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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 224. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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ktzten Satze also gefaßt wissen: „In Ansehung des Wechselver fahrens aber gegen Militairpersonen bewendet es bei den gesetz lichen Bestimmungen, und kommt daher Z. 25. Uicht zur Anwen dung," damit jeder Zweifel beseitigt werde, ob die m diesem tz. enthaltene sprcielle Bestimmung die allgemeine im tz. 25. aufhebe. Die I. Deputation schlägt vor, der 2. Kammer bei diesem Zusatze dcizutreten, jedoch möchte, da Pie Ausnahme von derBestimmung im Z. 25. nicht eigentlich als Folge der Bestimmung wegen des Berfahrens im 2. Satze des Z, angesehen werden sann, der Zusatz also gefaßt werden; „auch fpmmt tz. 25. hier nicht zur An wendung," Den tz. 41. hat gleich der 1., auch die st, Kammer nach Be richtigung zweier Druckfehler in; Gesetzentwürfe, wobei jedoch zu bemerken, daß es „überstiege" und nicht „übersteigt," wie Pie 2. Kammer lieft, heißen muß, angenommen. Bei beiden tztz. tritt man dem Rathe der Deputation xi.n- st.immig bei. Wider den 1. Satz des Z. 43. ist in der 2. Kammer eben so wenig, als in Per 1. etwas erinnert worden, In Ansehung des von der 1. Kammer beliebten Zusatzes: „das Oberkriegsgericht hat bei Entscheidungen , wo dassel.be es für nöthig erachtet, oder wo ein Betheiligter darauf antragt, einen activen Stabsofsicier der Armee zuzuzichen, dem aber keine entscheidende, sondern nur eine berathende Stimme zukommt," ist die 2. Kammer beige treten, nicht aher hat sie für die im 2. Satze enthaltene Bestim mung, daß in Fallen, in welchen bisher bei dem Generglkrirgsge- richtscollegium deputirte Räche aus den hohem Justizcollegien zugezogen worden, das Oberkriegsgericht durch noch zwei Rache heS Appcllationsgerichts zu verstärken sei, 'mit Ausnahme der jenigen Fälle, wo das Erkenntniß eines Untergerichts zur Be stätigung eingesenpet wird, sicherklart, vielmehr ist sie hem ab- rsthenden Gutachten ihrer 1, Deputation, welches auf die Ansicht sich gründet, Paß der Jnstanzenzug dabei nicht festgehalten, und den Miljtairpersonen em minderer Rechlschutz gewahrt werde, als Civilpersonen zugesichert wird, beigetreten und hat beschlossen, daß in jenen Fällen erster Art die Entscheidung des Oberappel lationsgerichts eintreten möge. Allein 'da, wie yom Hm. Justiz minister bemerklich gemacht worden, hier auf die besondern hier xinschlagenden Verhältnisse des Militairs Rücksicht zu nehmen, und nur von Eriminalsach.eN Pie Rede ist, indem Ciyilsachen den gewöhnlichen Weg gehen, und da, wenn dasOberkriegsgericht als Mittelinstanz betrachtet'werden sollte, zuBildung einer förm lich abgesonderten dritten Instanz rin oberstes Kriegsgericht her- MsteÜen wäref was'aber bedeutenden Aufwand verursachen würde, ohne daß dieses oberste Kriegsgericht, wenn nur Criminal- fachen an dasselbe gelangen, vollkommene Beschäftigung erhielte; da ferner zu wünschen ist, daß Pech Dberappellativnsgerichte, Welches ohnehin künftig genug beschäftigt sein ymd, nicht noch mehr Sachen zugewiesen, und dessen Mitglieder nicht genythrgt werden möchten, sich mir den besondern Einrichtungen und Be setzen für das Mllitair vertraut zu machen, wahrend bei dem Apyellationsgcncht'zu Dresden immer darauf RüMcht genom men werden Voüche, daß ein mit den Kriegsrechtcn vertrauter Mann dabei angessellt werde; da endlich durch die Zuziehung zweier Uppellalionsrüche der Rechtsschutz, hinlänglich gewährt wird,' Md bei Organisation der Kriegsgerichte auch auf den Krieg Rücksicht Zü nehmen ist, Wo ein eignes Ob'erkriegßgericht noth- pendig ist,'s§ kann sich die Deputation nicht davon überzeugen, daß dem Beschlüsse der H, Kammer Beifall zu geben sei; sie empfiehlt vielmehr der I. Kammer, bei dem ihrer Seils gefaßte;; Beschlüsse zu beharren,'mithines bei dem Gesetzentwürfe und der Ausnahme der Fälle, wo das Erkenntniß eines ft.ntergerichts M Bestätigung chngesendit wird, zu lassen. ' ' ' ' ' ' ' Die Kammer bleibt aufAnrathen ihrer Deputation ein stimmig bei ihrem frühem Beschlüsse stehen. Den ersten Satz deS ß. 44. von den Worten an: „In der von den Kriegsgerichten," bis zu: „letzte Instanz," so wie dm letzten Satz: „Uebrigens fasten weg," hat die 2. Kammer ebenfalls unverändert angenommen, den zweiten in folgender, „dem Beschlüsse beim zweiten Satze des ß. 43. gemäßer," vom Gesetzentwürfe und dem Beschlüsse der 1. Kammer abweichender Fassung: „In andern Criminalsachen erkennt eS als erste In stanz, das-Oberappestationsgericht aber als zweite und letzte, wel chem auch dann die Entscheidung zukommr, wenn ein Rechtsmit tel gegen solche Erkenntnisse der Untergerichte eingewendet wird, welche nach tz. 41. der Bestätigung des Oberkriegsgerichts bedür fen;" mit dem gleichfalls von der Deputation in "Vorschlag ge brachten Zusatze: „Das Oberappellationsgericht hat in derselben Maße, wie ß. 43, in Rücksicht des Oberkriegsgerichts bestimmt worden, bei Entscheidungen, wo dasselbe es für nöthig findet, oder ein Betheiligter darauf antragt, einen activen Staabsofsicier der Armee zuzuzichen, dem aber keine entscheidende, sondern nur eine berathende Stimme zusteht". — So wenig die Deputation bei Z. 43. den Beitritt hat der 1. Kammer empfehlen können, eben so wenig vermag sie es bei diesem Z, 44, Auch hinsichtlich dieses tz, beharret die Kammer einhellig auf ihrem früher gefaßten Beschlüsse. tz. 47. ist eben so genehmigt worden, aber »nit dem Zusätze zum zweiten Abschnitte,,jedoch in Civiirechtssacben nur in soweit, als demselben nicht im §. 29. derogirt worden ist", was sich auf die auch in Hinsicht der Auditeurs zügesicherte Unabhängigkeit pes richterlichen Amts und auf die Form der Erkenntnisse und Verfügungen bezieht. Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß bei dem Feld-Oberkriegsgericht die Bestimmung im Z. 24. des Decrets vom 19.2/22. nicht mehr Anwendung leide, wvrnach dasselbe dem mit dem Oberbefehle über die im Felde ste henden Truppen versehenen Generale unmittelbar untergeben sein, und der; welcher die Geschäfte besorgt, zwar allein, jedoch lediglich unter den Befehlen des commandirenden Generals zu fungirrn habe.— Die Deputation trägt kein Bedenken, diesen Zusatz der 1. Kammer zur Annahme zu empfehlen. Der königl. Commissar v. Schumann: Ich kann mich nicht für den Zusatz der 2. Kammer erklär^. Letzter? hat offen bar nur auf den letz ten Satz deS tz. 29. Rücksicht nehmen wol len; hier ist aber der ganze tz, erwähnt. Parum wird es an gemessen sein, nach.den Worten „als derselben nicht im" einzu schalten: „letzten Satze." In dieser Maße findet hierauf der Zusatz der 2. Kammer einstimmige Genehmigung. Zu Z, 48, hatte die 1. Kammer auf von Vortrag ihrer De putation für angemessen erachtet, daß die Werggenchtsbarkcit hinfort bei deren Fortbestehen etwas mehr, als im Gesetzent würfe, so viel es ohne Nachtheil süx den Bergbau selbst und für die Behandlung der einschlagenden Nechts'angelcgenheiten gesche hen könne, beschränkt werde; es war die 1. Deputation der 2. Kammer von demselben Grundsätze ausgegangen, sie hatte jedoch die Beschränkungen auszud'ehnen vorgeschlagen und sich auch da hin ausgesprochen, daß die Justiz von derVerwaltung geschieden, die Rechtspflege daher den Bergamtern nicht ferner gelassen, son dern besonderen Bergrichtern mit fixem Gehalte anvertraut wer den, und die Unterordnung derBergrichtcr unter die Appellations gerichte erfolgen möge. - Die 2. Kammer ist damit noch nicht > zufrieden gewesen; sie hat die nach längerer Discussion über die Nothwendigkei- und Rathsamkeit der Aufhebung der Bergg'- richls-
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