Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 233. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
-M 374. Außerordentliche Beilage zirr Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 20. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und drei u. dreißigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 30.April 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Werathung über das Buchet des Staatsaufwandes. — L. MMair-Departement. . Abg. Runde: Ich finde mich hiermit beruhigt; wenn sie übrigens die Oberbauangelegenheiten betrifft, so würde die Po sition dorthin zu bringen fein. Jedenfalls würde eine Anstalt, welche Artillerkeofficiere auszubilden hat, gewiß auch Ingenieurs für den Generalstab bilden können, da das Selbststudium die Hauptsache ausmacht. Die Position würde transitorisch zu bewilligen sein, da vom Herrn Staatsminister angedeutet wor den, daß, da die Artillerieschule mit dem Cadettenhause ver einigt werde, das auch hier möglich sei. Referent: Mir scheint auch kein Bedenken darüber vor- zulkeg'en; jedoch würde jedenfalls die Bewilligung nothwen- dig sein. Die hierauf erfolgte Frage: Will die Kammer die 1716 Thlr. für die Ingenieurs-Bildungsanstalt bewilligen? wird einstimmig bejaht. Zur 18. Position wird von der Deputation bemerkt: Zuschuß zum Soldaten-Kinder-Erziehungsfonds wird gefordert 9130 Thlr.—Hiervon ist zu bestreiten: für den Schulunterricht in den Garmsonocten 2313 Thlr.; Unter stützungen an Soldaten? Familien zu Erziehungsbeihilftn 702 Thlr. 12 Gr.; Kassen - Regieaufwand 6 Thlr.; 3021 Thlr. 12 Gr. Summa. zu Deckung des Aufwandes für die Soldatenkinder - Erziehungs- ' Anstalt in Kleinstruppen 6108 Thlr. 12 Gr. Es befinden sich in dieser Anstalt 111 Zöglinge unter 14 Jahren und 14 Zöglinge über 14 Jahre. — Wird der Nutzungs- Ertrag von dem Gute Kleinstruppen zu 2000 Thlr. jährlich ange nommen, so berechnet sich alsdann der Kostenbetrag für einen Zögling unter 14 Jahren auf 58 Thlr. 8 Gr-, desgleichen über 14 Jahre auf 116 Thlr. 16 Gr. jährlich. — Die Deputation ist der Ansicht, daß es wünschenswert!) sei, wenn das dortige Insti tut allein als C'rziehungsinstitut für Kinder von Militairperfonen, und im Fall es an selbigen ermangeln sollte, auch für Kinder aus dem Civilstande benutzt werden könnte, wodurch eine Vermeh rung der zu erziehenden Kinder bis auf 140 bis 150 möglich, auch der eine Zweck um so glücklicher verfolgt werden könnte. Sie meint, daß die Zahl von 14 Zöglingen im Verhältniß des Auf wandes für die zum landwirtschaftlichen Unterricht nöthigen Leh rer und übrigen Veranstaltungen zu gering sei, auch daß das Gut Struppen nicht alle ökonomisch? Branchen besitze, um Land- wirthe völlig ausreichend bilden zu können und schlagt daher vor, einen Antrag dieftrhalb an die hohe Staatsregierung zu richten, den Bedarf aber für jetzt zu. bewilligen. Bei der ersten Post wird nichts erinnert. Bei der zweiten Position nimmt Staatsminister v. Zezschtvitz das Wort, äußernd: Ich muß diesem Gegenstände einige allgemein erläuternde Bemerkun gen vor anschicken, In frühem Zeiten bestand, hauptsächlich zur Erziehung der Kinder noch dienender Soldaten, ein auf 500 Knaben eingerichtetes Institut, für welches jährlich 27,064 Thlr. ausgesetzt waren. Die Tendenz desselben war eine rein militai- rksche, die Knaben wurden hauptsächlich zu Tambours undHaut- boisten Herangebildetoder traten als solche sehr zeitig in die Armee. Bei der unglückseligen Landestheilung ging auch dieses Institut für Sachsen verloren, es wurden für die aus dem verbleibenden Landestheil gebürtigen aus hiesigen Landeskassen Beitrage nach Annaburg bezahlt und für die, namentlich durch die Kricgszeiten so vielfach der Versorgung des Staats zuwachsenden sreie Wai- senvcrpflegung versucht, den noch lebenden bedürftigen Aeltern aber Erziehungsbeihilftn bewilligt, und zu diesen Zwecken die Summe von jährlich 7330 Thlr. ausgesetzt. Mit Versorgung der in Annaburg gewesenen hörte ersteres auf, das zweite Mittel bewies sich nicht als zweckmäßig, noch weniger das letztere, wo das Geld gewöhnlich nur in den Nutzen der Aeltern verwendet wurde. Als auch von Sachsen ein Occupationscorps in Frank reich stand, wurde von dem Corpscommandanten unter der Ober leitung des Generals en Chef mit der französischen Regierung ein Abkommen getroffen, demgemäß die Perpflegung in festen Sätzen an das Corps abgegeben wurde, und es entstand dadurch eine nicht unbedeutende Ersparung. Seiten mehrerer Corps, welche damals in Frankreich standen, glaubte man diese Ersparniß zum Besten dieser Corps verwenden zu können. Seiten des sachfi- schm Corpscommando's geschah dich aber nicht, sondern sie wurde in der Summe von ohngefahr 136,000 Lhlrn- an die Staatskasse abgegeben. Der bedeutendste Lheil derselben wurde zur Herstellung der indem Jahre 1815 ganz ausgcleerten Kriegs- vorrathe verwendet, der Rest aber sollte dem Willen des verewig ten Königs gemäß einer Anstalt gewidmet werden, welche dem Militair zum Nutzen gereiche. Man entschied sich namentlich in Berücksichtigung der oben angedeutetcn Mängel für Errichtung einer neuen Soldatenkinder-Erziehrmgsanstalt, und spater wurde die früher auf 7330 Thlr. ftstgestellte Summe zu dem Zwecke der Erziehung der Soldatenkinder überhaupt bis auf 9130 Thlr. er höht, hauptsächlich auch wegen des bedeutenden Aufwandes, wel chen der Garnisonschulunterricht in Dresden nöthig machte. Der Grundsatz, welcher bei Aufnahme der Kinder in Struppen Statt findet, ist, daß nur Kinder, welche während der Dienstzeit des Vaters erzeugt worden, daraus Anspruch haben; hauptsächliche Berücksichtigung erhalten vater- und mutterlose Waisen, nach diesen solche, welche Vater oder Mutter verloren, und dann die Kinder von verabschiedeten Soldaten, welche gänzlich verwahr-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview