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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 232. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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-HF 376. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 22. Mai 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. zw ei u. dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 10. Mai 1834. (Beschluß.) Fortsetzung derBerathung über den Gesetzentwurf wegen der Gewerb- und Personalsteuer. Seer. Hartz: Ich mag die Wichtigkeit der mir entgegen; gestellten Gründe nicht verkennen, allein ich glaube, daß gerade die Beschränkung des Brennens den wohltätigsten Einfluß auf die großem Oekonomien der Landwirthschaft ausüben wird. Da mdeß mein Amendement wenig Anklang zu finden scheint, sehe ich mich veranlaßt, es zurückzunehmcn. Staatsmkm'ster v. Ze sch au: Da der Herr Secretair sein Amendement hat fallen lassen, so erlaube ich mir nur noch Einiges in Beziehung der bis jetzt geschehenen Aeußerungen zu bemerken. Das Amendement war wohl theoretisch richtig, praktisch aber durchaus nicht zu empfehlen; denn man hat ersehen, wie äußerst schwierig die Ermittelung dessen ist, wer lediglich aus eignen Er zeugnissen braut und brennt. Die Regierung glaubte, um in keine Inkonsequenz zu fallen, auch hier eine Gewerbsteuer beantragen zu müssen; unterdeß haben sich die Verhältnisse seit Mittheilung des Gesetzentwurfs allerdings bedeutend, und namentlich durch den Anschluß an den Zollverband, geändert, weshalb man auch in der 2. Kammer dem Wegfalle des §. 12. nicht widersprechen zu müssen glaubte. —> Es gehört ein bedeutender Grad von Be triebsamkeit dazu, um neben der hohen Abgabe bei den Brennereien noch etwas zu gewinnen, und jede Gewerbsteuer muß offenbar die inländischen Brennereien gegen die ausländischen .in Nachtheil setzen. Die Zeiten ferner sind vorüber, wo Bierbrauereien einen großen Nutzen gewährten, nur bei höchst niedrigen Getraidepreisen kann man solchen erwarten. Somit muß ich mich für die Be freiung erklären, obgleich nicht zu leugnen ist, daß dadurch ein Ausfall von 11,000 bis 12,000 Thlr. entsteht; künftig wird es I sich leichter übersehen lassen, ob vielleicht hier die Auflegung einer Gcwerbsteuer späterhin rathsam erscheint. — Wenn im Allgemei nen der Nachtheile gedacht wurde, von welchen die Brennereien durch den Zoüverband betroffen worden sind, so ist es zwar wahr, daß im Anfänge fast ß ins Stocken geriethen; allein man hat die Beobachtung gemacht, daß von Monat zu Monat immer mehr wieder in Gang kommen, und es steht zu hoffen, daß ein großer I Theil von ihnen zum Herbst wieder eröffnet werden wird, bei wel-1 chen der Sommer dazu benutzt wird, die Apparate tauglicher ein- zurichtcn. — Es giebt übrigens eine nicht unbedeutende Zahl schwunkhaster Brennereien, zu welchen gar kein Grundstück ge hört. — Was die Biersteuer anlangt, so ist sie in den Städten 8 niedriger, als bisher, auf dem Lande ziemlich gleich geblieben, und » wenn sie dennoch etwas erhöhet erscheinen sollte, so sah man sich hierzu veranlaßt, weil, ich muß es offen gestehen, früher aller dings vielfache und bedeutende Hinterziehungen stattfanden. Man beschließt hierauf ein stimm ig, den §. 12. in Wegfall zu bringen, den Z. 13. aber in der von der Deputation vorge- schlagenen Maße anzunehmen. Man gelangt nun zu §. 14., wobei die Deputation be merkt: ' Der Z. 14. ist in der zweiten Kammer unverändert angenom men worden. — In Berücksichtigung derjenigen Mühlen, welche zwar stets auf volles Wasser, dagegen ihrer ungünstigen Lage hal ber nur in außerordentlichen Fallen, z, B. bei anderwärts eintre tendem Wassermangel, auf Mahlgäste rechnen können, halten wir nicht für überflüssig, S. 636. nach e«. einzufchalten: „Mahlgänge, welche Localverhäitnisse halber nicht regelmäßig in Gebrauch ge setzt zu werden pflegen, sind nur nach der Ha lfte der ordentlichen Ansätze zu besteuern," uud empfehlen den §. einschließlich dieses Zusatzes zur Annahme. Dieser tz. findet unter der von der Deputation beantragten Abänderung einstimmige Genehmigung. Zu tz. 15. hat die Deputation eben so wie die 2. Kam mer nichts zu erinnern, Seer. Hartz jedoch folgendes Amen dement dem Prasidio übergeben: Im tz. 15. wünscht Unterzeichneter den 3. Satz so gefaßt zu sehen: 3) Auf die Unternehmer — gebraucht werden, leiden die §. 14. angegebenen Bestimmungen keine Anwendung, sie sind vielmehr, sofern sie nicht in der 1. 2. 3. oder 12. Unterab- theilung zugezogen wurden, durch Abschätzung in der Maße zu besteuern, daß ihre Abgabe mit der der Müller in angemessenem Verhältnisse steht. Seer. Hartz bemerkt zur Unterstützung feines Amende ments: Ich glaube, daß mein Vorschlag ganz dem Sinne der Regierung entsprechen wird. Im Z. 15. befinden sich sub A. mehrere Arten von Mühlwerken erwähnt, welche nach den bei tz. 14. angenommenen Grundsätzen nicht zur Gewerbsteuer gezo gen werden würden, und die man daher natürlich m einer an dern Classe sucht. Es kommen nun hier mehrere Werke vor, deren Besitzer man weder zu den Kaufleuten und Fabrikanten zählen kann, noch sich im Tarif sub aufgeführt vorsinden, z. B. Loh- Walk- und Stampfmühlen, in welchen nur ums Lohn gearbeitet wird. Für sie im Gesetze eine Bestimmung zu treffen, iß die Absicht meines Amendements gewesen, und wohl dürfen dergleichen Werke ihrem.ungefahren Ertrage nach im Ver hältnisse zu den Mühlen anzusetzen sein. Man überzeugt sich sofort von der Zweckmäßigkeit des be- regten Amendements; es wird hinreichend unterstützt, und ein stimmig angenommen, mitihm auch allgemein der Z. 15. selbst.
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