte Zu über nehmen. Die Vermuthung endlich-, als ob man Beforgniß hätte, das Militairbudjet durch Uebernahme solcher Lasten aus Staatskassen zu erhöhn, muß ich als ungegründet zurückweisen; es sind die Etats für das Militair so umständlich, und den Be dürfnissen gemäß vorgelegt, daß es auf die numerische Zahl gar nicht ankommt, und es ist auch Niemanden unbekannt, daß die gedachten Leistungen noch vom Lande getragen werden. Die Meinung aber, welche der letzte Sprecher geäußert, daß, wenn die Cavalerie-Verpflegungsgelder aufhörten, die Servisgelder in den Städten bleiben sollen, ist von der Regierung nie aus gesprochen worden; jedoch glaubt sie, daß dieses hinsichtlich des einen wie des andern Puncts noch nicht an der Zeit sei, bis der Ausgleichungsmodus bestimmt ist. Staatsminister v. Zeschau: Es kann darüber kein Zweifel obwalten, daß diese Militairleistungen nach einem ungleichen Fuße aufgebracht werden, und die Regierung kann nichts ande res wünschen, als daß sie nach einem gleichmäßigen Verhältnisse erhoben werden, und auch in dieser Beziehung der Verfassungs- Urkunde entsprochen würde. Man muß sich aber in Acht neh men, nicht einen ungleichen Fuß zu verlassen, ohne gewiß zu sein, einen besseren und gleichmäßigem an dessen Stelle zu setzen; darum handelt es sich jetzt, und in sofern möchte ich den Antrag etwas für zu frühzeitig halten-, Es handelt sich hier nicht um eine kleine, sondern um eine sehr bedeutende Summe, welche sich wenigstens auf 500,000 Thlr. erstreckt. Zuvörderst gehören hier her die Cavalerie-Verpflegungsgelder, dann die Gelder, welche die Städte als Servislast zu tragen haben, und endlich die Fuh- renleistungen nebst Naturallieftrungen. Es entsteht also die Frage, ob, wenn ein solcher Antrag an die Regierung gelangt, es möglich sein werde, einen gleichmäßigem und bessern Weg zu finden, um diese Summe aufzubringen, so lange kein geregeltes Grundsteuersystem vorhanden ist. Es ist die Ansicht ausgespro chen worden, als würde, wenn dieses Verhaltniß in der Maße regulirt werden sollte, daß diese Leistungen auf das Staatsbud get übernommen werden, vielleicht gar keine Ordonnanz nöthig sein. Diese Meinung theile ich nicht; man wird immer einer Or donnanz bedürfen, einmal, um die Berechtigungen des Militairs sestzustellen, und dann, um über die Gewährung dieser Berech tigungen in bequartierten Ortschaften das Nöthige zu bestim men. Diese Bestimmung wird man nie entbehren können, man möge die Vergütung aussprechen, wie man wolle, denn es wird immer die Verbindlichkeit ausgesprochen werden müssen, daß diese Bedürfnisse zu beschaffen sind, und zwar für einen den Ortsverhältniffen entsprechenden Preis und in guter Qualität. Werden übertriebene Forderungen von den Einzelnen gestellt, oder ist das Bedürfniß gegen die bestimmte Vergütung nicht zu ge wahren , so wird die Commun hinzutreten müssen. Es ist be merkt worden, daß, wenn man zu der Militairverwaltung das jenige, was in Natura geleistet werde, hinzurechne, sich die Mi- litairbedürfniffe bedeutend höher Herausstellen und eine Verglei chung mit andern Staaten vielleicht nicht so vortheilhast sich dar stellen würde, als dich jetzt der Fall sei. Ich muß aber anführen, daß in den meisten andern Staaten auch die Servislast von dm
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